Der Finanzminister bringt ein zentrales Vorhaben ins Kabinett, notgedrungen aus der Ferne: Vor allem für kleinere Einkommen soll es bald Entlastungen geben. Kann das die allgemeine Stimmung aufhellen?
Für Familien die Aussicht auf einige Hundert Euro mehr im Jahr, höhere Belastungen für «Superreiche»: Nach langem Gezerre hat das Kabinett die Einkommensteuerreform von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Die schwarz-rote Koalition will damit ein Entlastungssignal angesichts von Preissprüngen etwa beim Tanken setzen. Profitieren sollen vor allem Millionen Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Opposition, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften bemängeln die Pläne.
«Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden», erklärte Klingbeil, der den Kabinettsbeschluss zu seinem Entwurf nur aus der Ferne verfolgen konnte. Wegen eines Schadens am Regierungsflieger schaffte es der Vizekanzler nicht rechtzeitig von einer USA-Reise zurück nach Berlin.
Die Reform mit zwei Stufen soll Anfang 2027 in Kraft treten und Entlastungen bringen, die ab 2028 jährlich rund zehn Milliarden Euro ausmachen. Das Volumen hatten die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss Anfang Juli festgezurrt. Und diese politische Einigung setzt Klingbeil «eins zu eins» um, wie das Ministerium erläuterte. Klingbeil sagte mit Blick auf Lebensmittel, Energie und Mieten, das Leben sei teurer geworden. Umso wichtiger sei es, nun «die große Mehrheit in Deutschland» zu entlasten.
Dabei gilt generell: Die Steuerzahlungen werden nicht direkt vom Bruttolohn ermittelt, sondern vom «zu versteuernden Einkommen» nach Abzug etwa von Freibeträgen und absetzbaren Ausgaben. Ein Überblick über Kernpunkte:
Grundfreibetrag
Der Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.
Spitzensteuersatz
Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen - ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro. Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, heißt es aus dem Ministerium. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.
Reichensteuer
Die bestehende «Reichensteuer» für noch höhere Einkommen soll aufgesplittet werden. So soll der Steuersatz von 45 Prozent schon für ein zu versteuerndes Einkommen ab 250.000 Euro gelten statt ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro soll eine neue «Superreichensteuer» von 47 Prozent kommen. Dieser etwas größere Beitrag der Spitzeneinkommen am obersten Ende sei «eine Frage der Fairness», sagte Klingbeil.