Richtiger Umgang mit Arzneimitteln

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Apothekerin Daniela Schmidt referierte beim Seniorenbeirat. Foto: Nürnberger
Apothekerin Daniela Schmidt referierte beim Seniorenbeirat. Foto: Nürnberger

Der Seniorenbeirat informierte darüber, was bei Medikamenten zu beachten ist.

Bad Kissingen — "Richtiger Umgang mit Arzneimitteln" war das Thema, unter dem der letzte Vortrag des Seniorenbeirates im Jahre 2014 stand. Vorsitzender Hans-Peter Kreutzberg begrüßte als Referentin Apothekerin Daniela Schmidt und ihren Chef Manfred Lenhart.
Schon bei der Lagerung von Medikamenten werden oft Fehler gemacht, führte die Referentin aus. Medikamente sollten nur bei Temperaturen bis zu 20 Grad und vor Licht geschützt sowie trocken aufbewahrt werden.
Meist liegen sie jedoch im Bad oder in der Küche.
Beipackzettel sollten gelesen werden und auch die Haltbarkeit sollte stets überprüft werden. Ebenso wichtig sei es, die Anbruchsdaten auf die Packung zu schreiben, weil manche Medikamente nach dem Öffnen nur eine bestimmte Zeit (meist ein halbes Jahr) eingenommen oder verwendet werden können. Vielfach werden Fehler beim Einnehmen gemacht - empfohlen wird eine Einnahme im Stehen oder aufrecht sitzend und mit viel Leitungswasser. In Mineralwasser seien meist schon Stoffe enthalten, die sich auch in der Tablette selbst befinden.
Ausführlich ging die Referentin auf die unterschiedlichen Arzneiformen ein, die es gibt: Tabletten, Hart- oder Weichkapseln, magensaftresistente Arzneien, Tropfen, Zäpfchen oder Salben sowie Wirkstoffpflaster und gab Hinweise zur richtigen Anwendung.
Bei den Zwischenfragen war erkennbar, dass der eine oder andere dabei schon Fehler gemacht hat. "Vor dem Essen" bedeutet eben circa eine halbe Stunde vorher und "Nach dem Essen" ist circa eine Stunde danach. Blutdruck- oder Herzmedikamente sowie Antibiotika sollten nicht nach eigenem Ermessen abgesetzt werden, wenn man sich besser fühlt. Sie sollten immer bis zum Aufbrauchen der Packung eingenommen werden.
Die Referentin wies auch darauf hin, dass niemand Befürchtungen haben müsse, wenn er einmal ein Medikament in anderer Verpackung oder mit anderem Namen bekomme. Die Inhaltstoffe seien dennoch die gleichen. Hier spielten die Verträge der einzelnen Kassen eine Rolle.
Ist jemand bei unterschiedlichen Ärzten in Behandlung und bekommt dort Medikamente kann er jederzeit in eine Apotheke gehen und sich beraten lassen, ob sich diese miteinander vertragen.