Ausgerechnet am Aschermittwoch: Ansbacher Gericht verhandelt über Tanzverbot in Nürnberg - "Bass statt Beten"
Autor: Stefan Lutter
Ansbach, Mittwoch, 05. März 2025
Das Verwaltungsgericht Ansbach beschäftigt sich mit einem umstrittenen Fall zum Tanzverbot in Bayern. Im Fokus steht eine Klage gegen die Einschränkung von Partys an sogenannten Stillen Tagen.
Ausgerechnet am heutigen Aschermittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht in Ansbach über das Tanzverbot an Stillen Tagen. Nach den Faschingsfeiern am Rosenmontag und Faschingsdienstag läutet der Tag traditionsgemäß die Fastenzeit ein.
Im Detail geht es um ein Verbot der Stadt Nürnberg für Protestveranstaltungen gegen das Tanzverbot vom Gründonnerstag auf den Karfreitag des vergangenen Jahres. Diese Feiern hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) abhalten wollen und zog vor Gericht, als er die dafür nötige Sondergenehmigung vom Ordnungsamt nicht bekam.
An Aschermittwoch: Gericht verhandelt über Tanzverbot
An bestimmten Tagen ist im Freistaat das Tanzen untersagt. Kritiker der Religion ziehen gegen diese "Stillen Tage" vor Gericht - und das ausgerechnet am Aschermittwoch. "Der Bund für Geistesfreiheit München freut sich über den Verhandlungstermin am Aschermittwoch, einem sogenannten Stillen Tag in Bayern, an dem zwar in Bayern nicht getanzt und gefeiert werden darf, aber von Parteien ohne weiteres der politische Gegner herabgewürdigt werden kann", hieß es in einer Mitteilung des bfg.
In Bayern sind neun Tage im Jahr als sogenannte "Stille Tage" festgelegt und mit einem Tanzverbot versehen: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und der Heilige Abend. In den anderen Bundesländern variiert die Anzahl laut dem bayerischen Innenministerium zwischen drei und sieben.
Im Jahr 2016 formulierte das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Ausnahmeregelung: "Demnach sind an Karfreitag und allen anderen acht Stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind", betont die Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, Assunta Tammelleo. "Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu."
Organisation von sogenannten "Heidenspaß-Partys"
Bereits 2023 wurde in München gegen das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen protestiert. Die Teilnehmer hielten Schilder mit Schriftzügen wie "Bass statt Beten" und "Holy Shit! Tanzverbote abschaffen" oder "Gebt den Tanz frei" hoch.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) ist eine freigeistig orientierte Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Der bfg Bayern fungiert als Dachverband für mehrere Ortsgemeinschaften, darunter die größte in München. Seine Ursprünge gehen auf die freireligiöse Bewegung der Deutschen Revolution von 1848 zurück. Im Laufe der Jahre entwickelte sich der bfg von der "Freireligiösen Landesgemeinde Bayern" zur "Freigeistigen Landesgemeinschaft Bayern" und schließlich 1990 zum "Bund für Geistesfreiheit". Die Organisation setzt sich aktiv für die Trennung von Staat und Kirche ein. Eine ihrer bekanntesten Aktivitäten ist die Organisation von sogenannten "Heidenspaß-Partys" am Karfreitag, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 erlaubt sind, da das generelle Tanzverbot an diesem Tag als verfassungswidrig erklärt wurde.