"Schockiert und enttäuscht": Junge Frau will unbedingt Pflegerin werden - und scheitert an Arbeitsagentur

2 Min
Burgsinn: Junge Frau will unbedingt Altenpflegerin werden - und scheitert an Arbeitsagentur
Die junge Frau liebt es, Menschen zu helfen. Ein Gesetz aber nimmt ihr den Traum von einem baldigen Beginn einer Ausbildung als Pflegefachfrau in Bad Kissingen und Bad Brückenau.
Burgsinn: Junge Frau will unbedingt Altenpflegerin werden - und scheitert an Arbeitsagentur
Matthias Zomer/pexels.com (Symbolbild); privat; Collage: inFranken.de

Lisa Hurlebaus (21) ist leidenschaftliche Pflegerin und möchte jetzt auch eine Ausbildung dafür in Bad Kissingen beginnen. Sie braucht finanzielle Unterstützung - doch die Förderung wird ihr nicht bewilligt. Die Arbeitsagentur äußert sich.

  • Lisa Hurlebaus will in Bad Kissingen Altenpflegerin lernen - und braucht Förderung 
  • "Schockiert und enttäuscht" - Fränkin kann Regelung nicht verstehen
  • Hürden trotz Engpassberuf - Arbeitsagentur gibt Einschätzung

Lisa Hurlebaus aus Burgsinn (Landkreis Main-Spessart) ist gelernte Verkäuferin, möchte aber in Zukunft in der Pflege arbeiten. Darin hat sie auch schon Erfahrungen gesammelt und möchte so bald wie möglich eine Ausbildung zur Pflegefachkraft bei einer Bad Kissinger Schule und einem Heim in Bad Brückenau absolvieren. Doch das gehe aus finanziellen Gründen nur mit Förderung, wie sie im Gespräch mit inFranken.de erklärt. Trotz des Fachkräftemangels werde ihr diese nicht bewilligt. Die junge Frau versteht die Welt nicht mehr.

"Eine einzige Sache fehlt": Leidenschaftliche Pflegehelferin steht vor rechtlicher Hürde

Nach dem Abschluss zur Verkäuferin habe die 21-Jährige zuletzt im Oktober 2021 in diesem Beruf gearbeitet. "Ich befinde mich jetzt seit circa eineinhalb Jahren in der Pflege und habe mich in diesem Beruf super eingefunden. Ich würde mich daher selbstverständlich weiterentwickeln - nicht nur, weil mir der Beruf Spaß macht und ich einfach gerne Menschen helfe. Sondern auch, um an der Situation Personalmangel und Fachkräftemangel ein wenig was ändern zu können", so ihre Motivation. Nach dem ambulanten Pflegedienst sei sie in ein Altenheim gewechselt und sagt: "Ich würde gar nichts mehr anderes machen, als in die Pflege gehen."

Um nicht nur Pflegehelferin, sondern Pflegefachfrau zu sein, brauche sie die Ausbildung. "Es ist auch schon so weit alles super gelaufen, Vertrag für Ausbildung und Schule. Nur eine einzige Sache fehlt." Denn ohne Förderung könne sie ihren Lebensunterhalt mit einem Gehalt von 950 Euro nicht stemmen. Sie wohne alleine und sei zudem auf das Auto angewiesen. Ihre Hoffnung habe auf der Förderung der beruflichen Weiterbildung - festgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales - gelegen. 

Auf der Webseite heißt es dazu: "Die Leistungen der Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) richten sich nicht nur an arbeitsuchende Menschen oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Auch Arbeitnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis können von einer Förderung profitieren. Das gilt insbesondere für Beschäftigte ohne oder mit nicht mehr verwertbarem Berufsabschluss."

"Vier Jahre nicht in dem Beruf gearbeitet" - warum die Fränkin keine Förderung erhält

Der Punkt "nicht mehr verwertbarer Berufsabschluss" wurde Hurlebaus schließlich zum Hindernis. Die Arbeitsagentur habe ihren Antrag abgelehnt, wie sie über ihre potenzielle Schule in einem Schreiben erfuhr, das der Redaktion vorliegt: "Nach Rücksprache [...], kann ich Ihnen leider auch keine bessere Rückmeldung geben. Die Förderung gibt es erst, nachdem man vier Jahre nicht mehr in dem Beruf gearbeitet hat."

Laut Rechnung sei die junge Frau demnach erst 2025 förderungsberechtigt für die Pflegeausbildung, weil sie dann vier Jahre nicht mehr als Verkäuferin arbeiten würde. Die Regelung ist im dritten Buch des Sozialgesetzbuchs verankert: Eine Person verfügt demnach nicht über einen Berufsabschluss, wenn sie "aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine ihrem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben" kann. 

"Ich bin einfach nur schockiert und enttäuscht. Sie könnten gerade froh über jeden Einzelnen sein, der diesen Weg einschlagen möchte. Jeder, der eine Förderung dafür benötigt, sollte auch ein Anrecht darauf haben, ob er nun vier Jahre zuvor woanders gearbeitet hat oder nicht", so die Fränkin empört. Immerhin handele es sich um einen Engpassberuf.

Arbeitsagentur sieht Pflegeausbildung als gesonderten Fall - doch verweist auf den Gesetzgeber

Eine Sprecherin der Arbeitsagentur gibt gegenüber inFranken.de eine allgemeine Einschätzung zu dem Thema und erklärt den Hintergrund der Regelung. "Der Gesetzgeber hat entschieden, dass jemand, der vier Jahre aus seinem Beruf draußen ist, als berufsentfremdet gilt." Denn Berufsbilder veränderten sich durchschnittlich in einem Turnus von vier Jahren so sehr, "dass man da nicht so ohne weiteres wieder einsteigen kann", so die Sprecherin. "Wir sind nur die Exekutive", sagt sie dann. Genaueres könne nur der Gesetzgeber beantworten.

Sie kenne zwar den konkreten Fall von Lisa Hurlebaus nicht, findet aber, dass eine Förderung dieses Engpassberufs möglich sein sollte. "Sie soll dran bleiben, unsere Kollegen werden aber ihre Gründe gehabt haben." Die 21-Jährige wolle sich weiter engagieren. Momentan sei sie arbeitssuchend, steige aber in wenigen Tagen wieder als Pflegehilfe ein.

Die Bad Kissinger Schulleitung riet ihr, es ansonsten mit BAföG zu versuchen, oder den Träger der praktischen Ausbildung um einen Zuschuss bei der Ausbildung zu bitten. Weitere Nachrichten aus Main-Spessart findest du in unserem Lokalressort.