Seit Mittwoch, 8. Dezember, gilt in Bayern die 2G-Regelung für Teile des Einzelhandels, die keine "Waren des täglichen Bedarfs" anbieten. Wie reagieren Kunden, und wie kauft man am besten seinen Weihnachtsgeschenke ein?
Nach einer knappen Woche könne ein Stimmungsbild des Einzelhandels abgegeben werden, wie Kunden und Handel mit den neuen Regelungen umgehen, so der Bad Kissinger Ralf Ludewig, Bezirksvorsitzender des HBE (Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel) Unterfranken sowie Vize-Präsident des HBE Bayern, in einer Pressemitteilung.
Der Handel sei sehr gut vorbereitet und habe flächendeckend Hinweisschilder, Plakate und Einlasskontrollen organisiert, die dem Kunden die neuen Regeln deutlich machten.
Gut informiert und diszipliniert
Die Kunden seien überwiegend gut informiert und diszipliniert. Sehr oft würden sofort am Eingang unaufgefordert Impfnachweis und Lichtbildausweis gezeigt, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Einige Kunden seien überrascht, wie unterschiedlich das Sortiment als "Waren des täglichen Bedarfs" eingeordnet würden. In Buch- und Schuhhandel gebe es keine Kontrollen, in Dessous-Geschäften jedoch schon.
Die Frequenzen seien in den Innenstädten und auch im Handel aufgrund der neuen Verordnungen - zum Teil deutlich - zurückgegangen. Je kleinteiliger das Sortiment (Beispiel Glückwunschkarte), desto weniger seien Kunden bereit, für den Erwerb umfangreiche Nachweise vorzulegen, schreibt Ralf Ludewig weiter.
Er lobt auch, dass das Verständnis der Kunden für die Maßnahmen bei den meisten Kunden sehr ausgeprägt sei. Die meisten Kunden wüssten sehr wohl, dass der Handel hier nur politische Vorgaben umsetze und nicht selbst auf die Verschärfung der Regelungen hingearbeitet habe. Einige Kunden würden sich jetzt noch sicherer im Handel fühlen, da sie wüssten, dass nur kontrollierte Personen Zugang zum Geschäft haben.
"Bändchenlösung" nicht erlaubt
Auch ging Unterfrankens HBE-Vorsitzender auf die "Bändchenlösung" ein, bei der jeder kontrollierte Besucher ein Bändchen erhalte und damit beliebig viele weitere Geschäfte besuchen könne. Dies wurde in Bayern leider verboten, würde aber in vielen Bundesländern erfolgreich praktiziert. Der Appell an die Verbraucher, den lokalen und regionalen stationären Einzelhandel zu unterstützen, sei von den Verbrauchern erhört worden, und viele Kunden würden bewusst beim Handel vor Ort einkaufen, um lokale Strukturen zu erhalten.