Haftstrafe für Bruder von Kissinger Ex-OB Laudenbach

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Am Schöffengericht in Würzburg fiel am Mittwoch das zweite Urteil im Fall Laudenbach. Foto: Edgar Bartl
Am Schöffengericht in Würzburg fiel am Mittwoch das zweite Urteil im Fall Laudenbach.  Foto: Edgar Bartl

Das Schöffengericht Würzburg spricht einen Bruder des früheren Bad Kissinger Oberbürgermeisters Karl Heinz Laudenbach schuldig: Ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Nach Überzeugung des Schöffengerichts Würzburg hat der Angeklagte seinem Bruder Karl Heinz Laudenbach 2008 vorsätzlich in zwei Fällen der Steuerhinterziehung geholfen. Der frühere Bad Kissinger Oberbürgermeister habe versucht, insgesamt 434.000 Euro am Fiskus vorbei zu schleusen. Während der deswegen rechtskräftig verurteilte Karl Heinz Laudenbach seine Tat eingestanden hatte, beteuerte sein Bruder - "wenn man doch nichts getan hat" - stets seine Unschuld.

Das Gericht glaubte ihm nicht. Es verurteilte ihn am Mittwochnachmittag in einem Indizienprozess zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er als Auflage 8000 Euro an ein Kinderzentrum zahlen. Damit nicht genug: Das Finanzamt hat ihn in Haftung für seinen Bruder genommen und von seinem Konto 103.000 Euro ausstehende Einkommensteuer samt "Soli" gepfändet. Außerdem stotterte er in Raten 54.000 Euro noch offene Umsatzsteuer ab. Das Geld war als seine Altersvorsorge gedacht, so der 68-jährige Ex-Unternehmer. Über seine finanzielle Lage machte er keine Angaben. Ihm gehören aber ein Haus in Bad Kissingen und eine Wohnung in Oberbayern.

Sein Verteidiger Jan Paulsen hatte einen Freispruch gefordert, Staatsanwältin Tanja Zechnall 18 Monate auf Bewährung verlangt plus 10.000 Euro Geldauflage. Das Gericht folgte ihrer Argumentation.

Der objektive Sachverhalt - Vorsitzender Richter Jörg Peterek nannte die Beweislage "erdrückend" - war klar und wurde auch nicht bestritten. Ex-OB Laudenbach hatte für den Verkauf des Sanatoriums Fürstenhof samt Schweizerhaus an einen russischen Investor eine Maklerprovision von 434.000 Euro bekommen. Das Geld floss von einer Briefkastenfirma in Belize über Zypern auf Konten in Bad Kissingen und - vor allem - in Österreich. Deren Inhaber waren Karl Heinz Laudenbach beziehungsweise sein Bruder. Dieser hob insgesamt 339.000 Euro in drei Tranchen ab und übergab das Geld in bar an den Ex-OB. Der Umweg über Österreich war vermutlich dessen Idee gewesen. Die russischen Investoren hätten das so gewollt. Außerdem sollte sich in Bad Kissingen nicht herumsprechen, was er an Honorar erhalten hatte.

Strittig war, ob die Steuerhinterziehung durch Karl Heinz Laudenbach von Anfang an geplant war und ob sein Bruder das gewusst hatte. Der Angeklagte bestritt dies, Staatsanwältin und Gericht glaubten ihm nicht. Die Steuerhinterziehung sei "keine Spontantat" gewesen, so Vorsitzender Peterek, der die Verhandlung souverän führte. Das Modell sei "von Anfang an" darauf ausgelegt gewesen, die Zahlungen vor dem Fiskus zu verschleiern. Karl Heinz Laudenbach hatte hingegen in einem früheren Verfahren gesagt, er habe die Steuer nicht hinterziehen wollen. Es sei ihm angesichts seiner finanziellen Lage aber nicht möglich gewesen, sie zu bezahlen.

"Um Spuren zu verwischen"

Die geleerten Konten in Österreich seien sofort gelöscht worden, "um die Spuren zu verwischen", sagte Peterek. Der Angeklagte, ein gelernter Bankkaufmann mit großer Erfahrung im Wirtschaftsleben, habe seinem Bruder auch vorsätzlich geholfen. Davon sei das Gericht überzeugt, so der Vorsitzende unter Hinweise auf gewisse "Ungereimtheiten".

Gegen den Angeklagten sprachen die beträchtlichen Summen von bis zu 164.000 Euro. Die Umsatzerlöse seien hoch, die Verkürzungsbeträge erheblich gewesen. Insgesamt ging es um 157.180 Euro Einkommen- und Umsatzsteuer plus "Soli".

Keinen eigenen Vorteil erzielt

Für den Angeklagten fiel ins Gewicht, dass er den objektiven Sachverhalt eingeräumt hat, dass er bislang unbescholten war und dass er keinen eigenen Vorteil erzielt hat. Er habe auch relativ gering zu den Taten beigetragen. Zudem genieße sein Bruder einen gewissen Vertrauensvorschuss. Dennoch, so Richter Peterek: "Hier ist eine Freiheitsstrafe unumgänglich."

Er und Staatsanwältin Zechnall hatten eindringlich darauf hingewiesen, dass sich ein Geständnis lohnen würde. Bei Beginn der Ermittlungen sei sogar ein Strafbefehl denkbar gewesen. Auch jetzt könnte Franz L. durchaus noch mit einer Geldstrafe davon kommen, da die Dinge angesichts der familiären Verbindung anders zu bewerten wären als bei Fremden. Der Angeklagte blieb bei seiner Darstellung: Er habe nichts von Steuerhinterziehung gewusst.

Finanzamt holte sich sein Geld

Ex-Ob Laudenbach war als Zeuge geladen, machte aber von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Für Steuerfahnder Markus D. war die Sache klar. Nach seiner Feststellung hatte der Bruder Beihilfe geleistet. Er habe zudem angeregt, dass der Angeklagte für seinen Bruder in Haftung genommen worden ist. Die Finanzbehörden holten sich bei ihm mehr als 157.000 Euro. Rechtsmittel dagegen liefen bislang ins Leere.

Der Kripobeamte Wolfgang H. nannte die Konstellation - insgesamt 800.000 Euro Provision (434.000 Euro davon für den Ex-OB) bei einem Kaufpreis von 4,5 Millionen Euro "relativ merkwürdig". Auch er habe keine Erkenntnis darüber, was mit dem Geld in Deutschland geschehen ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.