"Ob wir öffnen oder nicht, ist eine rein betriebswirtschaftliche Rechnung", sagt Hans Markwalder, Geschäftsführer des Hotels Sonnenhügel. Sobald man das Hotel aufmache, entstünden fixe und variable Kosten - und das auch, wenn keine Gäste da sind. Der Umsatz müsse stimmen, damit sich ein Haus dieser Größenordnung lohnt. Markwalder drückt das in Zahlen aus: "Seit 19. März ist das Hotel geschlossen. Pro Monat fehlen uns 450 000 Euro Netto-Umsatz, damit wir am Ende gut aus der Sache rauskommen."
Dass es die Kurzarbeiterregelung gibt, helfe schon weiter. 101 Beschäftigte sind im Sonnenhügel in Kurzarbeit, sagt Markwalder. Davon sind 94 von der Regelung Kurzarbeit Null betroffen, das heißt, sie arbeiten gar nicht. Der Rest sei zu 50 Prozent beschäftigt.
Dass das Hotelschwimmbad nicht geöffnet werden kann, macht Markwalder mit am meisten Sorgen, weil inzwischen 60 Prozent der Sonnenhügel-Gäste Familien mit Kindern sind. "Wir brauchen gar nicht zu öffnen, wenn wir das Schwimmbad und die Sauna nicht anbieten können." Er will auf die entsprechende Kabinettsentscheidung warten, die für den heutigen Dienstag angekündigt ist.
Auch in der Bad Kissinger Gastronomie tut man sich schwer, das Alltagsgeschäft ohne auswärtige Gäste lukrativ zu gestalten. "Ich habe am 18. Mai aufgemacht und Ende Mai 67 Prozent Verlust verbucht", gibt Emmanuel Papadopoulos eine Dimension der gegenwärtigen Situation.
Steuerfrei oder nicht?
In Emmanuels Restaurant und Bar arbeiten vier Beschäftigte in Kurzarbeit, zwei haben gekündigt. "Ich habe noch sechs Aushilfen, die brauche ich zur Zeit gar nicht." Die Kurzarbeit sei zur Überbrückung gut, doch man wisse ja nicht, wie lange diese Situation dauert. Zum Glück habe er Rücklagen. Froh ist er, dass auch der Eigentümer der Bar ihm mit der Pacht entgegenkommt.
Die Situation der Arbeitgeber ist die eine Seite der Medaille, die der Kurzarbeiter die andere. Ein Herz für Beschäftigte, die aktuell mit 60 Prozent ihres Nettolohns ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, zeigt Ebba-Karina Sander. Die Geschäftsführerin des Ayurveda-Zentrums Deutschland (Bad Bocklet und Bad Kissingen) hat in ihrem Unternehmen 21 Menschen in Kurzarbeit. Für viele Beschäftigte in Deutschland sei die finanzielle Situation derzeit sehr angespannt, vor allem, wenn sie kein üppiges Gehalt haben und eine Familie ernähren müssen, sagt sie.
Für Kurzarbeiter komme aber dann im nächsten Jahr der zweite große Schock, glaubt Sander. Denn im nächsten Lohnsteuerjahresausgleich muss das Kurzarbeitergeld als Einkommen angegeben und als "Progressionsvorbehalt" versteuert werden. Dass das Kurzarbeitergeld vom Netto-Einkommen berechnet wird, der Arbeitnehmer aber dann im darauffolgenden Jahr dafür zur Kasse gebeten wird, findet Sander ungerecht. Denn es werde von Seiten des Staates stets propagiert, dass das Kurzarbeitergeld "steuerfrei" sei.
In zwei Brandbriefen an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) macht Sander auf den ihrer Ansicht nach "massiven Systemfehler" aufmerksam: "Es ist ungerecht, denn Netto heißt eben Netto, das heißt, davon sind Steuern abgezogen. Und vom Netto gibt es sowieso nur 60 Prozent. Man kann doch darauf nicht im Folgejahr über die Hintertüre dann doch Steuern erheben und das Kurzarbeitergeld weiter schmälern." Isolde Krapf