Wegen möglicher Fremdkörper wird derzeit ein beliebtes Frühstücksprodukt zurückgerufen. Nun hat der Hersteller den Rückruf ausgeweitet.
Die bekannte Firma "Kölln" hat ihren Rückruf von einem speziellen Kinder-Müsli auf alle Bundesländer und weitere Chargen ausgeweitet. Grund für den Rückruf sind mögliche Fremdkörper in dem Produkt, hieß es auf lebensmittelwarnung.de. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden.
Fremdkörper in Lebensmitteln können zu Verletzungen führen oder eine Erstickungsgefahr darstellen. Entsprechende Lebensmittelrückrufe sollten unbedingt ernst genommen werden.
Rückruf für Zauberfleks von Kölln ausgeweitet - Verletzungsgefahr durch Fremdkörper
Zunächst waren lediglich die "Kölln Zauberfleks Schoko" in der 375-Gramm-Packung mit der Chargennummer "L6165" und dem Mindesthaltbarkeitsdatum "17.04.2027" betroffen. Nun ruft das Unternehmen auch die Charge "L6164" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum "16.04.2027" sowie die Charge "L6235" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum "05.06.2027" zurück. Statt elf Bundesländern ist inzwischen das gesamte Bundesgebiet betroffen.
Wer das betroffene Produkt gekauft hat, sollte es nicht verzehren, sondern die Packungen in den Einkaufsmarkt zurückbringen. Der Kaufpreis werde erstattet, auch ohne Kassenbon. Wie der Hersteller - die Peter Kölln GmbH & Co. KGaA - betont, sind alle anderen Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargen sowie sonstige "Kölln"-Produkte nicht betroffen.