In Sachsen-Anhalt hat ein Hund ein vierjähriges Mädchen tödlich verletzt. Der Landrat spricht von einer "unfassbaren Tragödie". Gegen die Mutter laufen jetzt Ermittlungen.
Ein Familienhund hat in der Gemeinde Osternienburger Land in Sachsen-Anhalt ein vierjähriges Mädchen beim Spielen attackiert und tödlich verletzt. Der American Staffordshire Terrier biss das Mädchen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Das Tier gehörte der Familie.
Als der Hund das Mädchen angriff, versuchten mehrere Personen, das Tier von dem Kind zu trennen. Trotzdem erlitt die Vierjährige schwerste Verletzungen. Ein Notarzt konnte vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vorfall ereignete sich am Mittwochnachmittag in der Ortschaft Drosa
Hundeattacke in Drosa: Vierjährige tot - Ermittlungen gegen die Mutter und einen Bekannten
Nach dem Vorfall wurden Ermittlungen gegen die 32-jährige Mutter und einen 30-jährigen Bekannten der Familie wegen fahrlässiger Tötung zur Klärung des Geschehens eingeleitet. Diese dauern derzeit noch an, so Polizei und Staatsanwaltschaft.
Notfallseelsorger kümmerten sich laut Polizei um die Mutter des Mädchens. Polizisten wurden von einem Kriseninterventionsteam betreut. Weitere Angaben dazu, wie es zu dem Vorfall kam, machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht.
Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht. Wie eine Sprecherin vom Ordnungsamt in der Gemeinde Osternienburger Land der Deutschen Presse-Agentur sagte, kam das Tier in die Tierpension Staßfurt. Zuständig für den Hund ist bislang weiterhin die Halterin, die auch die Kosten für die Unterbringung des Tieres trägt. Wie weiter mit dem Tier verfahren wird, hängt von den polizeilichen Ermittlungen ab, sagte die Sprecherin.
Innenministerium prüft Hundegesetz - Landrat spricht von "unfassbarer Tragödie"
Das Innenministerium will den Vorfall nach eigenen Angaben "umfassend prüfen und auswerten". Sollten sich daraus Anhaltspunkte für einen Änderungsbedarf ergeben, wird eine Anpassung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt geprüft, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Ziel des Gesetzes sei es, "die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen". In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen Hundeführerschein. Nach Angaben des Ministeriums gelten die bestehenden Regelungen derzeit als ausreichend.
"Ein Kind von nur vier Jahren sollte unbeschwert aufwachsen dürfen", erklärte der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Andy Grabner, nach dem Vorfall. "Stattdessen hinterlässt diese unfassbare Tragödie eine Lücke, die niemals geschlossen werden kann", so der CDU-Politiker. Der Familie des Kindes sprach er sein Mitgefühl aus. "Ruhe in Frieden, kleine Seele. Du wirst nicht vergessen sein", erklärte der Politiker.
Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen
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