"Gegen jede Vernunft nichts unternommen": Baby stirbt nach fatalen Fehlern von Hebamme

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Verden: Gericht fällt Urteil in Prozess gegen Hebamme
Die Angeklagte sitzt mit ihrem Anwalt Thorsten Osterkamp im Gerichtssaal vom Landgericht Verden.
Verden: Gericht fällt Urteil in Prozess gegen Hebamme
Sina Schuldt (dpa)

Das Landgericht Verden hat eine 64-jährige Hebamme nach dem Tod eines Kindes bei einer Hausgeburt im Jahr 2015 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Prozess war hochemotional - und nicht die erste Verhandlung zu dem Fall.

Nach dem Tod eines ungeborenen Kindes bei einer Hausgeburt hat das Landgericht Verden die Hebamme zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Die 64-Jährige habe, so der Vorsitzende Richter Markus Tittel, gegen medizinische Standards verstoßen, nicht schnell genug auf eine vermutlich geplatzte Fruchtblase reagiert und Fehler bei der Dokumentation gemacht. Das Kind verstarb aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung - bereits im Januar 2015. Es war der dritte Prozess in diesem Fall, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Ihre Verpflichtung war, zu handeln, und Sie haben in vielfältiger Weise dagegen verstoßen", erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung gegenüber der 64-Jährigen. "Sie hätten eher reagieren müssen." Als der Vater des Kindes von einer möglicherweise geplatzten Fruchtblase - einem sogenannten Blasensprung - berichtet habe, sei sie erst am nächsten Tag gekommen, auch weil der Mann dies so gewünscht habe: "Sie sind die Fachfrau und hätten sich nicht darauf einlassen dürfen", betonte der Richter. "Sie haben gegen jede Regel der Kunst, aber auch gegen jede Vernunft nichts unternommen", sagte der Richter zu der Frau, die trotz des Verdachts des Blasensprungs und der nicht fortschreitenden Geburt nicht reagiert habe.

"Meine Mandantin ist am Ende": Haftstrafe für Hebamme

Auch sei die Kommunikation zwischen der Hebamme und den Eltern "komplett gestört" gewesen. "Es gab keinen Plan B, weil Sie zutiefst davon überzeugt waren, dass eine Geburt außerhalb des Krankenhauses besser war." Mit seinem Urteil zum Strafmaß folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, sechs Monate gelten laut dem Richter wegen Verfahrensverzögerung als vollstreckt. Der Nebenklagevertreter und Opferanwalt Steffen Hörning hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. "Uns ist klar, dass diese Strafe für Sie eine harte Strafe ist", sagte Tittel. Der Verteidiger der Frau, Rechtsanwalt Marc Osterkamp, hatte sich für eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten ausgesprochen. "Meine Mandantin ist am Ende", sagte er nach dem Urteil. "Ich finde die Entscheidung nicht richtig."

Strafminderungsgründe seien unverständlicherweise nicht berücksichtigt worden. In seinem Plädoyer betonte er die Mitverantwortung der Eltern: Die Mutter habe unter keinen Umständen ins Krankenhaus gewollt. "Die Angeklagte spricht sich nicht frei von Schuld, aber sie ist nicht alleine schuld", sagte Osterkamp. Eine weitere Revision sei "sehr wahrscheinlich", das müsse er jedoch erst mit seiner Mandantin besprechen. Tatsächlich war der aktuelle Prozess der dritte in diesem Fall - die Hebamme war 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch und entschied, das Strafmaß müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden. Damit stand bereits fest, dass die 64-Jährige für den Tod des kleinen Mädchens verantwortlich ist.

Die Mutter des totgeborenen Kindes, die im Prozess als Zeugin und Nebenklägerin auftrat, hatte unter Tränen geschildert, dass die Hebamme das Paar überzeugt habe, eine Hausgeburt sei in ihrem Fall sicher. Die Frau war nach eigenen Angaben damals 39 Jahre alt, rauchte, war übergewichtig, hatte Herzrhythmusstörungen und Wassereinlagerungen. Dies habe die Hebamme jedoch nicht als Risiko eingeschätzt. Nebenklagevertreter Hörning sagte nach dem Urteil, er sei mit Blick auf seine Mandanten "sehr erleichtert". Eine Bewährungsstrafe wäre demnach für die Eltern unerträglich gewesen. Die 64-Jährige selbst sagte in ihrem letzten Wort vor Gericht, sie würde vieles anders machen, wenn sie die Zeit zurückdrehen könnte. "Ich weiß, dass ich Fehler begangen habe", sagte sie mit erstickter Stimme. Diese Fehler könne sie sich noch immer nicht verzeihen.