Am Freitag lag die 7-Tage-Inzidenz für Bad Kissingen den dritten Tag in Folge über dem Wert 100. Insgesamt gab es 36 neue Fälle. Ab Sonntag gelten daher im Landkreis verschärfte Maßnahmen. Was ist geöffnet oder zu?
Nun ist es amtlich. Das Robert Koch-Institut meldete am Freitag für den Landkreis Bad Kissingen einen Inzidenzwert von 147,2. Damit liegt dieser entscheidende Wert drei Tage hintereinander über der Grenze 100, was zur Folge hat, dass der Landkreis die sogenannte "Notbremse" ziehen muss. Nach einem sogenannten Karenz-Tag am Samstag werden die Corona-Regeln am Sonntag verschärft.
Ab 18. April um 0 Uhr gilt damit, dass Treffen von Angehörigen eines Hausstandes mit nur einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt sind. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Was in der Vergangenheit immer wieder für Fragen gesorgt hat: Entscheidend ist dabei der Ort der Zusammenkunft und nicht der Wohnort der jeweiligen Personen. Als Bußgeld für einen Verstoß wird eine Summe von bis zu 250 Euro genannt.
500 Euro Bußgeld
Heftig in der Diskussion steht eine weitere einschneidende Einschränkung: In bayerischen Landkreisen, in denen der Inzidenzwert von 100 überschritten wird, wird eine nächtliche Ausgangssperre eingerichtet. Es gilt, dass man sich von 22 bis 5 Uhr nicht außerhalb der Wohnung aufhalten darf. Es sei denn, man hat gewichtige Gründe zum Beispiel beruflicher oder medizinischer Art. Auch Hundebesitzer dürfen mit ihren Lieblingen Gassi gehen. Wer sich ansonsten nach 22 Uhr im Freien aufhält oder im Auto unterwegs ist, läuft Gefahr, von der Polizei kontrolliert zu werden. Kann er dabei keinen guten Grund angeben, drohen Bußgelder von mindestens 500 Euro.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken, Banken, Friseure oder Getränkemärkte, können natürlich weiterhin öffnen. Der weitere Einzelhandel, wie Baumärkte oder Schuhgeschäfte, darf auch bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 öffnen. Allerdings benötigen die Kunden vorher einen Termin ("Click and meet") und einen aktuellen negativen Corona-Test. Handelt es sich dabei um einen Schnelltest, darf der nicht älter als 24 Stunden sein; ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Möglich ist auch "Click & Collect", wobei hier kein Test erforderlich ist.
Schulen nur für Abschlussklassen offen
In Kommunen mit einem Inzidenzwert von mehr als 100 müssen auch fast alle Schüler zu Hause bleiben. Im Landkreis findet also in der kommenden Woche Distanzunterricht statt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen sowie die vierten Klassen an Grundschulen, die elften Klassen an Gymnasien sowie Beruf- und Fachoberschulen. Hier soll Präsenzunterricht angeboten werden, falls dabei der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Unabhängig vom Inzidenzwert gilt weiterhin die Testpflicht für Lehrer und Schüler. Um am Unterricht teilzunehmen, ist ein negativer Corona-Test erforderlich.
Regelung gilt bis 25. April
Kindergärten und andere Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen, es wird nur eine Notbetreuung angeboten. Wichtig dabei: Die am Freitag beschlossene Regelung gilt für die ganze folgende Woche - im aktuellen Fall also bis zum 25. April. Und das auch, falls der Inzidenzwert in dieser Zeit wieder unter die 100 sinken würde.
Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen, ebenso alle Sporthallen und Fitnessstudios. Lediglich Individualsport ist erlaubt. Gemeinsam fit halten können sich nun nur Mitglieder des eigenen Hausstands und ein Angehöriger eines weiteren Hausstands. Mannschaftssport ist nicht erlaubt.
Gastronomen dürfen weiterhin lediglich ihr Angebot aufrechterhalten, Speisen zum Mitnehmen anzubieten oder sie auszuliefern. Übernachtungsangebote gelten weiterhin nur für Geschäftsreisende, aber nicht für Touristen. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung und vergleichbare Angebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht dürfen nicht mehr in Präsenzform abgehalten werden. Aufgehoben werden können diese Auflagen, wenn der Inzidenzwert an drei Tagen in Folge die 100er-Grenze wieder unterschritten hat.
36 neue Corona-Fälle
Am Freitag meldet das Gesundheitsamt für den Landkreis 36 neue Corona-Fälle (RKI 38). Daraus errechnet sich eine 7-Tage-Inzidenz von 148,2 (RKI 147,2). Aktuell sind 238 Menschen mit dem Virus infiziert, gegenüber dem Vortag sind 15 weitere Personen genesen. Stationär behandelt werden momentan 14 Personen. Laut Deutschem Intensivregister werden drei Patienten derzeit intensivmedizinisch behandelt, zwei davon müssen invasiv beatmet werden. Bisher sind im Landkreis Bad Kissingen insgesamt 2956 Coronafälle bestätigt. Als gesundet gelten inzwischen 2625 Personen. 93 Personen, die positiv auf Covid-19 getestet waren, sind gestorben. 316 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne, schreibt das Landratsamt.Thomas Pfeuffer
Was ist geöffnet oder geschlossen
Stadt Bad Kissingen Auf die neuen Einschränkungen wegen hoher Corona-Werte hat auch die Stadt Bad Kissingen reagiert und informiert darüber, dass bereits am Sonntag der Wild-Park Klaushof und das Museum Obere Saline geschlossen sind.
JuKuZ Geschlossen, aber über Videochat erreichbar, ist das Jugend- und Kulturzentrum (JuKuZ). Infos auf www.badkissingen.de/jukuz
Musikschule Auch die Musikschule ist geschlossen. Es wird Onlineunterricht angeboten. Infos auf www.badkissingen.de/musikschule
Volkshochschulen Die städtischen Volkshochschulen Bad Kissingen und Hammelburg stellen die Präsenzkurse ein. Angemeldete Teilnehmer werden kursspezifisch über das weitere Vorgehen informiert. Alle Onlinekurse werden fortgesetzt. Infos auf: www.vhs-kisshab.de
Rathaus/Stadtbücherei Vor einem Besuch des Rathauses wird eine Terminvereinbarung erbeten, die Stadtbücherei ist für Ausleihe und Rückgabe geöffnet.
Quelle: Stadt Bad Kissingen