Anklage: Sicherheitsgefühl der Bevölkerung treffen
Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage. Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft «in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen».
Der Verteidiger des 25 Jahre alten Angeklagten aus Köln hatte bereits am ersten Verhandlungstag dagegengehalten und argumentiert, sein Mandant habe lediglich einen Gefälligkeitsdienst geleistet und habe nichts von möglichen Sabotageplänen gewusst.
Dem schloss sich auch das Gericht an. Bei den beiden jüngeren Angeklagten habe in der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden können, dass die zwei es für möglich hielten, dass die Pakete im Auftrag eines russischen Geheimdienstes und zur Ausspähung möglicher Sabotageobjekte versandt wurden. Beide hätten keine Entlohnung bekommen und keine nähere Kenntnis der Hintermänner gehabt.
Gericht sieht keine Pläne für Brandanschläge
Zudem stellten die Richter keine konkreten Pläne für den späteren Versand von Brandsätzen fest. In der Kommunikation der drei Angeklagten habe es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür gegeben. Auch entsprechende verklausulierte Äußerungen habe das Gericht nicht erkennen können.
Der 30 Jahre alte Ukrainer dagegen habe wissen können, dass der Versand der Pakete zur Ausspähung von Zielen für Sabotageakte habe dienen können, erklärte der Vorsitzende Richter. Er habe gewusst, dass es nicht nur um den Versand von Autoteilen gegangen sei, sondern vor allem um den Versand der GPS-Tracker. Er habe außerdem konspirativ gehandelt und versucht, möglichst eigene Spuren zu vermeiden. Zudem habe er erkennen können, dass er den Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle erhalten habe.
Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Mann den Auftrag aus einer ideologischen Nähe zu Russland ausführte, sondern hält finanzielle Motive für wahrscheinlich. Ihm sei von dem Mittelsmann eine Entlohnung zugesagt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Experten sprechen dann von sogenannten Wegwerf-Agenten, die als Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung etwa über soziale Medien angeworben werden und für ein Handgeld gezielte Schäden anrichten oder Aufträge erfüllen.
Erinnerungen an andere Vorfälle
Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war. Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz.
Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem «hybriden» Angriff «fremder Mächte».