Drei Klagen gegen Vorbescheid

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Die Zukunft des ehemaligen Kinderkurheims St. Josef am Bad Kissinger Stationsberg beschäftigt die Justiz. Anwohner klagen gegen den Bauvorbescheid der Stadt. Foto: Siegfried Farkas
Die Zukunft des ehemaligen Kinderkurheims St. Josef am Bad Kissinger Stationsberg beschäftigt die Justiz. Anwohner klagen gegen den Bauvorbescheid der Stadt.  Foto: Siegfried Farkas

Die Kritiker der Pläne, aus dem ehemaligen Kinderkurheim St. Josef ein Hotel oder eine Wohnanlage zu machen, meinen es ernst. Mindestens drei haben Klagen eingereicht.

Die Entscheidung über die Zukunft des ehemaligen Kinderkurheims St. Josef am Kissinger Stationsberg liegt nicht mehr nur allein in den Händen des potenziellen Investors und der Stadt. Der mögliche Bauwerber hat zwar mit einer Bauvoranfrage für ein Hotel oder eine Wohnanlage ausgelotet, was auf dem Areal hoch über Bad Kissingen möglich ist, und die Stadt hat ihm auch einen positiven Vorbescheid erteilt. Kritiker aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Fläche gehen aber gegen das Vorhaben vor.

Sie beschränken sich dabei nicht mehr nur auf die Eingabe mit rund 100 Unterschriften, die Initiatorin Kristina Renninger vor Wochen bereits bei der Stadt abgegeben hat. Inzwischen liegen dem Verwaltungsgericht Würzburg auch die zu Beginn der Proteste bereits angekündigten Klagen gegen den städtischen Vorbescheid vor.

Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Montag auf Anfrage sagte, handelt es sich aktuell um mindestens drei Klagen gegen den Vorbescheid.

Die Initiatorin der Unterschriftensammlung zählt selbst nicht zu den Klägern. Sie ist mit dem mitten im Wald über Bad Kissingen gelegenen Anwesen zwar durch Kindheitserinnerungen verbunden, weil sie in unmittelbarer Nähe aufgewachsen ist. Mittlerweile wohnt sie aber im Nachbarlandkreis Rhön-Grabfeld.

Juristisch ist die Sache nach aktuellem Stand noch ziemlich am Anfang. Die drei Klagen werden von zwei Anwälten vertreten. Klagebegründungen liegen noch nicht vor. Wenn nicht aus einem bis jetzt nicht erkennbaren Grund eine Sofortentscheidung nötig werden sollte, müssen die Beteiligten angesichts der hohen Belastung des Verwaltungsgerichts bestimmt Geduld mitbringen.

Wie berichtet, will ein unbekannter Investor, nach einem Teilabriss, an der Stelle des Kinderkurheims ein Hotel oder ein Wohnhaus mit rund 50 Wohneinheiten schaffen. Das Hotel soll nach Angaben der Stadtplanung rund 110 Zimmer und ein kleines Restaurant haben. Bei der Alternative dazu, dem Wohnhaus, ist an 50 Zweizimmer- und Einzimmerwohnungen gedacht.

Baurechtlich seien beide Varianten möglich, erklärte die Stadtplanung Anfang Februar dem Bauausschuss des Stadtrats. Wohnnutzung sei sowieso möglich, ein Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise zulässig. Entscheidende Voraussetzung sei aber, dass "eine ausreichende Erschließung gesichert ist". So wie die schmale Erschließungsstraße jetzt ist, reichte sie aus Sicht der Stadtplanung vielleicht für den früheren Betrieb eines Kinderkurheims aus. Die drei Meter Breite ohne Wendemöglichkeit genügten aber nicht für beide Varianten der Zukunftspläne. Kristina Renninger hatte die gesammelten Unterschriften mit Argumenten gegen das Projekt unterfüttert. Eine Baugenehmigung aus den 1920er Jahren stelle "in keinster Weise eine Grundlage für eine Nutzungsänderung in ein Hotel oder eine Wohnbebauung dar", schon gar nicht "in einem derart sensiblen Bereich", schrieb sie vor Wochen. Ein Hotelbetrieb löse An- und Abfahrten von Gästen und Personal, Lieferverkehr und Veranstaltungsbetrieb aus. Die Straße müsse verbreitert werden, denkmalgeschützte Stationen des Kreuzwegs dürften versetzt werden, auch die Fällung von Bäumen werde einfach hingenommen. Der Alternativvorschlag für eine Wohnbebauung sei bestimmt nicht "für den Normalbürger gedacht". Der sei mit Sicherheit nicht in der Lage, "die exklusiven Kosten für solch ein Appartement zu tragen, denn die Wohnlage ist einmalig in der Natur Bad Kissingens", schrieb Renninger damals. Als Hoffnung formulierte sie, den Besitzer zu einem Abriss zu bewegen und die Fläche wieder dem Ursprung zuzuführen. Siegfried Farkas