Tatmotiv Kinderwunsch: Urteil zu deutschem Ehepaar gefallen - nach Mord an Ukrainerinnen

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Tatmotiv Kinderwunsch: Deutsches Ehepaar nach Mord an Ukrainerinnen zu lebenslanger Haft verurteilt
Zum Prozessauftakt Anfang Januar am Landgericht Mannheim gestand das Ehepaar die Morde an den beiden Ukrainerinnen, um das Baby der Jüngeren als eigenes Kind ausgeben zu können. (Archivbild)
Prozessbeginn nach Mord an zwei Ukrainerinnen
Uwe Anspach/dpa
Tatmotiv Kinderwunsch: Deutsches Ehepaar nach Mord an Ukrainerinnen zu lebenslanger Haft verurteilt
Die Anwälte verlasen Erklärungen der Angeklagten.
Prozessbeginn nach Mord an zwei Ukrainerinnen
Uwe Anspach/dpa
Tatmotiv Kinderwunsch: Deutsches Ehepaar nach Mord an Ukrainerinnen zu lebenslanger Haft verurteilt
Kurz nach dem Fund der Leiche der Mutter des Babys im März 2024 wurde auch die Leiche der Großmutter in einem Teich in der Nähe von Karlsruhe entdeckt. (Archivbild)
Mordprozess nach Tod von zwei Ukrainerinnen
René Priebe/dpa
Tatmotiv Kinderwunsch: Deutsches Ehepaar nach Mord an Ukrainerinnen zu lebenslanger Haft verurteilt
Im März 2024 entdeckte ein Passant die Leiche der 27-Jährigen am Rheinufer. (Archivbild)
Mordprozess nach Tod von zwei Ukrainerinnen
René Priebe/pr-video/dpa

Der unerfüllte Wunsch nach einem gemeinsamen Kind hat ein Ehepaar aus der Nähe von Heidelberg wohl zu einer schrecklichen Tat motiviert. Im März 2023 ermordeten die beiden zwei Frauen und stahlen deren Baby. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Wegen des Mordes an zwei Ukrainerinnen wurde ein Ehepaar am Montag (10. Februar 2025) vom Landgericht Mannheim zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht vermutet, dass die Eheleute das Kind eines der Opfer als ihr eigenes ausgeben wollten und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung der beiden Deutschen nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.

Das Gericht sprach die Angeklagten auch der Entziehung Minderjähriger schuldig. Es besteht noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Alle Parteien, einschließlich der Verteidigung, hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage verlangten nach Angaben eines Gerichtssprechers auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Ehepaar wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt: Motiv war Wunsch nach gemeinsamer Tochter

Zu Beginn des Verfahrens im Januar hatten die beiden Angeklagten die Taten in Erklärungen gestanden, die von ihren Anwälten verlesen wurden. Beide zeigten darin auch Reue. Der Mann gab demnach an, die beiden Frauen mit einem Gummihammer erschlagen zu haben.

Die Frau und ihr Partner sollen laut Anklage die 27-Jährige und ihre 51-jährige Mutter umgebracht haben, um das damals fünf Wochen alte Baby der Jüngeren als ihr eigenes auszugeben. Ein Spaziergänger fand am 7. März 2024 die Leiche der 27-Jährigen am Rheinufer, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Am 13. März nahm die Polizei das Paar fest, bei dem die Ermittler das Baby unversehrt entdeckten.

Das Motiv für die Tat war laut Staatsanwaltschaft, dass die inzwischen 45-Jährige und ihr 43 Jahre alter Partner aus Sandhausen nahe Heidelberg seit längerer Zeit den unerfüllten Wunsch nach einer gemeinsamen Tochter hatten. Das Paar hat insgesamt vier Kinder, einschließlich eines gemeinsamen Sohnes. Spätestens im März 2023 habe das Paar begonnen, sich mit dem Gedanken zu befassen, ein neugeborenes Mädchen zu entführen und als eigenes Kind auszugeben.

Mord an zwei Ukrainerinnen: Frau lernte Opfer über Telegram-Gruppe kennen

Die Frau habe dann vermutlich Ende 2023 Kontakt zu geflüchteten Ukrainerinnen gesucht und sei einer Telegram-Gruppe zu deren Unterstützung beigetreten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Dadurch lernte sie die 27-Jährige kennen, die dort nach Unterstützung beim Übersetzen für die bevorstehende Geburt ihrer Tochter suchte. Die Mutter, Großmutter und das Baby befanden sich zum Tatzeitpunkt in einer Asylunterkunft in Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis.