Der Bundesumweltminister will dem Bund mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit steigenden Temperaturen geben. Der Weg dahin wäre aber gar nicht so einfach.
Die Zuständigkeit für den Umgang mit steigenden Temperaturen soll nach dem Willen von Bundesumweltminister Carsten Schneider eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. «Ich halte es für zwingend notwendig», sagte der SPD-Politiker in Berlin. Er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte.
Dauerhafte Förderung derzeit kaum möglich
«Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat. Das haben wir bisher nicht», sagte Schneider. Derzeit könne der Bund Anpassungsmaßnahmen wie etwa Klimaanlagen oder die Schaffung von mehr Schatten nur sehr schwer als Modellprojekte finanzieren.
Für die nötige Grundgesetzänderung braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und damit die Unterstützung der Linken, mit der die Union nicht zusammenarbeiten möchte. Schneider sieht «eine harte Auseinandersetzung» voraus. «Das Grundgesetz ändern Sie nicht jeden Tag einmal.»
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, diese Einführung einer sogenannten Gemeinschaftsaufgabe in dem Bereich zu prüfen.
Patientenschützer pflichtet Schneider bei
Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille äußerte sich nicht klar zur Frage, wie Kanzler Friedrich Merz (CDU) zu einer möglichen Grundgesetzänderung steht. Generell seien Klimaschutz und Klimaanpassung wichtige Themen, die man aber nur angehen könne, wenn auch der Wohlstand gewährleistet sei. Zur Grundgesetzänderung sagte er, er werbe dafür, nicht «diese formale Frage» zur zentralen zu machen.
Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprang Schneider hingegen zur Seite. «Eine Grundgesetzänderung ist die Lösung, um die 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner in den Sommermonaten vor extremen Temperaturen zu schützen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Damit können 30 Milliarden Euro für solarstrombetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Krankenhäusern freigegeben werden.»
Die nötige Verfassungsänderung müsse schon in der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause Anfang September beschlossen werden, verlangte Brysch. «Bleibt zu hoffen, dass beim Hitzeschutz der Schwächsten Fraktionsgrenzen keine Rolle spielen.»