Die nächste Frist für den Führerschein-Pflichtumtausch endet bald. Das Landratsamt Bad Kissingen rät, zeitnah einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu vereinbaren.
Das Ende der nächsten Frist zeichnet sich bereits ab: Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Erfahrungsgemäß werden die Termine in der Fahrerlaubnisbehörde gegen Ende des Jahres aufgrund der verstärkten Nachfrage knapp. Deshalb empfiehlt es sich, bereits jetzt einen Termin zu buchen. Inhaber und Inhaberinnen von Scheckkartenführerscheinen mit einem späteren Ausstellungsdatum werden erst in den Folgejahren zum Umtausch aufgefordert.
Bürgerinnen und Bürger, die ab 1953 geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen, haben die Umtauschfristen bereits verpasst. Alle Papierführerscheine von Personen, die ab 1953 geboren wurden, sind ungültig. Auf die Folgen beim Nichteinhalten der Fristen weist Lea Diez, Fachbereichsleiterin der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Bad Kissingen, hin: "Wenn Verkehrsteilnehmende dieser Altersgruppe keinen neuen Führerschein mit sich führen, ist das eine Ordnungswidrigkeit." Sie rät den Betroffenen, den Führerscheinumtausch der Papierdokumente so schnell wie möglich nachzuholen.
Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge vor 1953 ist gesetzlich auf den 19. Januar 2033 festgelegt worden. Inhaberinnen und Inhaber eines solchen Papierführerscheins oder eines Scheckkartendokuments werden gebeten, aktuell nicht umzutauschen.
Die neuen Führerscheine sind nach dem Pflichtumtausch 15 Jahre gültig. Die Bearbeitungsgebühr für den Tausch liegt bei ungefähr 35 Euro. Nach der Beantragung dauert es etwa drei Wochen bis zur Aushändigung des neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerscheins.
Allgemein ist es ratsam, zum Tauschen des Führerscheins nicht bis zum letzten Tag zu warten. Derzeit gibt es für die Bürgerinnen und Bürger kaum Wartezeiten bei der Terminvergabe in der Fahrerlaubnisbehörde. Die Terminvereinbarung erfolgt online über die Homepage des Landkreises. Ein Termin ist für alle Dienstleistungen dringend erforderlich, sowohl in der Fahrerlaubnisbehörde als auch in der Zulassungsbehörde.
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