Bei neuen Häusern mit mehr als drei Wohnungen müssen die Eigentümer einen Spielplatz anlegen oder Ablöse zahlen. In Bad Kissingen regelt ab sofort eine Satzung, die Höhe der Ablöse. Das Geld soll in bestehende Spielplätze fließen. Landkreisweit widmen sich wenige Kommunen dem Thema.
Klettergerüst, Schaukel, Wippe, Rutsche und Co. - Ein Spielplatz, der genügend Möglichkeiten zum Toben, Spielen und Klettern bietet, ist für die Entwicklung von Kindern wichtig. Die Bayerische Bauordnung verpflichtet deshalb Bauherren, dass sie bei einem Neubau mit mehr als drei Wohnungen einen entsprechend großen Kinderspielplatz auf dem Grundstück gleich mit errichten müssen. Diese Spielplatzpflicht hat der Gesetzgeber nun noch einmal angepasst.
Seit Februar können Bauherren entweder den Spielplatz auf dem Baugrundstück errichten, oder auf einem Grundstück in der Nähe, oder aber sie zahlen stattdessen eine Ablöse an die Kommune. Die Städte und Gemeinden wiederum können seit der Novelle der Bayerischen Bauordnung Kinderspielplatzsatzungen aufstellen. Dort können sie allgemeine Rahmenbedingungen festlegen, und etwa bestimmen wie der Spielplatz auszustatten und zu unterhalten ist. Und sie können in den Satzungen auch bestimmen, wie hoch der Ablösebetrag ist und wie er sich berechnet.
Im Landkreis haben sich bislang noch nicht viele Kommunen mit dem Thema beschäftigt. "Über den Gemeindetag habe ich da bislang noch wenig mitbekommen", berichtet Matthias Klement (CSU), Bürgermeister von Maßbach und Vorsitzender des Gemeindetages auf Landkreisebene. Für Maßbach wird eine solche Kinderspielplatzsatzung gegenwärtig nicht benötigt, weil es kaum Bauvorhaben in der Größenordnung gibt. "Die Notwendigkeit ist da eher in größeren Kommunen gegeben", meint er.
Ablöse bis zu 28 000 Euro
In der Großen Kreisstadt hat der Bauausschuss des Stadtrates unlängst eine Kinderspielplatzsatzung verabschiedet. Geht es nach Oberbürgermeister Dirk Vogel (SPD) sollten Bauherren besser eine Ablöse an die Stadt zahlen, als "Alibi-Hinterhofspielplätze" zu bauen, die ungenutzt brach liegen. Laut Stefan Ziegler, Leiter der städtischen Bau- und Grundstücksverwaltung, gilt die Kinderspielplatzsatzung im gesamten Stadtgebiet, also in der Kernstadt sowie den Stadtteilen.
Entscheidet sich ein Bauherr dafür, etwa aus Platzmangel, keinen Spielplatz zu bauen, muss er mit der Stadt einen Ablöse-Vertrag schließen, bevor diese den Bau genehmigt. Die Höhe der Ablöse berechnet die Stadt anhand der Größe der Wohnfläche des Neubaus, anhand des Verkehrswerts des Baugrundstücks und anhand der durchschnittlichen Bau- und Unterhaltungskosten eines Kinderspielplatzes für die Dauer von 20 Jahren. Ziegler stellte dem Bauausschuss in der Beratung mehrere Rechenbeispiele vor - die Ablösesumme bewegte sich zwischen 15 000 und 28 000 Euro.
Die Höhe der Ablöse wertete OB Dirk Vogel als angemessen. Der Gesetzgeber will, dass die Einnahmen aus den Ablösen für kommunale Kinder- und Jugendeinrichtungen verwendet werden. Der Bauausschuss einigte sich darauf, das Geld für den Bau und den Unterhalt von Spielplätzen zu verwenden. Es soll vorrangig für Spielplätze in der Nähe der Bauprojekte eingesetzt werden, falls dort kein Bedarf besteht, wird es für andere Spielplätze im Stadtgebiet verwendet.
Städte denken über Satzung nach
Auch in Münnerstadt hat die Verwaltung das Thema auf dem Schirm. "Wir haben noch keine Satzung, wollen das Thema aber demnächst im Stadtrat erörtern", sagt Stefan Bierdimpfl, geschäftsleitender Beamter im Rathaus. In Bad Brückenau hingegen ist nach Auskunft aus dem Rathaus dazu bisher noch nichts konkret angedacht. Für Hammelburg war der Bedarf nach einer Kinderspielplatzsatzung bislang nicht gegeben. "Wir hatten zuletzt wenige solcher Bauvorhaben", berichtet Stadtbaumeister Detlef Mohr. In dem einzigen Fall, der unter die Regelung gefallen ist, hat der Bauherr einen Spielplatz errichtet. Grundsätzlich kann sich Mohr eine solche Satzung für Hammelburg vorstellen. Ein großer von der Kommune gestellter Spielplätze sei wahrscheinlich attraktiver als mehrere kleine auf privatem Grund. "Da haben sowohl die Kinder, als auch die Bauherren etwas davon", sagt Mohr, und: "Wir werden uns in der Verwaltung Gedanken machen, und es dann im Stadtrat diskutieren", meint er.
Stephan Scharf vom Architekturbüro Scharf und Rüth sowie der Wogebau Objektbau GmbH, glaubt nicht, dass die Spielplatzvorgaben des Gesetzgebers und die kommunale Satzung sich schädlich auf Bauinvestitionen auswirken. "Spielplätze sind nie ein Ärgernis", betont er. Es gebe jedoch Bauvorhaben, bei denen Spielplätze wenig sinnvoll sind, etwa Wohnanlagen, die sich an Senioren richten. Wenn nicht gewollt, können die Bauherren aber die Spielplätze ablösen. "Bei Bauvorhaben, die sich an Familien richten, macht ein Spielplatz aber schon Sinn", meint er. Wichtig sei, dass es keine Alibi-Anlagen sind, sondern gut gestaltete. Ansonsten haben aus seiner Sicht zentral gelegene, kommunale Spielplätze den Vorteil, dass sie oft als attraktive Treffpunkte genutzt werden. Demgegenüber stehen die Folgekosten, die eine Kommune für den Bau und Unterhalt zu tragen hat.
Mindestanforderungen an einen Spielplatz
Wie groß muss ein Spielplatz sein? Die Größe eines Kinderspielplatzes richtet sich nach der Wohnfläche des Gebäudes. Ein Spielplatz darf aber nicht kleiner als 60 Quadratmeter sein.
Was gehört zur Mindestausstattung? Zu einem Spielplatz mit 60 Quadratmetern gehört ein mindestens vier Quadratmeter großer Sandkasten, ein fest installiertes Spielgerät sowie eine Sitzbank. Je größer die Anlage ist, desto mehr Spielgeräte, Sandfläche und Sitzplätze sind für den Betrieb nötig. (Quelle: Stadtportal München/ Bayerische Bauordnung)
Nun es ist vielleicht eine gute Idee, eine solche Möglichkeit anzubieten. Bedeutet aber auch, dass Familien mit Kindern nicht das oberste Ziel der Bauherren und älteren Käufern sind. Wenn dies das Ziel bleibt, was ich, wäre ich ein Stadtrat, der dieses nicht unterstützen würde. Auf alle Fälle würde ich aber die Stadträte und den OB darum bitten, alle Bauten die in den letzten Jahren entstanden sind, darauf überprüfen. Laut einer Nachfrage bei der Regierung und dem Landratsamt, gibt es diese Möglichkeit schon länger. Jedoch werden die Baupläne bei Häusern mit mehr als 3 Wohnungen von den Bauherren und Architekten mit Spielplatz eingereicht und so damit auch genehmigt. Nur, so die Auskunft der Ämter, kann das mit den Spielplätzen, ob sie auch vorhanden, nicht immer überprüft werden, weil zu wenig Personal dafür vorhanden ist. Wenn dem so ist,dann ist der Stadt sicherlich einiges Geld verloren gegangen.