Nebeneinkünfte von Abgeordneten bleiben ein Problem. Das zeigt ein merkwürdiges Honorar der Bochumer Stadtwerke an Peer Steinbrück.
Ein Befreiungsschlag sieht anders aus. Zwar ist es dem SPD-Kanzlerkandidaten gelungen, mit der
lückenlosen Offenlegung seiner Nebeneinkünfte die wenig transparenzfreudigen Widersacher
der Regierungskoalition in Zugzwang zu bringen; bei den Generalsekretären Dobrindt und
Döring herrscht derzeit betretenes Schweigen. Sein Kalkül jedoch, sich aus der Defensive
zu manövrieren, ist noch nicht vollends aufgegangen.
Steinbrück muss sich
weiter rechtfertigen. Nicht mehr, weil der politische Gegner den Finger in die Wunde legt.
Die Stadtwerke der Stadt Bochum - in beiden Fällen stehen Parteifreunde des
SPD-Kanzlerkandidaten an der Spitze - klagen an: Steinbrück hätte - wie zuvor Joachim
Gauck, Senta Berger, Peter Maffay, Joschka Fischer oder Uli Hoeneß - das höchste
seiner 89 Rednerhonorare spenden sollen. Die kommunalen Stadtwerke wollen mit dieser Praxis dem
Eindruck begegnen, die Stromzähler müssten auch für prominente Gastredner rotieren.
Der Honorarredner Steinbrück bestreitet diese Absprache.
Unabhängig davon, wer
in diesem konkreten Fall Recht hat oder Recht bekommt: Transparenz allein, die bloße
Offenlegung der Nebeneinkünfte, reicht nicht. Die Einnahmen müssen in der Höhe
begrenzt, der maximale Zeitaufwand klar definiert werden. Jeder Arbeitnehmer muss Art und Umfang
einer Nebenbeschäftigung anzeigen. Was für ihn recht ist, muss für den
Volksvertreter billig sein.
Aller Ehren wert wäre ein Ehrenkodex, den die
Abgeordneten selbst niederschreiben. Sie sollten dort auch festlegen, ob und wann ein
Volksvertreter gegen Honorar für Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft
tätig werden darf. Nachdem ein Abgeordneter sein Salär aus Steuermitteln bezieht, bedient
er sich in einem solchen Fall mit einem honorarpflichtigen Engagement ein zweites Mal aus
Mitteln der Bürger. Auch dafür muss es klare Grenzen geben.