Mit ihrer geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das die Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken soll, will die Ampel-Koalition künftig sicherstellen, dass Antisemiten nicht Deutsche werden. Grundsätzlich prüfen die Einbürgerungsbehörden in den Ländern, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen. Hierbei orientieren sie sich an Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums.
Schon jetzt muss die Behörde, die über einen Einbürgerungsantrag zu entscheiden hat, beim Bundesamt für Justiz nachfragen, ob Verurteilungen vorliegen. Verurteilungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen getilgt sind, werden bei der Entscheidung über die Einbürgerung nicht berücksichtigt. Die Länge der Tilgungsfrist hängt von der Höhe der strafrechtlichen Verurteilung ab und beträgt mindestens fünf Jahre. Neu ist in dem Entwurf von SPD, Grünen und FDP, dass die Einbürgerungsbehörde bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten zusätzlich erfragen muss, «ob im Rahmen des Urteils antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe» festgestellt wurden.
Bayern plant Bundesratsinitiative
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte, sein Bundesland plane eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, künftig auch sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Einen entsprechenden Vorschlag der Union hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Oktober mit der Begründung zurückgewiesen, das Verbrennen israelischer Flaggen, Spendensammlungen für die Hamas und die «Billigung von Straftaten» könnten jetzt schon bestraft werden. Wichtiger als das Schließen vermeintlicher Strafbarkeitslücken sei es, dass sich die Polizei bei Protesten nicht vorwiegend darauf konzentriere zu deeskalieren, sondern sich auch um die Beweissicherung und die Ermittlung von Tatverdächtigen kümmere.
Die Strafbarkeit von Sympathiewerbung für Terrorgruppen war 2002 abgeschafft worden. Ziel der Änderung war es damals, eine klare Regelung zu formulieren, die sich auf Fälle beschränkt, in denen auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit ein Strafbarkeitsbedürfnis besteht.
Weitere Themen der Runde waren:
Die Verhinderung von Verfassungsfeinden als Sachverständige oder Gutachter bei Gericht:
Hier soll geprüft werden, ob der Informationsaustausch zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden dazu ausreicht. Badenberg verwies auf Vorfälle, bei denen «Reichsbürger» - das sind Menschen, die die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen - für solche Aufgaben berufen worden waren.
Schutz von Kindern vor der Veröffentlichung von Fotos in sozialen Netzwerken durch ihre Eltern:
Vor allem wenn professionelle oder semi-professionelle Influencer solche Bilder ins Internet stellen, um Geld zu verdienen, sieht die Hamburger Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), Handlungsbedarf. Ein dazu vorgelegter Beschluss fand aber keine Mehrheit. Man war sich aber einig, dass das Thema bei der nächsten Konferenz erneut auf die Tagesordnung soll.
Stalking mit Bluetooth-Trackern:
Die Justizminister der Länder fordern die Bundesregierung auf, eine bessere gesetzliche Handhabe gegen die heimliche Überwachung mit Bluetooth-Trackern und Peilsendern zu schaffen. Sie sind der Meinung, dass das Strafrecht bislang nur unzureichenden Schutz vor dem Missbrauch der münzgroßen Geräte biete. Die Mini-Geräte können helfen, verlorene Koffer oder gestohlene Autos zu lokalisieren. Heimlich in einer Jacke platziert, können sie von Stalkern zum Aufspüren ihres Opfers genutzt werden.
Digitalisierung:
Buschmann und die Justizminister der Länder bekräftigten in einer gemeinsamen Erklärung, dass der digitale Transformationsprozess in der Justiz neben organisatorischen und technischen Maßnahmen auch eine Fortsetzung der Modernisierung der Prozessordnungen umfassen solle. Der Bund stellt für Digitalisierungsprojekte bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt also bis zu 200 Millionen Euro. Für dieses und die kommenden Jahre seien bereits etwa 115 Millionen Euro für Vorhaben vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise die Schaffung einer Plattform für maschinelle Übersetzung für die Justiz.
Jugendkriminalität:
Der Bundesjustizminister sei gebeten worden, eine Studie zu Jugendgewaltkriminalität erstellen zu lassen, sagte Eisenreich. Ziel dabei sei eine Verbesserung der Prävention.