Schnelles Internet ist im Digitalzeitalter für viele Bürger ein Muss. Doch mancherorts ist noch immer Schneckentempo angesagt - wenn überhaupt. Eine Behörde ordnet jetzt erstmals die Versorgung eines Haushalts an.
Im Rahmen des sogenannten Rechts auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag (11. März 2024) in Bonn mit. Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen - wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens. Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.
Der betroffene Haushalt beruft sich auf das "Recht auf schnelles Internet", das noch von der schwarz-roten Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf den Weg gebracht wurde. Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Diese Werte sind niedrig. Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche Verbesserung der jetzigen Situation.
Kosten für Internet: 30 Euro pro Monat erlaubt
Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Derzeit gibt es in Deutschland schätzungsweise 400.000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten. Sie haben also gar kein Netz oder nur Schneckentempo-Verbindungen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Internetzugang "erschwinglich" sein muss - nach den Vorstellungen der Bundesbehörde darf die Leitung nicht teurer sein als circa 30 Euro im Monat. In dem Beschwerdeverfahren des betroffenen Haushalts wurden mehrere Anbieter gefragt, ob sie einen Internetzugang zu diesem Preis ermöglichen wollen. Keiner griff zu. Daraufhin erfolgte nun die Anordnung der Netzagentur, gegen die eine Klage möglich ist. Wann besagter Haushalt relativ gutes Internet bekommt, ist noch offen.
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller betonte, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf eine angemessene Versorgung habe. "Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essenziell." Dieses Recht setze man jetzt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Pilotverfahren durch.
Verbraucherschützer sind unzufrieden
Verbraucherschützer werteten die Entscheidung der Netzagentur positiv, äußerten aber auch Kritik. "Es ist grundsätzlich gut, dass eine Verpflichtung ausgesprochen und der Rechtsanspruch auf Internet genutzt wird", sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Er bemängelte aber, dass die Behörde erst jetzt vorgehe. "Es sind mehr als zwei Jahre vergangenen, in denen die Bürgerinnen und Bürger nichts von dem Rechtsanspruch hatten."
Das Mindestlevel sei zu niedrig. "10 Megabit im Download sind beileibe kein schnelles Internet." Er hatte erwartet, dass das Mindestlevel Jahr für Jahr ansteigt. "Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht schon längst von 10 auf 15 oder 20 Megabit pro Sekunden hochgegangen ist, schließlich wird das Internet insgesamt in Deutschland immer besser."