Gericht hob Haftbefehl auf
Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, «da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt». Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der «Bild» zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
Terrorismus-Experte: Strafrecht zu milde
Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King's College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. «Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde», sagte er im ZDF-«heute journal». Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz. «Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.» Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man «auch noch mal nachdenken».
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. «In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen», sagte Neumann.
Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. «Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen», sagte der CDU-Politiker dem Magazin «Stern». «Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.»
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.
Mit dem Christopher Street Day wird in vielen Städten an Ereignisse im Jahr 1969 in New York erinnert: Polizisten hatten damals die Bar «Stonewall Inn» in der Christopher Street gestürmt und einen mehrtägigen Aufstand von Schwulen, Lesben und Transsexuellen ausgelöst.
Der Berliner CSD ist eine der größten Veranstaltungen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Community in Europa. Die Einordnung des Anschlags als mutmaßlich islamistisch motivierter Terrorakt durch die Behörden deutet darauf hin, dass der Attentäter aus Hass auf Menschen gehandelt haben dürfte, deren Weltbild und Werte er ablehnt. Sein genaues Tatmotiv ist bislang nicht offiziell bestätigt.
Das Brandenburger Tor wurde nach Sonnenuntergang am Sonntagabend in Regenbogenfarben angeleuchtet. Die Farben gelten als Symbol der queeren Community und stehen für Vielfalt und Toleranz.