Der Landwirtschaftsminister bezieht den Bundestag in eine wichtige Entscheidung nicht ein. Die Grünen werfen der Regierung deshalb «trumpeske» Züge vor und wollen das Ganze nun in Karlsruhe klären.
Durfte die Bundesregierung eine Verordnung abschaffen, ohne den Bundestag einzubeziehen? Über diese Frage verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte im Juli 2025 eine Verordnung gekippt, die Bauern dazu verpflichtete, Nährstoffe etwa aus Düngemitteln zu dokumentieren. Das geschah allerdings ohne die Beteiligung des Parlaments, wie die Fraktion der Grünen kritisierte. Sie zog deshalb vor Deutschlands höchstes Gericht (Az. 2 BvE 15/25). Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Warum ist das Verfahren so wichtig?
Die Grünen machen durch dieses Verfahren auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam, wie Verwaltungsrechtsexperte Wilhelm Achelpöhler sagt. In mehreren aktuellen Situationen wie etwa in der Wehrpflichtdebatte habe man beobachten können, dass eine Verschiebung der Entscheidungsmacht vom Parlament zur Regierung stattfinde.
Die Grünen kritisieren: «Das ist Politik im Trump-Stil – ohne Rücksicht auf demokratische Institutionen und den Grundsatz der Gewaltenteilung.» Es gehe darum, die Rechte des Parlaments zu verteidigen, sagt die Fraktion.
Warum soll das Vorgehen rechtswidrig gewesen sein?
Bei der Verordnung, die das Landwirtschaftsministerium aufgehoben hatte, handelte es sich um die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung. Die war Teil des Düngemittelgesetzes. Darin steht, dass, wenn Verordnungen geändert oder abgeschafft werden sollen, der Bundestag angehört werden muss, wie Experte Achelpöhler erklärt. Das war hier nicht passiert. Die Grünen sehen darin einen «eklatanten Verstoß gegen die Rechte des Parlaments».
Ein Urteil fällt am Bundesverfassungsgericht meist erst mehrere Monate nach der Verhandlung.
Was sagt das Landwirtschaftsministerium dazu?
Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums teilte auf Anfrage mit, dass man sich vor der Abschaffung der Verordnung mit dem Innen- und dem Justizministerium abgestimmt habe. «Beide Verfassungsressorts haben bestätigt, dass aus ihrer Sicht die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung weder der Zustimmung des Bundesrats noch der Beteiligung des Bundestages bedarf.» Daraufhin sei man dieser Einschätzung gefolgt.
Eine Mehrheit der Länder habe den Entschluss befürwortet, so der Sprecher. Die Abschaffung der Verordnung sei bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart gewesen.