Am 20. Oktober können die Münnerstädter wählen, ob saniert oder abgerissen werden soll. Über einen Antrag auf Abrissverzicht und alternative Nutzung muss noch entschieden werden.
Einstimmig hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren "Erhalt unseres Hallenbades - Schwimmen statt Abriss" für zulässig erklärt. Gleichzeitig erhielt das Ratsbegehren für den Abriss 14 von 20 Stimmen. Somit werden die Münnerstädter am 20. Oktober drei Fragen beantworten müssen. Am Montagmorgen war noch ein Antrag von Forum aktiv, SPD und Freie Wähler bei der Stadtverwaltung eingegangen, die ein weiteres Ratsbegehren fordert, nachdem das Hallenbad nicht abgerissen und einer alternativen Nutzung zugeführt werden soll.
Dieser Antrag konnte aber nicht behandelt werden, weil der Stadtrat nicht vollzählig war. "Ich hätte ihn gerne mitbehandelt", sagte Bürgermeister Helmut Blank (CSU) dazu. Sollte dieser Antrag in einer der nächsten Sitzungen eine Mehrheit bekommen, wäre das Ratsbegehren über den Abriss hinfällig. So jedenfalls sieht es die Stadtverwaltung, weil nur ein Ratsbegehren zu einem Thema möglich sei. Die Rechtsauffassungen gingen bei dem Thema ohnehin weit auseinander.
Zunächst verlas Helmut Blank die Sitzungsvorlage zum Bürgerbegehren. Die Verwaltung empfahl - trotz erheblicher Bedenken - das Bürgerbegehren für die Sanierung für zulässig zu erklären. Der Bürgermeister meinte dazu, dass nach Rücksprache mit den Ministerien im Falle einer Sanierung auf die Haushaltskonsolidierung der Stadt geschaut werde, möglicherweise sogar die Rückzahlung der Stabilisierungshilfe drohe. Trotzdem fiel die Entscheidung einstimmig für die Zulässigkeit. Diskussionsbedarf bestand bei diesem Thema nicht mehr.
Das änderte sich, als es um den Antrag von CSU und Neue Wege auf Durchführung eines Ratsbegehrens ging, nachdem die Bürger gefragt werden sollen, ob sie für den Abriss des Hallenbades und die Wiederherstellung des Geländes sind. Dazu verlas Andreas Trägner (Freie Wähler) eine Erklärung, die sämtliche Stadträte von Forum aktiv, SPD und Freie Wähler unterzeichnet hatten. Darin brachte er zunächst die Verwunderung dieser Stadträte zum Ausdruck, dass jetzt der Antrag auf ein Ratsbegehren gekommen ist, Das hätte ja auch schon geschehen können, als der Stadtrat "ohne Not" das Bürgerbegehren der Hallenbadfreunde für unzulässig erklärt habe.
"Sie geben nunmehr vor, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen zu wollen, behalten aber den von Ihnen herbeigeführten Abrissbeschluss in der Hinterhand", sagte Andreas Trägner. "Dieses Verhalten halten wir für nicht fair." Folgerichtig sollte der Abrissbeschluss aufgehoben werden, meinte er. Trotz aller Bedenken würden die drei Fraktionen dem Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens zustimmen. "Zugleich appellieren wir an Sie, auch unserem Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens zur alternativen Nutzung des Hallenbadgebäudes zuzustimmen, da nur so die Bürgerinnen und Bürger eine differenzierte und sachbezogene Entscheidung treffen können."
Zunächst verteidigte CSU-Fraktionssprecher Michael Kastl den Zeitpunkt der Ratsbegehrens, der mit der Durchführung des Bürgerbegehrens der richtige sei. Zum neuen Ratsbegehren (Erhalt und alternative Nutzung) meinte er, dass diese Alternative ja bereits vorhanden sei, wenn sich nämlich weder für die Sanierung, noch für den Abriss eine Mehrheit findet. Helmut Blank wehrte sich gegen den Vorwurf Trägners, dass das Bürgerbegehren zuvor "ohne Not" für unzulässig erklärt worden sei. Das sei rechtlich nicht anders möglich gewesen.
Der geschäftsleitende Beamte, Stefan Bierdimpfl, wies daraufhin, dass mehrere Ratsbegehren zu einem Thema unzulässig seien. Es könne lediglich eine Frage gestellt werden, die mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten sei. Der Rat müsse sich mehrheitlich auf eine Frage einigen. Dieter Petsch (Freie Wähler)fragte nach, ob man die Formulare dann nicht so gestalten könnte, dass der Bürger zwischen Abriss und alternative Nutzung entscheiden kann. "Auch das ist nicht möglich", sagte Stefan Bierdimpfl mit Verweis auf die Ja- oder Nein-Antwort.