Der Stadtrat hat in der konstituierenden Sitzung die neue Geschäftsordnung verabschiedet, die die Zuständigkeit des Bürgermeisters und der Ausschüsse stärkt.
Um überhaupt arbeiten zu können, braucht eine Kommune eine Geschäftsordnung, in der unter anderem die Aufgabenbereiche des Bürgermeisters, des Stadtrats und der Ausschüsse festgelegt sind. Es geht aber auch um Ladungsfristen für Sitzungen und darum, über welche Mittel der Bürgermeister (und im Vertretungsfall seine Stellvertreter) verfügen kann, ohne dass er den Stadtrat befragen muss.
Die Geschäftsordnung gilt auch nach einer Wahl weiter, bis sie durch eine neue ersetzt oder vom Stadtrat geändert wird. In der Regel wurde in Münnerstadt in den Monaten nach einer Wahl die Geschäftsordnung den Wünschen des neuen Gremiums angepasst. Dass diesmal gleich bei der konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung erlassen wurde, hatte vor allem einen Grund: Die seit April 2017 geltende Fassung schränkte in hohem Maße den Spielraum des Bürgermeisters ein. Fast alles musste im Stadtrat behandelt werden. Diese Geschäftsordnung war aus einem Arbeitskreis heraus entstanden. Ganz bewusst wollte der Stadtrat die Befugnisse von Bürgermeister Helmut Blank einschränken.
Die neue Geschäftsordnung orientiert sich am Muster des Bayerischen Gemeindetages, unterscheidet sich aber auch in Teilen. Bei der konstituierenden Sitzung erläuterte Michael Kastl, was aus der zuvor geltenden Fassung gestrichen und ergänzt werden soll, wo die Satzung dem Muster entspricht, und was bleiben soll, obwohl es nicht in der Mustergeschäftsordnung enthalten ist. Zu letzteren zählt beispielsweise, dass der Bürgermeister den Stadtrat spätestens bis zur übernächsten Sitzung berichtet, wie der Stand einer beschlossenen Angelegenheit ist.
Gestärkt werden vor allem die beschließenden Ausschüsse. So kann der Haupt- und Finanzausschuss über die Ausgabe von bis zu 60 000 Euro entscheiden, wenn das entsprechende Geld in Haushalt eingestellt ist. Bei Steuern, Beiträgen und Gebühren kann der Haupt und Finanzausschuss beispielsweise Stundungen von ebenfalls bis zu 60 000 Euro vornehmen. Zuvor waren es noch 10 000 Euro gewesen.
Die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses wird erheblich erweitert. So wird er sich künftig mit dem Erlass, der Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen befassen. Das war bisher im Stadtrat behandelt worden. Außerdem ist der Ausschuss berechtigt, Aufträge für gemeindliche Bauvorhaben in Höhe von bis zu 50 000 Euro zu vergeben. Für die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist künftig auch der Bauausschuss zuständig.
Vor drei Jahren hatte der Stadtrat die Befugnisse des Bürgermeisters erheblich eingeschränkt. Jetzt werden sie wieder erweitert. So kann Michael Kastl allein über Ernennung Beförderung und Entlassung und ähnliches bei Beamten bis zu einer Besoldungsgruppe A8 entscheiden, bei Arbeitern ist er bis zur Entgeltgruppe 8 berechtigt, diese einzustellen zu versetzen oder zu entlassen.
Sämtliche Verfügungsmittel des Bürgermeisters wurden verdreifacht. Sie entsprechen jetzt wieder der Fassung von vor 2017.