Der frühere Bad Kissinger Kurdirektor Gunter Sauer (45) ist mit seiner Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in Schweinfurt abgeblitzt. Das wissen gut unterrichtete Kreise.
Wie zu erfahren war, hat sich das Gericht angeblich für nicht zuständig erklärt. Begründung: Das Kündigungsschutzgesetz gelte nicht für Organe einer juristischen Person wie etwa Geschäftsführer einer GmbH. Sauer müsste beim Landgericht in Schweinfurt Klage erheben.
Sauer stand sieben Jahre lang an der Spitze der Staatsbad GmbH mit ihren 200 Mitarbeitern. Er wollte zur Sache keine Stellung beziehen. Nur so viel: "Ich habe mir einen anwaltlichen Beistand genommen, werde mich zum Verfahren nicht weiter äußern und hoffe auf eine gütliche Einigung."
Zugeknöpft gaben sich auch die amtierende Kurdirektorin Andrea Schallenkammer und der Bad Kissinger Oberbürgermeister Kay Blankenburg (SPD): "Kein Kommentar", sagten beide auf Anfrage.
Sauer war nur wenige Tage vor Weihnachten für die meisten völlig überraschend von seinem Posten abberufen worden. Getroffen hatten diese Entscheidung die beiden Gesellschafter der Staatsbad GmbH, der Freistaat Bayern und die Stadt Bad Kissingen.