Arnshäuser Altort auf schützenswertem Boden

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Bodendenkmal Arnshausen Grafik: Carolin Höfler
Bodendenkmal Arnshausen Grafik: Carolin Höfler
Das Jägerhaus in Winkels gehört laut Stadt nicht auf die Denkmalliste. Foto: Siegfried Farkas
Das Jägerhaus in Winkels gehört laut Stadt nicht auf die Denkmalliste.  Foto: Siegfried Farkas
 

Der Ortskern soll als Bodendenkmal in die überarbeitete Denkmalliste des Freistaates aufgenommen werden. Stadt und Bauausschuss sehen das kritisch.

Das Landesamt für Denkmalpflege plant, den Altort von Arnshausen als Bodendenkmal in die überarbeitete Denkmalliste des Freistaates aufzunehmen. Die geschützte Fläche soll sich erstrecken auf das Gebiet innerhalb des Alten Dorfrings sowie auf einen kleinen Bereich Im Brühl nahe des Feuerwehrhauses und einen kleinen Bereich um das Gasthaus Wenzel.

Die Stadtverwaltung sieht das Bodendenkmal Arnshausen kritisch.
"Es würden sich Auswirkungen für die dortigen Eigentümer mit erheblicher finanzieller Tragweite und Hindernisse bei Bauvorhaben ergeben", beurteilt Stadtheimatpfleger Peter Kaidel die Lage. Das Landesamt für Denkmalpflege müsse die Aufnahme des Altortes genauer begründen.


Freude ist überschaubar

Der Bauausschuss des Stadtrates zeigte sich in seiner Sitzung am Mittwoch ebenfalls wenig begeistert und unterstützte einstimmig den Vorschlag, eine genauere Begründung anzufordern. Die Stadträte befürchten gleichfalls, dass sich künftige Baumaßnahmen im Untergrund für Anwohner und Stadt erschweren und verteuern. "Das sollte man deutlich öffentlich sagen. Den meisten Anwohnern ist das vermutlich noch nicht klar", betonte SPD-Fraktionssprecher Bernd Czelustek. "Mit den Anwohnern wurde noch nicht geredet. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Freude darüber überschaubar ist", sagt der Arnshäuser Stadtrat Thomas Schlembach (CSU). Immerhin wartet der Ort seit Jahren auf seine Dorferneuerung. Auch Kanäle im Altort sollen saniert werden.


Zustimmung zur Denkmalliste

Das Landesamt für Denkmalpflege äußert sich derzeit zum laufenden Verfahren nicht konkret. Erst werde die weitere Abstimmung mit der Stadt abgewartet. Grundsätzlich gelte aber, "dass ein Denkmal nichts ist, was man einfach abmelden kann", erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage. Etwas gelte juristisch als Denkmal, wenn es bestimmte Kriterien erfülle, also wenn es aus historischer, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Sicht für die Allgemeinheit bedeutend ist.

Ansonsten liegen die Meinungen von Stadt und Landesamt über die Liste der Denkmäler in Bad Kissingen nicht allzu weit auseinander. Die Stadt sieht sonst kaum Hürden dafür, das so genannte Benehmen mit dem herzustellen, was die Denkmalpflege an Streichungen oder Ergänzungen vorgenommen hat. Lediglich in einem Fall ist das Rathaus gegen die Neueintragung eines Gebäudes in der Liste der Einzeldenkmäler.

Dieser Fall ist das Jägerhaus in der Winkelser Straße 36. Das Landesamt für Denkmalpflege reiht es jetzt unter die Baudenkmäler ein. Die Stadt dagegen folgt der Argumentation der Eigentümerin. Die schreibt, sie habe das Haus 1980 von der Stadt gekauft, die einen Abriss erwogen habe. Laut Verwaltung habe damals eine Prüfung ergeben, dass das Haus nicht als Denkmal einzustufen sei. Seitdem hätten "weitere Überformungen stattgefunden".

An anderer Stelle begrüßt der Stadtheimatpfleger die Wiederaufnahme eines Gebäudes in die Liste ausdrücklich. Der Eintrag des Westendhauses, Bismarckstraße 24, sei in den 1970er Jahren gerichtlich bestätigt worden. Irgendwann danach, so Kaidel, habe das Landesamt es trotzdem aus der Liste genommen. Neu hinzu gekommen ist eine ehemalige Pension in der Kurhausstraße 35. Es entstand 1898 und ist ein Werk des in Kissingen viel beschäftigten Architekten Carl Krampf.

Aus der Liste gestrichen wurde hingegen das Haus Zwingergasse 5. Ebenfalls nicht mehr in der Liste steht jetzt der bereits vor zwei Jahrzehnten verschwundene Grabenhof. Der Rechtsstreit um den ungenehmigten Abriss des Anwesens mit der Adresse Prinzengraben 7 zog seinerzeit weite Kreise.

Nach einer Begründung fragen soll die Verwaltung im Auftrag Ausschusses im Zusammenhang mit der Erweiterung des Ensembles Hartmannstraße/Erhardstraße/Bibrastraße um das ehemalige Möbelhaus Angermüller. Warum das Gebäude in das Denkmalensemble gerechnet werden soll, leuchtete mehreren Räten nicht ein.


Nachrichten aus der Sitzung des Bauausschusses

Baugesuche Auf dem Gelände der Seniorenresidenz Rosenhof entstehen mehrere barrierefreie Wohngebäude, die bestehenden Altbauten sollen im Gegenzug abgerissen werden. Der Bauausschuss genehmigte das Vorhaben einstimmig. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Abriss eines Einfamilienhauses in der Kurhausstraße, neben der Villa Hailmann. Stattdessen soll ein Mehrfamilienhaus mit Flachdach im denkmalgeschützten Ensemble "Bad Kissingen, Altstadt und Kurviertel" neu gebaut werden. Des Weiteren stimmten die Stadträte einer Nutzungsänderung für die Bürofläche der ehemaligen Barmer Ersatzkasse in der Martin-Luther-Straße zu. Dort will die evangelische Kirchengemeinde ihren Gemeinderaum, Büros und die Kur- und Rehaseelsorge unterbringen. Bei einem neuen Mehrfamilienhaus in der Salinenstraße wurde die Teilung einer großen in zwei kleine Wohnungen beantragt. Die Stadträte stimmten zu, der Bauherr muss allerdings einen Stellplatz bei der Stadt ablösen.

Stellungnahme
Die Stadt stimmt dem ISEK Entwicklungskonzept des Marktes Euerdorf zu. Das Konzept soll städtebauliche Missstände, Leerstände, unterlassenen Gebäudeunterhalt und verkehrliche Probleme beseitigen.