Ein Snack, der bei Rossmann und Budni verkauft wurde, wird aktuell zurückgerufen. Jetzt ist klar: Es betrifft eine weitere Charge.
Update vom 17.04.2026: Weitere Charge bei Snack-Rückruf betroffen
Das Hamburger Snackunternehmen Foodloose hat seinen Rückruf für Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung erweitert. In dem Produkt könnten Fremdkörper enthalten sein, wie das Unternehmen mitteilte. Betroffen sind spezielle Packungen des Artikels "White Delights - Pistazie", die nach aktuellen Angaben die Chargennummern H49B1 oder J49B0 und das Mindesthaltbarkeitsdatum 4. August 2026 oder 4. Oktober 2026 tragen.
Diese Informationen befinden sich laut Unternehmen auf der Verpackung. Vor einigen Tagen hatte Foodloose nur eine der beiden Chargennummern angegeben. Das betroffene Produkt war den Angaben zufolge in allen Bundesländern außer dem Saarland erhältlich. Der Rückruf wurde auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht, dem Portal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Foodloose erklärte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen einen Fremdkörper enthalten. Dieser könne eine Verletzungsgefahr darstellen. Kunden sollten vom Verzehr absehen und sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang zu dem Produkt haben. Andere Produkte des Unternehmens sind laut Foodloose nicht betroffen. Nach Angaben von Foodloose wurde das betroffene Produkt unter anderem über die Drogeriemarktketten Rossmann und Budni verkauft.
Erstmeldung vom 14.04.2026: Dattelkugeln bei Rossmann und Budni können Fremdkörper enthalten
Betroffene Kunden sollten vorsichtig sein: Das Hamburger Snackunternehmen Foodloose ruft bestimmte Packungen des Artikels "White Delights - Pistazie" zurück. Betroffen von dem Rückruf, der auch Hessen umfasst, sind demnach die Packungen mit der Chargennummer J49B0 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 4. Oktober 2026. Die Angaben sollen auf der Verpackung stehen, wie das Unternehmen mitteilte. Bei dem Artikel handelt es sich um Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung.
Der Rückruf ist am Freitag auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht worden, dem Portal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Laut Veröffentlichung betrifft der Rückruf Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Heute wurde bekannt, dass zudem auch Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind.
Foodloose teilte mit, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen einen Fremdkörper enthielten. Dieser könne eine Verletzungsgefahr darstellen. Kunden sollten vom Verzehr absehen und sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang zu dem Produkt hatten. Andere Waren des Unternehmens sind Foodloose zufolge nicht betroffen. Foodloose-Snacks werden laut dem Unternehmen unter anderem über die Drogeriemarktketten Rossmann und Budni verkauft.