Bruder des Bad Kissinger Ex-OB vor Gericht

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Im Fall Laudenbach steht am Mittwoch in Würzburg der nächste Prozess an. Foto: Bartl/Archiv
Im Fall Laudenbach steht am Mittwoch in Würzburg der nächste Prozess an.  Foto: Bartl/Archiv

Der Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. 150 000 Euro sollten durch Transaktionen über seine Konten am Finanzamt vorbei fließen.

Wegen Beihilfe zur Hinterziehung von 150.000 Euro Steuern für das Jahr 2008 muss sich ein Bruder des früheren Bad Kissinger Oberbürgermeisters Karl Heinz Laudenbach (CSU/ parteilos) am Mittwoch, 5. August, vor dem Schöffengericht Würzburg verantworten. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen (Würzburg) soll er steuerpflichtige Gelder seines Bruders über eigene Konten fließen haben lassen. Ziel sei es gewesen, das Geld vor dem Finanzamt zu verheimlichen.

Ermittlungen 2014 abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen bereits am 28. Juli 2014 abgeschlossen und Anklage erhoben, so Raufeisen. Das Schöffengericht Würzburg sei zuständig, weil Haupttäter Karl Heinz Laudenbach von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Würzburg verurteilt worden ist. Offenbar geht die Justiz davon aus, dass es sich nicht um ein langwieriges Verfahren handeln wird. Derzeit, so Raufeisen, sei kein weiterer Verhandlungstag bestimmt.
Was genau dem Angeklagten vorgeworfen wird, wollte Raufeisen nicht sagen: "Eine Herausgabe des Anklagesatzes kommt (...) nicht in Betracht."

Illegale Provision
Laut Anklageschrift gegen Karl Heinz Laudenbach soll der jetzt angeklagte Bruder im Juni 2008 insgesamt 189.000 Euro von seinem eigenen Konto bei einer Bank in Österreich abgehoben und seinem Bruder vollständig in bar übergeben haben. Bei dem Geld handelte es sich um eine illegale Provision, die Karl Heinz Laudenbach nicht hätte annehmen dürfen. Er hatte in seiner Zeit als Bad Kissinger Oberbürgermeister den Verkauf des Sanatoriums Fürstenhof samt Schweizerhaus an eine Schweizer Gesellschaft russischer Investoren eingefädelt. Dafür zahlte ihm die damalige Eigentümerin, der Bezirksverband Unterfranken der Arbeiterwohlfahrt (AWO), 434.000 Euro Vermittlungsgebühr. Damit war der Straftatbestand der Vorteilsannahme erfüllt. Das Geld floss aus der Schweiz über Belize in Südamerika und Zypern auf mehrere Konten in Österreich, die den Brüdern gehörten.

Kurz vor der Verjährung
Bei einer Betriebsprüfung bei der AWO kam der ungewöhnliche Vorgang ans Licht und Karl Heinz Laudenbach wegen Fluchtgefahr im August 2013 in U-Haft. Dort blieb er bis zum Prozessbeginn. Pikant: Nur wenige Wochen später wäre das Delikt verjährt gewesen. Die Kriminalpolizei ermittelte mehrere Monate.
Karl Heinz Laudenbach hatte als Ex-OB und Kriminaldirektor a.D. im Gefängnis in Schweinfurt keinen leichten Stand. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn im August 2014 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Dabei fiel die Vorteilsannahme im Vergleich zur Steuerhinterziehung deutlich schwerer ins Gewicht.Karl Heinz Laudenbach verbüßte zwei Drittel der Strafe und befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Ermittlungen eingestellt
Ein Ermittlungsverfahren gegen den damaligen AWO-Geschäftsführer Bernhard Pammer wurde sang- und klanglos eingestellt.


Hintergrund

Beihilfe Gehilfen kommen vor Gericht besser weg als Haupttäter. Nach den Paragrafen 27 und 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs sind ihre Strafen zu mildern. Zwar sieht die Abgabenordnung bei Steuerhinterziehung Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren vor; bei schweren Fällen sind es sechs Monate bis zehn Jahre. Beim Ex-OB verhängte das Gericht drei Monate plus 290 Tagessätze zu je 50 Euro. Sein Bruder kann also davon ausgehen, dass er nicht ins Gefängnis muss. Er wird vermutlich mit einer Geldstrafe davon kommen.

Millionengrab Das leer stehende Reha-Zentrum "Fürstenhof" und das "Schweizerhaus" waren ein Sorgenkind der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken. Sie wollte die Immobilie um fast jeden Preis loswerden. Das ist lange nicht gelungen, Interessenten aus China und Russland sprangen wieder ab. Schließlich erwarb eine Gesellschaft in der Schweiz die Anwesen. Der Kaufpreis war mit 4,5 Millionen Euro relativ niedrig, die Provision mit 800 000 Euro außergewöhnlich hoch. Die Kaufverträge wurden am 13. März 2008 notariell abgeschlossen. Damals war Karl Heinz Laudenbach noch Bad Kissinger OB.

Pläne Eigentümerin ist seither die Fürstenhof S. A. in Pully in der Schwez. Sie wurde bei der Transaktion vertreten von Comela S.A. (Sitz in Meyrin) und plant, hier eine Fünf-Sterne-Hotel zu errichten. Bislang ist daraus allerdings nichts geworden.