Mit Laser gegen Raser im Kreis Bad Kissingen

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Polizeihauptmeisterin Antje Hauch misst mit der Laserpistole. Fotos: Edgar Bartl
Polizeihauptmeisterin Antje Hauch misst mit der Laserpistole.  Fotos: Edgar Bartl
Zu schnell? Gleich wird der Fahrer es wissen, wenn er angehalten wird.
Zu schnell? Gleich wird der Fahrer es wissen, wenn er angehalten wird.
 
Antje Hauch und Sebastian Schönlein nehmen Raser ins Visier.
Antje Hauch und Sebastian Schönlein nehmen Raser ins Visier.
 
Oberkommissar Olaf Gräf winkt einen eiligen Fahrer auf die Seite.
Oberkommissar Olaf Gräf winkt einen eiligen Fahrer auf die Seite.
 
Polizeiobermeisterin Linda Grom kontrolliert die Papiere eines Fahrers.
Polizeiobermeisterin Linda Grom kontrolliert die Papiere eines Fahrers.
 

Zwei Worte hören Polizisten gar nicht so gern: Abzocke und Radarfalle. Denn sie sind der Ansicht, dass die Tempokontrollen im Landkreis Bad Kissingen die Sicherheit im Verkehr erhöhen.

"Keine Zeit, ich muss los", sagt der junge Mann und gibt Gas. Gerade hat ihn die Bad Kissinger Polizei nach einer Laserkontrolle aus dem Verkehr gezogen. Er hatte mit dem Lieferwagen 89 "Sachen" auf dem Tacho, 60 wären erlaubt gewesen. Auf ihn kommt eine Strafanzeige zu mit 70 Euro Buße und einem Punkt in Flensburg.

Dominik M., ein junger Förster aus Schweinfurt, hatte mehr "Glück". Polizeihauptmeisterin Antje Hauch hatte bei seinem Jeep genau 80 Stundenkilometer gemessen, die ihr Kollege Sebastian Schönlein per Funk weiter meldet. Das "kostet" 30 Euro, weil es gerade so noch zu einer Verwarnung reicht. M. nimmt es mit Gelassenheit, als Obermeisterin Linda Grom nach seinen Papieren fragt: "Ich hab' sie noch am Straßenrand gesehen. Ach, Sch... Bin zu schnell gefahren." Die meisten, sagt der erfahrene Hauptkommissar Uwe Straub, seien einsichtig. Er sei noch nie beschimpft worden.

Fünf Beamte im Einsatz

Manche aber seien schon etwas aggressiv. So wie die Bad Kissingerin, die mit 89 km/h erwischt worden ist. Damit kann sie aber Oberkommissar Olaf Gräf nicht aus der Ruhe bringen.

Laserkontrollen sind Routine - etwa eine pro Werktag - und personalintensiv. Insgesamt fünf Beamte sind im Einsatz: Zwei messen, drei weitere halten die "Sünder" an, bitten zur Anhörung. Da die Verstöße nicht - anders als bei Radargeräten und Lichtschranken - automatisch protokolliert werden, muss ein doppeltes Protokoll geführt werden; je eines an jeder Station.

Nur gegen die ganz Schnellen

Das ist aufwändig, kann sich aber lohnen. "Tatort" Terzenbrunn: Binnen fünf Minuten fünf (zu) schnelle Fahrer/ Innen.

Nach Angaben von Hauptkommissar Lothar Manger kommt die Laserpistole in aller Regel gegen Raser zum Einsatz. Das ist der Fall, wenn ein Tempolimit um 21 km/h oder mehr überschritten worden ist. Dann ist eine Anzeige fällig, "wir haben da keinen Ermessensspielraum", sagt der amtierende Inspektionschef Elmar Hofmann. Und: "Verwarnungen sind bei uns die Ausnahme." Beide unterstreichen, dass zu schnelles Fahren Unfallursache Nummer eins sei. Die Messungen seien nicht gegen die Bürger gerichtet, im Gegenteil: "Von jedem, der zu schnell fährt, geht eine potenzielle Gefahr für andere aus".

"Wir überwachen allgemein geltende und bekannte Regeln, die vom Verordnungsgeber auch konkret mit Geldbußen bewehrt sind", sagte Manger. Will heißen: Tempo-Limits werden nicht aus Jux und Tollerei verhängt, sondern haben einen Sinn. Gelasert wird in Bad Kissingen zum Beispiel in der Schönbornstraße, wo sich wegen der Bäume auf der Fahrbahn mehr Unfälle ereigneten, sowie in der Max- und der Baptist-Hofmann-Straße. Dort befinden sich Kindergärten und Schulen.

Außerhalb kommt die Laserpistole am Terzenbrunn zum Einsatz oder am Friedhof von Eltingshausen. Das hatte einen Bürger aufschreien lassen. Dazu sagten Manger und Hofmann: "Wir stehen dazu, aber es ist keine Abzocke". Bei dem Bürger habe es sich um einen Schnellfahrer gehandelt, der mit mehr als 90 Stundenkilometern erwischt worden sei. Erlaubt seien an dieser Stelle 60. Deshalb müsse der Mann 70 Euro zahlen; plus zwei Punkte in Flensburg.

Gefahrenstelle am Friedhof

Dort müsse die Geschwindigkeit reduziert werden, weil die Fahrbahn durch den Schwerlastverkehr Schaden genommen habe. Es sei zu Setzungen gekommen. Hofmann: "Wenn man dort 100 fährt, hat man ganz schön zu kämpfen." Das Limit gelte bereits seit mehreren Monaten. Hier hätten sich allein im ersten Halbjahr 2013 vier Kollisionen wegen Rasens ereignet.

Ähnlich neuralgische Stellen sind die Kurven am Terzenbrunn oder eine Strecke bei Wermerichshausen. Da werde gerast. Einer sei da schon einmal in einem Fischteich gelandet. Überhaupt: Manche Gefahren seien für Verkehrsteilnehmer als solche oft nicht erkennbar.

Aber nicht nur die Bad Kissinger Beamten sind mit ihrer Laserpistole im Einsatz, sondern auch deren Kollegen aus Werneck. Die sind mit Radar und Lichtschranken ausgerüstet. Sie verteilen "Knöllchen" bei Überschreitungen ab vier km/h. Das kostet mindestens 15 Euro.

Kein Problem hat die Polizei mit dem Blitzer-Service privater Rundfunksender. Deren Meldungen seien oft nicht (mehr) aktuell. Das Ziel einer Messung werde noch verstärkt, da viele langsamer fahren würden. Übrigens: Auch Manger und Hofmann sind schon einmal geblitzt worden. Aber das sei "lange her, mindestens 20 Jahre".



Konsequenzen Die Höhe des "D-Zug-Zuschlags" ist genau geregelt. Vom gemessenen Tempo werden zunächst Toleranzen zwischen drei und acht km/h abgezogen (je nach Geschwindigkeit). Bis zehn "Sachen" (netto) innerorts kosten 15 Euro. Das steigert sich. Ab 21 km/h zu viel gibt es zusätzlich einen Punkt, ab 31 km/h über dem Limit kommt ein Fahrverbot hinzu. Wer mit 71 km/h zu viel innerorts geblitzt wird, zahlt 680 Euro, bekommt vier Punkte und ist drei Monate lang zwangsläufig Fußgänger.

Richtlinien Tempomesssungen unterliegen Vorgaben. Vorrangiges Ziel ist es, die Unfallzahl zu reduzieren. Auch wird besonders an Unfallbrenn- und -gefahrenpunkten überwacht. Das wird nicht angekündigt. In den Richtlinien heißt es, sichtbare Präsenz trage dazu bei, das subjektive Erkennungsrisiko zu erhöhen und regelkonformes Verhalten zu fördern. Beweise sind umgehend zu sichern. Das Tarnen der Radargeräte und Lichtschranken ist nicht erlaubt, wohl aber deren verstecktes Aufstellen.