Fall Hoeneß animiert zu Selbstanzeigen

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Wer sich mit einer Selbstanzeige ans Finanzamt Bad Kissingen wendet, wird an die zuständige Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes Würzburg weitervermittelt. In besonders gravierenden Fällen oder bei Formfehlern übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Fotos: Ralf Ruppert
Wer sich mit einer Selbstanzeige ans Finanzamt Bad Kissingen wendet, wird an die zuständige Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes Würzburg weitervermittelt. In besonders gravierenden Fällen oder bei Formfehlern übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Fotos: Ralf Ruppert
 
 
 
 

Die Zahl der Selbstanzeigen hat sich im vergangenen Jahr bayernweit fast vervierfacht. Genaue Zahlen aus einzelnen Finanzämtern gibt das Landesamt für Steuern aber nicht heraus.

Beim Fall Hoeneß staunen selbst erfahrene Steuerbeamte: "Solch gewaltige Fälle hatten wir natürlich noch nicht", sagt Hans-Jürgen Menninger, stellvertretender Leiter des Finanzamtes Bad Kissingen. Aber: "Selbstanzeigen gibt es auch bei uns immer wieder." Genaue Zahlen nennt Menninger jedoch nicht. Aus dem Jahr 2013 liegen sie auch noch gar nicht vor.
"Aber die Liechtenstein-CD hat damals viele aufgeschreckt", kann er sich an einen früheren Anstieg der Selbstanzeigen erinnern.

"Wir leiten alle Selbstanzeigen nach Würzburg weiter", beschreibt Menninger den Ablauf. Dort ist die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) für ganz Unterfranken angesiedelt. Sie kann Strafbefehle bis zu 720 Tagessätzen, und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängen, ohne dass Staatsanwaltschaft und Gericht eingeschaltet werden müssen, berichtet Elvira Tiro von der Pressestelle des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Dort werden auch die bayerischen Zahlen der Selbstanzeigen erfasst: 1038 waren es im Jahr 2012 mit Bezug zu Schweizer Banken, im vergangenen Jahr schnellte die Zahl dann auf 3973 hoch, berichtet Elvira Tiro. "Eine Veröffentlichung regionaler Zahlen könnte das Steuergeheimnis verletzen", verweist sie auf Nachfrage zu Zahlen aus dem Landkreis auf den Datenschutz. Die Gefahr von Rückschlüssen ortskundiger Personen auf einzelne Fälle stehe über dem allgemeinen öffentlichen Interesse an Information.

Welche Fälle die BuStra der Staatsanwaltschaft übergibt, ist nicht genau geregelt. Auf alle Fälle wird ein Staatsanwalt bei Landtags- und Bundestagsabgeordneten, Diplomaten und Jugendlichen eingeschaltet. Oder wenn wenn die Finanzbeamten Hinweise auf zusätzliche Straftaten finden. Aktuelles Beispiel: Der Bad Kissinger Ex-OB Karl Heinz Laudenbach, bei dem es vor allem um Vorteilsnahme im Amt geht.


156 Verfahren im Jahr 2013

"Es kommen nicht alle Verfahren zu uns, aber wenn's zu Gericht geht, läuft's über uns", fasst Dietrich Geuder die Zusammenarbeit zusammen. Er leitet die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Steuerdelikte ist. Sprich: Dort landen alle besonders schweren Fälle von Steuerhinterziehung aus ganz Unterfranken. Im vergangenen Jahr wurden laut Geuder 156 Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Das sind nur fünf mehr als 2012, im Jahr 2011 waren es 124 Verfahren.

Zu Fragen nach Parallelen zwischen den Fällen Laudenbach und Hoeneß winkt Geuder ab: "Dazu gebe ich keine Antwort." Trotzdem lässt er durchblicken, dass er die Untersuchungshaft für Laudenbach für angemessen hält, schließlich gehe es beim Ex-OB nicht in erster Linie um die Steuerhinterziehung, und Selbstanzeige habe es auch keine gegeben.

Grundlage Bei Selbstanzeigen entscheiden die Bußgeld- und Strafsachenstelle nach bundesweit einheitlichen Anweisungen, der so genannten AStBV. Sie regelt unter anderem die Zuständigkeiten zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzamt sowie die Befugnisse wie Beschlagnahmen und Untersuchungen.

Strafe Die Finanzverwaltung kann - je nach Einkommen und Schwere der Schuld - bis zu 720 Tagessätze bis zu einer Einzelhöhe von 30.000 Euro verhängen. Liegt die Steuerschuld unter 5000 Euro, bleiben die Fälle meist beim jeweiligen Finanzamt. Ab 50.000 Euro Steuerschuld sprechen Gerichte von einem großen Ausmaß, sprich: Es gibt eine Strafe. In leichten Fällen sind bis zu fünf, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft möglich. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung können Haftstrafen nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Verjährung Bei einer Selbstanzeige müssen alle noch nicht verjährten Steuerdelikte angegeben werden. Andernfalls kann die Selbstanzeige unwirksam sein. Die Verjährungsfrist beträgt bei der einfachen Steuerhinterziehung fünf Jahre, in besonders schweren Fällen zehn Jahre.