Ex-MdB Fell kritisiert Urteil zum 10-H-Gesetz

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Hans-Josef Fell vor den Nüdlinger Windkraftanlagen. Der Ex-MdB der Grünen hat die Klage gegen die 10-H-Abstandregelung für Windräder vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren. Foto: Ralf Ruppert/Archiv
Hans-Josef Fell vor den Nüdlinger Windkraftanlagen. Der Ex-MdB der Grünen hat die Klage gegen die 10-H-Abstandregelung für Windräder vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren.  Foto: Ralf Ruppert/Archiv

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage des Ex-Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell abgewiesen. Der bezeichnet das Urteil als nicht nachvollziehbar.

Hans-Josef Fell, ehemaliger Grünen Bundestagsabgeordneter, kritisiert das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Montag zur 10-H-Abstandsregelung für Windräder. "Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar", sagte er auf Nachfrage. Es handle sich um einen schwarzen Tag für den Klimaschutz, mit dem Gesetz werde der Windkraftausbau in Bayern faktisch gestoppt.


"Wirklichkeitsfremde Aussagen"

Der Hammelburger Fell hatte mit dem Würzburger Grünen-Stadtrat Patrick Friedl gegen das 10-H-Gesetz der Staatsregierung geklagt und verloren. Es bleibt bei der 10-H-Regelung, die den Mindestabstand neuer Windräder zu Wohngebieten auf das zehnfache der Bauhöhe festlegt. Heute gängige 200 Meter hohe Windkraftanlagen müssen demnach zwei Kilometer vom der nächsten Wohnbebauung entfernt sein.

Fell wirft den Richtern "wirklichkeitsfremde Aussagen" vor. In der Begründung hatte das Gericht angegeben, dass es in Bayern noch genügend Flächen für Windräder gebe. Es rechnete vor, dass bei kleineren Anlagen mit 150 Metern Höhe rund vier Prozent der Landfläche zur Verfügung stehen, bei 200 Meter Anlagen beiben 1,7 Prozent der Landfläche. "Es wird niemand kleinere Anlagen bauen, weil das Windpotential in der Höhe liegt", kritisiert Fell. Er warnt vor dramatischen Auswirkungen. Im Freistaat würden schon jetzt kaum noch neue Windräder beantragt. Es gebe zudem viele Vorhaben, die in der Pipeline stecken und erst den Ausgang der Klage abgewartet haben. "Ich kann nicht davon ausgehen, dass diese Projekte realisiert werden", sagt der Politiker.


Ohne Windkraft kein Atom-Aus

Fell sieht die Energiewende insgesamt in Gefahr und fürchtet, dass mit der 10-H-Regelung auf eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke hingearbeitet wird. "Die bayerische Staatsregierung wird sich überlegen müssen, wie sie den Atomausstieg schafft", sagt Fell. Der Anteil am Atomstrom liege derzeit bei rund 40 Prozent. Bis 2022 müsste er ersetzt werden. Das sei ohne die Windkraft nicht zu schaffen, fossile Kraftwerke und der Bau riesiger Stromtrassen seien keine zufriedenstellenden Alternativen.

Der Windkraftausbau im Landkreis Bad Kissingen ist durch das Urteil nicht betroffen, erklärt Thomas Schoenwald, Abteilungsleiter für Bau und Umwelt am Landratsamt Bad Kissingen. "Wir haben die 10-H-Regelung in den vergangenen zwei Jahren bereits berücksichtigt und angewendet", berichtet er. Mit dem Urteil sei jetzt Rechtssicherheit geschaffen worden. Zwar wurden in den vergangenen Jahren relativ wenige neue Anlagen beantragt und genehmigt, das liege aber nicht nur an der 10-H-Regelung, sondern auch daran, dass in der Region bereits viele Windräder stehen. Außerdem fällt der komplette Naturpark Rhön als Standort weg. "Den Knick bei neuen Windkraftanlagen hätte es auch ohne 10-H gegeben", meint Schoenwald.

In der Praxis hat sich die Abstandregelung nicht als totaler Baustopp herausgestellt. "Es gibt Beispiele, dass es auch trotzdem geht", sagt Schoenwald. In Elfershausen sind etwa Anlagen in Planung, die den geforderten Mindestabstand einhalten. In Oerlenbach schöpft die Gemeinde den kommunalen Spielraum aus und stellt einen neuen Bebauungsplan auf, um Windräder zu genehmigen, die laut 10-H zu nahe an den nächsten Wohnhäusern liegen. Auch in Sulzthal wird diese Option diskutiert.