Für Jugendliche in der Region fehlt es an Fahrmöglichkeiten zur Ausbildungsstätte. Der ÖPNV ist oft unzureichend. Eine Ausnahmegenehmigung könnte Abhilfe schaffen. Doch die Fallzahlen sinken.
Mike (Name von der Redaktion geändert) aus Motten macht eine Ausbildung in Rupboden. Er ist 17 Jahre alt und fährt entweder mit der Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren" oder - wenn das Wetter es möglich macht - mit dem Roller zur Arbeit. Es gibt zwar eine Busverbindung, "allerdings passt das überhaupt nicht mit den Arbeitszeiten überein", erklärt seine Mutter.
Außerdem sei die Strecke noch unter der 20-Kilometergrenze, die eine Ausnahmeregelung für das Fahren eines PKW unter 18 Jahren ohne Begleitung möglich mache. "Aber genaue Informationen gibt es darüber nicht, deshalb haben wir uns nicht weiter darum gekümmert", fügt die Mutter hinzu. Es werde aber viel erzählt, was das Thema betrifft. Beispielsweise, dass die Jugendlichen ein MPU-Gutachten vorlegen müssen. "Und ob die Ausnahmegenehmigung dann erteilt wird, steht ja danach immer noch in den Sternen", sagt Mikes Mutter.
Jugendliche in der Region halten
Bad Brückenaus Bürgermeister Jochen Vogel (CSU) brachte das Thema schon vor mehreren Jahren auf den Plan der Rhönallianz. "Die Bürgermeister kennen es nur zu gut", sagt er: Jugendliche aus den Gemeinden, die im Umkreis eine Ausbildung machen möchten, aber keine Fahrmöglichkeiten haben. Denn die Versorgung mit ÖPNV sei in manchen Orten zu bestimmten Uhrzeiten sehr schlecht.
"Wir möchten nicht, dass die Jugendlichen deshalb abwandern", sagt Vogel. Und wenn sie wegziehen, dann kommen sie oft nicht wieder, ist seine Erfahrung. Deshalb sei das Thema im ländlichen Raum besonders wichtig. Im Herbst 2018 hat sich Vogel nach "langen Jahren, in denen ich immer wieder auf das Thema aufmerksam gemacht habe", gemeinsam mit Landrat Thomas Bold (CSU) im Bayerischen Verkehrsministerium mit dem zuständigen Minister getroffen.
Wenig Information
Gerade beim Thema Ausnahmeregelung für das Fahren mit 17 ist sich Vogel sicher, "kann man städtische und ländliche Gebiete nicht miteinander vergleichen." Deshalb hatte er eine Forderung. Der Zugang zu der Sonderregelung für Auszubildende aus der Region sollte erleichtert werden. Wie ist die Situation heute?
Offizielle Informationen auf der Internetseite des Landratsamtes, beispielsweise einen Regelkatalog oder eine Pressemitteilung, gibt es zu dem Thema nicht. Dort heißt es lediglich: "Die Führerscheinstellen entscheiden vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen." Die Nachfrage im Landratsamt bestätigt, dass es keine festen Kriterien für diese Sondergenehmigung gibt.
Ermessensentscheidung
Bei der Erteilung "geht es unter anderem um Entfernungen, ÖPNV-Anbindung, Erreichbarkeit, Zumutbarkeit, Arbeitsbeginn etc. - die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde stellt daher eine sogenannte Ermessensentscheidung dar", konkretisiert es Jürgen Metz, Abteilungsleiter Kreisangelegenheiten. Für Jugendliche, die in kurzer Zeit eine Ausbildungs-Entscheidung wegen treffen müssen, "ist das wenig hilfreich", findet Mikes Mutter. Über die örtlichen Zulassungsstellen erhalten Eltern auf Nachfrage ein Informationsblatt, in dem weitergehende Hilfe angeboten wird. Beispielsweise gibt es dort Internetlinks zu den Reisauskünften der Bahn und dem ÖPNV.