Die Anlieger der Hegler- und der Hauptstraße in Oerlenbach müssen sich zwar finanziell an den Baumaßnahmen beteiligen, aber der Gemeinderat speckte ab.
Es hat Jahre gedauert, bis alle Baumaßnahmen zur Sanierung und Umgestaltung von Hegler- und Hauptstraße in Oerlenbach mit dem Bund und dem Landkreis ordnungsgemäß abgerechnet waren. Erst jetzt kennt die Gemeinde die genaue Summe der von ihr zu tragenden Kosten. Ein bestimmter Anteil muss gemäß gültiger Ausbaubeitragssatzung auf die Anliegern umgelegt werden. Welche dieser gemeindlichen Kosten anteilig den Anliegern berechnet werden, beschloss der Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung.
Die Heglerstraße (KG 3) ist eine Kreisstraße, die Hauptstraße als B 286 eine Bundesstraße. Entsprechend übernehmen der Landkreis Bad Kissingen und der Bund die reinen Sanierungskosten für ihre jeweilige Straße. Die Gemeinde hat entsprechend alle weiteren Kosten für Gehwege, Grünflächen, Parkplätze und alles andere neben beiden Straßen zu zahlen. Doch bevor die Anlieger mit dem nach der Ausbaubeitragssatzung vorgeschriebenen Anteil von 45 Prozent (einzeln aufgeteilt nach Längenmeter ihres straßenseitigen Grundstücks) belastet werden, zieht die Gemeinde "aus Gründen der Gleichbehandlung wie zuvor in anderen Ortsteilen" einige Kostenpositionen ab.
Nicht von den Anliegern zu zahlen sind demnach laut Beschluss des Gemeinderats alle Baumaßnahmen, die von öffentlichem Interesse sind. Dazu gehören die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen, die zuvor unter den Gehwegen verteilt lagen, unter die neue Straße. Nicht berechnet wird auch der Aufwand für die Straßenbeleuchtung.
Sonderfall Gehweg
Auch die neu geschaffenen Grünanlagen bleiben bei der Berechnung der Ausbaubeitragsumlage der Anlieger unberücksichtigt, da das Rathaus davon ausgeht, dass diese von den Anwohnern selbst gepflegt werden.
Ein Sonderfall ist die Berechnung des Bordsteines entlang der Hauptstraße. Da die Gemeinde statt einfacher Betonsteine hier einen edleren Granit gewählt hatte, wird den Anwohnern beim Ausbaubeitrag nun nicht der teure Stein, sondern nur der billigere Betonstein berechnet.
Überhaupt nicht betroffen sind die Anwohner bei Maßnahmen von öffentlichem Interesse oder eindeutiger Kostenübernahme von Bund oder Landkreis. So hatten sich beim neuen Kreisel schon im Vorweg Bund und Landkreis vertraglich auf die Übernahme der Kosten geeinigt. Die Neugestaltung des alten Rathausplatzes entfällt aus der Ausbaubeitragsberechnung ebenso wie die neue Friedhofsmauer. Mit dieser bürgerfreundlichen Regelung erklärte sich der Gemeinderat einverstanden.