Der Informationsabend "Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit" im Tattersall war der Auftakt für weitere solcher Info-Veranstaltungen am 9. Oktober in der Georgi-Kurhalle Bad Brückenau, am 16.10. im Großen Kursaal Bad Bocklet und am 23. 10. in der Musikakademie Hammelburg - jeweils um 19.30 Uhr.
"Es hat mich heute ein Stück weitergebracht", bereut Jakob Martens von der Garitzer Jugendkapelle den Besuch dieser knapp zweistündigen Versammlung nicht. Im Gegenteil: "Ich habe heute viel Interessantes gelernt", bestätigt er. Und sein Bruder Moritz stimmt zu: "Jetzt weiß ich, wen es im Verein überhaupt betrifft, wie die Umsetzung des Gesetzes stattfinden soll und welche Aufgaben mein Verein wahrnehmen muss".
Corina Ammersbach, die zweite Schriftführerin
von der Stadtkapelle Hammelburg: "Ich hatte zuvor überhaupt keine Ahnung über das Thema und fand deshalb die Information hier sehr gut". Zuhörerin Annika Herzog von der Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit (katholisch) in Bad Kissingen war schon bei der Vorbesprechung zu diesem Info-Abend dabei. "Wir haben auf der Kirchenseite ein ähnliches System innerhalb des Landkreises Bad Kissingen, allerdings nicht flächendeckend in der Diözese
Würzburg", bestätigt sie. Die besondere Fürsorge gelte zum Beispiel den Ministranten und den Pfadfindern.
Das jetzt vorgestellte Konzept des Landkreises sei vorbildlich und unbedingt notwendig. "Bis mal was Entsprechendes im Führungszeugnis drin ist, kann es aber lange dauern und womöglich zu spät sein", befürchtet Vorsitzender Manfred Schmitt von den Bad Kissinger St.-Georg-Pfadfindern.
"Kinder und Jugendliche sind vor sexuellen und gewaltsamen Übergriffen Erwachsener zu schützen", machte Jugendamtsleiter Siegbert Goll in seinem Fachvortrag deutlich. Das fordere nicht nur das Bundesgesetz für den Kinderschutz. Es sei auch eine Selbstverständlichkeit in der breiten Öffentlichkeit. "Deshalb ist es nur logisch, wenn jetzt ein erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit gefordert wird", so Goll.
Betroffen sind auch Jugendliche im Ehrenamt, denn ab 14 Jahren sind auch diese strafmündig.
Auch Landrat Thomas Bold (CSU) wies auf die rechtlichen Grundlagen hin. Das erweiterte Führungszeugnis, das schonungslos alle gerichtlichen Registereinträge über den mit Jugendarbeit beschäftigten Antragsteller offenbart, schrecke Betroffene automatisch von dieser Tätigkeit ab.
"Eine gute Lösung", folgerte Bold und fügte an: "Das entlastet das Ehrenamt insgesamt".
Entscheidend seien einschlägige Straftaten, relativierte Goll. So gebe es zum Beispiel keine Bedenken, wenn jemand aufgrund eines Verkehrsunfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde. Die Forderung nach dem erweiterten Führungszeugnis betrifft vor allem die Vereine und Verbände.
Die Meinung, dass Ehrenamtliche jetzt unter Generalverdacht geraten sein könnten, tauchte in der Versammlung nicht auf. Die Handhabung mit dem erweiterten Führungszeugnis empfanden die Versammelten eher als Entlastung.
So drehten sich die meisten Fragen der Versammelten - meist Vorsitzende von Vereinen und Verbänden - im Tattersall eher um den blanken Formalismus, über den Goll erschöpfend Auskunft geben konnte.
Den Antrag stelle der Ehrenamtliche bei seiner Meldebehörde selbst, schilderte Goll. Auch für den Antrag auf Gebührenfreiheit gebe es ein Formular. Der persönliche Datenschutz sei gewährleistet. "Jedenfalls landet dieses erweiterte Führungszeugnis auch nicht in den Vereinsakten", bestätigte Goll auf Nachfrage aus dem Saal hin.