Der Fall um den beim Sprengen eines Automaten getöteten Mann aus Zeitlofs geht vor Gericht weiter:
Nachdem das Landgericht Hanau in der vergangenen Woche das Urteil aus dem Jahr 2014 weitgehend bestätigt hat, legt nun der jüngere der beiden Automatensprenger erneut Revision ein. Ziel sei es, den Vorwurf des versuchten Mordes zu tilgen, sagte die Verteidigerin des 38-Jährigen, Rechtsanwältin Michaela Roth aus Frankfurt. Wie sie das abermalige Rechtsmittel begründen wird, kann die Juristin noch nicht sagen.
Dazu müsse sie erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Wegen der einwöchigen Revisionsfrist sei es üblich, das Rechtsmittel pro forma einzulegen.
Zwei und vier Monate weniger
Ein 53-jähriger Schlüchterner war wegen versuchten Mordes zu einer Einzelstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, sein Komplize zu vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden, weil sie ihren bei der Sprengung schwer verletzten
und später gestorbenen Komplizen aus Zeitlofs von Tauberfranken nach Salmünster gefahren hatten. Mit der Verurteilung wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahls wurde die Gesamtfreiheitsstrafe für den älteren Angeklagten von fünf Jahren auf vier Jahre und zehn Monate reduziert. Beim 38-Jährigen verringerte sich die Strafe um vier Monate auf sechs Jahre und acht Monate.
Bei ihm war noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz hinzugekommen.
Rückstau bei den Verfahren
Die Reduzierung des Strafmaßes ergibt sich aus einem Strafrabatt wegen des lang anhaltenden Verfahrens. Die Revision hatte zwei Jahre beim Bundesgerichtshof (BGH) gelegen. Ähnlich lang könnte es bis zu einer abermaligen Wiederaufnahme dauern: "Beim BGH gibt es derzeit einen großen Rückstau an Verfahren", sagte
die Vorsitzende Richterin Susanne Wetzel. Allerdings muss der Mann bei einem nicht rechtskräftigen Urteil in Untersuchungshaft bleiben - ohne die Vorteile des regulären Strafvollzugs, während für den älteren Angeklagten das Urteil vorerst rechtskräftig ist und er im offenen Vollzug bleibt.
Würde der BGH im Fall einer erfolgreichen Revision die Aufhebung des Urteils auf den 53-Jährigen erstrecken, müsste auch er erneut in
Untersuchungshaft, erklärt ein Sprecher des Landgerichts Hanau. Schon aus diesem Grund hatte der ältere Automatensprenger, den mit dem Komplizen keine Freundschaft, sondern eine "unliebsame Zweckgemeinschaft" verbinde, kein Interesse an der ersten Revision. Die Staatsanwaltschaft Hanau wird kein Rechtsmittel einlegen. "Wir halten das Urteil und das Strafmaß für richtig", erklärt die stellvertretende Pressesprecherin Gabriele Türmer.
Autor: Andreas Ungermann