Das große Sparpaket für die Gesundheitsausgaben beinhaltet eine spezielle Maßnahme: Die Kassen müssen nicht mehr Millionen Briefe versenden, wenn sie teurer werden. Verbraucherschützer sind alarmiert.
Die Verbraucherzentralen warnen vor unzureichenden Hinweisen auf künftige Anhebungen der Krankenkassenbeiträge. Die Vorsitzende des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen." Dadurch werde ein Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt. Die Bundesregierung müsse diesen Fehler korrigieren.
Der Hintergrund ist eine Regelung im beschlossenen Sparpaket der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben. Damit wurde die bisherige Verpflichtung für die gesetzlichen Kassen gestrichen, ihre Mitglieder aktiv per Schreiben zu informieren, wenn sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Dies wurde mit Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale begründet.
Unklarheit bei Beitragserhöhung: Verbraucherschützerin mit Forderung
Pop forderte, dass die Bundesregierung die Kassen erneut dazu verpflichten müsse, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzugt, sollte alternative Optionen wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. "Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus."
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Dieses Sonderrecht muss jedoch bis zum Ende des Monats genutzt werden, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. Verbraucherschützerin Pop warnte angesichts des Wegfalls der gesetzlichen Informationspflicht: "Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt." Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise jedoch bereits nicht mehr.
Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse nach ihrer finanziellen Lage für ihre Versicherten fest. Im Durchschnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört zudem der allgemeine Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns.
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