Sechs Monate auf Bewährung

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Verurteilt wurde ein 38-Jähriger wegen gefährlicher und sogar vorsätzlicher Körperverletzung. Symbolfoto: Christopher Schulz
Verurteilt wurde ein 38-Jähriger wegen gefährlicher und sogar vorsätzlicher Körperverletzung. Symbolfoto: Christopher Schulz

Wegen vorsätzliche Körperverletzung bei einer Schlägerei vor einer Mehrzweckhalle wurde ein Angeklagter jetzt verurteilt.

Damit hatte der Angeklagte wohl nicht gerechnet: Mit ihrem Urteil einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung und einer Geldauflage von 2000 Euro zugunsten der Kissinger Tafel übertraf die Richterin am Bad Kissinger Amtsgericht sogar noch die Forderung der Staatsanwältin.

Verurteilt wurde der 38-jährige Handwerker nach zwei Verhandlungstagen wegen gefährlicher und sogar vorsätzlicher Körperverletzung. Am ersten Tag der Hauptverhandlung vor zwei Wochen hatten die beiden Opfer einer im März nach einem Rockkonzert vor der Münnerstädter Mehrzweckhalle stattgefundenen Schlägerei bereits vor Gericht ausgesagt, der Angeklagte habe, während sie inmitten einer Besuchergruppe auf Taxis und Abholer gewartet hätten, unerwartet und völlig grundlos auf sie eingeschlagen. "Wir haben ein bisschen Blödsinn gemacht - mit guter Laune - dumm rumgelabert", hatte damals das 32-jährige Hauptopfer als Zeuge ausgesagt. In der Notaufnahme musste ihm später eine Gesichtswunde mit zwei Stichen genäht werden. Seinem Kumpel, der ihm zur Hilfe gekommen und vom Angeklagten prompt mit einem "Trommelwirbel" an Faustschlägen bedacht worden war, wurde im Krankenhaus eine Schädelprellung attestiert. Mit sieben weiteren Zeugen hatte das Gericht zusätzlich versucht, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Da zwei geladene Zeuginnen nicht zur Verhandlung erschienen waren und auch ein Polizist noch angehört werden sollte, war die Verhandlung damals vertagt worden.

Der Polizist konnte am zweiten Verhandlungstag allerdings auch kaum etwas zur Klärung beitragen, da er nur aus einem später aufgenommenen Vernehmungsprotokoll zitierte. Die erste Zeugin konnte keinen Grund für die damalige Schlägerei nennen. Sie hatte nur gesehen, dass der alkoholisierte Angeklagte auf seine Opfer einschlug, weshalb sie versucht hatte, schlichtend einzugreifen.

Ohne Grund zugeschlagen

Aussagefreudiger war die zweite Zeugin, die an jenem Abend mit ihrem Auto ihre Freundinnen zum Konzert hingefahren hatte und nun wieder abholen wollte. "Da standen vor der Halle zwei Kerle und drei Mädels." Ohne Grund habe der Angeklagte mit einem Faustschlag sein erstes Opfer zu Boden gestreckt und dann auf den zweiten Mann eingeschlagen. Sie sei dazwischengegangen, "da habe ich auch eine abbekommen". Als sie mit den Freundinnen wegfahren wollte, habe der Angeklagte sie an der Fahrertür aufgehalten, weshalb sie die Polizei alarmiert hatte. "Das hätte ich sonst nicht gemacht."

In ihrem Plädoyer milderte die Staatsanwältin den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in eine einfache ab, hielt aber den Tatbestand, den der Angeklagte vor Gericht bestritten hatte, aufgrund der Zeugenaussagen für zutreffend. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 8500 Euro, zahlbar in 100 Tagessätzen zu je 85 Euro. Die Verteidigerin meinte dagegen, ihr Mandant habe "nach einer Schubserei und nachfolgendem Gerangel aus Notwehr gehandelt" und forderte Freispruch. Sollte das Gericht ihren Mandanten allerdings für schuldig halten, räumte sie gleich im Nachsatz ein, sei allenfalls eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen angemessen. Die Richterin sah die Schuldfrage völlig anders. Sie hielt nicht nur den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung für erwiesen, sondern sogar den einer vorsätzlichen, weshalb eine Geldstrafe nicht mehr möglich sei. In diesem Fall sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, zu der die Richterin den Angeklagten auch verurteilte. Da dieser nicht vorbestraft war und alkoholisiert gewesen sei, setzte sie die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung mit Meldeauflagen aus. Zusätzlich hat der Verurteilte eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro in Monatsraten von 100 Euro an die Kissinger Tafel zu zahlen. Die Richterin begründete ihr Urteil mit ihrer Überzeugung, dass "beide Opfer keinen Grund hatten, den Angeklagten ungerechtfertigt zu belasten".