Großes Verständnis der Kunden - Tipps für den Weihnachtseinkauf

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Wer nicht als Geschäft des täglichen Bedarfs gilt , muss die 2G-Regelung kontrollieren.
Wer nicht als Geschäft des täglichen Bedarfs gilt , muss die 2G-Regelung kontrollieren.
Archiv/Franziska Keller

Seit Mittwoch, 8. Dezember, gilt in Bayern die 2G-Regelung für Teile des Einzelhandels, die keine "Waren des täglichen Bedarfs" anbieten. Wie reagieren Kunden, und wie kauft man am besten seinen Weihnachtsgeschenke ein?

Nach einer knappen Woche könne ein Stimmungsbild des Einzelhandels abgegeben werden, wie Kunden und Handel mit den neuen Regelungen umgehen, so der Bad Kissinger Ralf Ludewig, Bezirksvorsitzender des HBE (Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel) Unterfranken sowie Vize-Präsident des HBE Bayern, in einer Pressemitteilung.

Der Handel sei sehr gut vorbereitet und habe flächendeckend Hinweisschilder, Plakate und Einlasskontrollen organisiert, die dem Kunden die neuen Regeln deutlich machten.

Gut informiert und diszipliniert

Die Kunden seien überwiegend gut informiert und diszipliniert. Sehr oft würden sofort am Eingang unaufgefordert Impfnachweis und Lichtbildausweis gezeigt, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Einige Kunden seien überrascht, wie unterschiedlich das Sortiment als "Waren des täglichen Bedarfs" eingeordnet würden. In Buch- und Schuhhandel gebe es keine Kontrollen, in Dessous-Geschäften jedoch schon.

Die Frequenzen seien in den Innenstädten und auch im Handel aufgrund der neuen Verordnungen - zum Teil deutlich - zurückgegangen. Je kleinteiliger das Sortiment (Beispiel Glückwunschkarte), desto weniger seien Kunden bereit, für den Erwerb umfangreiche Nachweise vorzulegen, schreibt Ralf Ludewig weiter.

Er lobt auch, dass das Verständnis der Kunden für die Maßnahmen bei den meisten Kunden sehr ausgeprägt sei. Die meisten Kunden wüssten sehr wohl, dass der Handel hier nur politische Vorgaben umsetze und nicht selbst auf die Verschärfung der Regelungen hingearbeitet habe. Einige Kunden würden sich jetzt noch sicherer im Handel fühlen, da sie wüssten, dass nur kontrollierte Personen Zugang zum Geschäft haben.

"Bändchenlösung" nicht erlaubt

Auch ging Unterfrankens HBE-Vorsitzender auf die "Bändchenlösung" ein, bei der jeder kontrollierte Besucher ein Bändchen erhalte und damit beliebig viele weitere Geschäfte besuchen könne. Dies wurde in Bayern leider verboten, würde aber in vielen Bundesländern erfolgreich praktiziert. Der Appell an die Verbraucher, den lokalen und regionalen stationären Einzelhandel zu unterstützen, sei von den Verbrauchern erhört worden, und viele Kunden würden bewusst beim Handel vor Ort einkaufen, um lokale Strukturen zu erhalten.

Nicht bis zuletzt warten

Die 2G-Regelung schließe einen großen Teil der Verbraucher vom Besuch des Einzelhandels aus und treibe diese zwangsläufig zur Bestellung im Internet. Dies sorge - gerade in der Vorweihnachtszeit - für zusätzlichen Stress bei den Lieferfirmen, steht in der Pressemitteilung weiter zu lesen. Der Handel wünsche sich, dass die Kunden möglichst nicht zu Stoßzeiten die Geschäfte aufsuchten, da sich durch die Einlasskontrollen Schlangen bilden könnten.

Ebenso sollte man mit den Weihnachtseinkäufen nicht bis zum Schluss warten, da in diesem Jahr aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht jeder gewünschte Artikel jederzeit vorrätig sei. Außerdem bitte der Handel alle Kunden um Verständnis, wenn durch die Auflagen und Kontrollen das Personal in der jetzigen Zeit oftmals physisch und psychisch mehr herausgefordert würde, als normal üblich.

Trotz seiner millionenfachen Kundenkontakte jeden Tag zähle der Handel nachweislich nicht zu den Treibern der Pandemie, heißt es weiter. Dennoch trage er die politischen Beschlüsse mit und vollziehe diese, auch wenn nicht alle Entscheidungen und Anordnungen logisch nachvollziehbar erscheinen.

HBE-Bezirksvorsitzender Ralf Ludewig richtet einen großer Dank an alle Kunden, die hierfür Verständnis hätten und den Handel entsprechend unterstützen würden.