Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie Anklage gegen den ehemaligen Oberbürgermeister von Bad Kissingen, Karl Heinz Laudenbach, zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Würzburg erhoben hat.
"Dem Angeschuldigten wird Vorteilsannahme zur Last gelegt", heißt es in der kurzen Mitteilung des Leitenden Oberstattatsanwaltes Dietrich Geuder.
Laudenbach wird vorgeworfen, in seiner Funktion als Oberbürgermeister Geld angenommen zu haben: Im Jahr 2008 hatte er den Verkauf der Immobilien "Fürstenhof" und "Schweizer Haus" in Bad Kissingen an eine schweizerische Gesellschaft vermittelt - und soll dafür Zahlungen in einer Gesamthöhe von 434.000 Euro erhalten haben. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft Steuerhinterziehung vor.
Frist für Stellungnahme "Das Gericht leitet die Anklage nun an den Angeklagten weiter", erläuterte Geuders Stellvertreter Frank Gosselke gestern das weitere Vorgehen. Drei bis vier Wochen seien Laudenbach und dessen Verteidiger zur Stellungnahme eingeräumt worden. "Erst dann wird das Gericht entscheiden, ob die Anklage überhaupt zur Verhandlung zugelassen wird", berichtet Gosselke.
Wann die Hauptverhandlung beginne und wie lange sie dauere, sei noch völlig offen. "Mit Sicherheit nicht mehr im ersten Quartal", schätzt Frank Gosselke. Wahrscheinlich sei das zweite Quartal, "es kann aber auch das dritte werden". Die Länge der Verhandlung hänge natürlich auch vom Verhalten des Angeklagten ab. Bei einem eventuellen Geständnis könne die Verhandlung abgekürzt werden.
Laudenbach befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.