Fall Laudenbach: Streit vor Gericht

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Laudenbachs Anwälte Michael Schulze (links) und Norman Jacob. Beide gelten als erfahrene Juristen und Strafverteidiger. Foto: Edgar Bartl
Laudenbachs Anwälte Michael Schulze (links) und Norman Jacob. Beide gelten als erfahrene Juristen und Strafverteidiger.  Foto: Edgar Bartl

Am siebten Verhandlungstag gegen den früheren Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach wurden zahlreiche E-Mails verlesen. Sie sollen klären, ob Laudenbach Schmiergeld genommen und Steuern hinterzogen hat.

Bad Kissingen/ Würzburg — In der Chefetage des Bad Kissinger Hotels "Kaiserhof Victoria" war dicke Luft. Die (Ex-)Gesellschafter Karl Heinz Laudenbach und Raymonds Libers zofften sich. Es ging ums Geld. Rasch wurde der Ton rauer, man ging sogar wieder zum Sie über.

Die Ermittlungsakten in Sachen Laudenbach füllen zwei Dutzend Leitzordner mit mehreren tausend Blatt Papier. Einige der Unterlagen wurden im Schmiergeldprozess gegen Laudenbach - zum Teil mehrfach - verlesen. Das ist mühsam, aber notwendig, um sie in das Verfahren einzubringen. So sieht es die Strafprozessordnung vor.

"Vertrauen missbraucht"

Dabei wurde deutlich, dass Investitionen in das Hotel "dringend" notwendig waren, um eine drohende Pleite zu verhindern. Außerdem beklagte sich Laudenbach bitter, er habe "viel Geld, Arbeit und Zeit" in das Haus investiert, ohne einen einzigen Euro bekommen zu haben. Er fühle sich betrogen, sein Vertrauen sei missbraucht worden.

Libers ätzte zurück: Er sei schrecklich enttäuscht und weise Laudenbachs Vorwürfe zurück. Zu dessen Forderung - Rückzahlung eines 50.000 Euro-Darlehens an Libers - meinte er, man werde eine Lösung finden. Unter anderem machte Laudenbach die Übertragung seiner Gesellschaftsanteile an der Hotel-GmbH davon abhängig. Der Streit eskalierte, bis sich offenbar Hoteleigentümer Viktor Stolyarchuk einschaltete und die Disharmonien beseitigte.

Disput mit der Staatsanwältin

Verteidiger Michael Schulze sah damit seine Ansicht bestätigt. Diese Mail sei nach seiner Überzeugung beim Haftprüfungstermin nicht mit den Ermittlungsakten vorgelegt worden. Staatsanwältin Tanja Zechnall widersprach heftig. Es entwickelte sich ein Disput, der rasch Fahrt aufnahm. Die Staatsanwaltschaft habe nichts zurück behalten, sagte die Anklägerin. "Alles" sei immer den Verteidigern vorgelegen, sie hätten stets Einsicht gehabt. Aber: "Sie waren offensichtlich nicht in der Lage, die Akten zu lesen." Schulze konterte, er habe drei Mal um Einsicht in diese Mails gebeten. Im Haftprüfungstermin hätte die Staatsanwalt die Existenz des Darlehens als Schutzbehauptung abgetan, sagte er ferner.

Nachdem sich die Wogen wieder geglättet hatten, wurden weitere Schriftstücke verlesen. Sie befassten sich vor allem mit dem Maklervertrag im Zusammenhang mit dem Verkauf von "Fürstenhof" und "Schweizerhaus" durch den Bezirksverband Unterfranken der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Der Name Laudenbach wird hierin nicht genannt, wohl aber war der Ex-OB in die Verhandlungen intensiv eingebunden.

Als Makler des Millionendeals trat danach zunächst eine Indels GmbH mit Sitz in Bad Kissingen auf. Damaliger Geschäftsführer: Raymonds Libers. Der brachte später als Vermittler die BQS Group S.A. im Karibikstaat Belize ins Spiel. Sie wurde vertreten durch die Firma Taiglore Ltd. Gegen deren Chef Mikhail S. wird ebenfalls ermittelt.

20 Prozent Provision

Vereinbart war eine Provision in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises. Das ist ungewöhnlich viel. In Bayern sind 7,14 Prozent üblich. Die gemeinnützige AWO überwies, wie vereinbart, am 24. April 2008 nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises 800 000 Euro auf ein BQS-Konto in Zypern. 95.000 Euro davon flossen - als erste von vier Zahlungen - wenige Wochen später an ein Konto von Laudenbach. Der hatte eine Rechnung in gleicher Höhe für seine Tätigkeit als Projektentwickler gestellt.

Das war es für den Freitag gewesen. Laudenbach wurde von zwei uniformierten Beamten wieder in das Schweinfurter Gefängnis gebracht. Dort sitzt er seit 8. August in Untersuchungshaft. Viele halten dies mit Hinweis auf Uli Hoeneß und Formel-1-Chef Bernie Ecclestone für unverhältnismäßig.

Dazu sagte Schulze auf Anfrage, die Justiz sehe - anders als die Verteidigung - immer noch Fluchtgefahr. Sie gehe gegen seinen Mandanten "mit unerbittlicher Härte" und "unnachgiebig" vor. Denn nach Ansicht der Ankläger hat Laudenbach als Amtsträger Schmiergeld genommen. Sie könnten aber nicht sagen, welche Handlung des Ex-OB erkauft worden sein soll.
Die Verteidiger "hätten nie in Frage gestellt, dass Geld in dieser Höhe geflossen ist." Sie wollten aber "aufdecken, was wirklich passiert" sei. Der Streit gehe nur darum, "wofür bezahlt worden ist." Laudenbach habe keine Maklerprovision bekommen, sondern eine Vorauszahlung für seine dreijährige Tätigkeit als Geschäftsführer und Entwickler des Hotels "Kaiserhof Victoria".

20 Kilo abgenommen

Laudenbach habe in der U-Haft fast 20 Kilo abgenommen, die JVA-Beamten und Polizisten behandelten ihn dort "äußerst fair". Sie fragten sich zum Teil auch, warum der einstige Polizeidirektor schon so lange einsitze. An ihm und seinem Co-Verteidiger Norman Jacob liege es jedenfalls nicht, versicherte Schulze: "Wir haben alles gemacht und alles versucht." Sämtliche Rechtsmittel hätten sie ausgeschöpft. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.



Die Vorwürfe

Vorteilsannahme Das ist kein Kavaliersdelikt. Ein Amtsträger, der Schmiergeld nimmt, muss mit harten Sanktionen rechnen. Paragraf 369 Absatz 1 des Strafgesetzbuches sieht dafür bis zu drei Jahre Haft vor. Bestechlichkeit (mit Verletzung einer Amtspflicht) wird noch schärfer geahndet.

Steuerhinterziehung Nicht erst seit Uli Hoeneß steht fest, dass die Justiz bei illegalen "Steuersparmodellen" absolut humorlos ist. In Paragraf 370 der Abgabenordnung heißt es: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Finanz- oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder sie pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Auch der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Prognose Im Fall Laudenbach sind nach Ansicht von Experten im schlimmsten Fall drei bis dreieinhalb Jahre Gefängnis drin. Dann ist eine Bewährung nicht mehr möglich (Grenze: zwei Jahre). Die U-Haft wird angerechnet.