Ein versäumter Arzttermin kann eine Strafgebühr nach sich ziehen - allerdings nur in ganz bestimmten Fällen. Die Verbraucherzentrale erklärt, was du beachten solltest, wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst.
- Nicht zum Arzttermin erscheinen: Welche Konsequenzen drohen?
- Dürfen Praxen Patienten ablehnen? Verbraucherzentrale klärt auf
- Das ist die Rechtsgrundlage
"Bei kurzfristig oder gar nicht abgesagten Terminen halten wir uns das Recht vor, Ihnen keine weiteren Termine mehr zu vergeben": Diesen Aushang las eine Patientin aus Nordrhein-Westfalen an der Tür einer chirurgischen Praxis - sehr zu ihrer Verwunderung. Was dürfen Arztpraxen überhaupt?
Nicht zum Arzttermin erscheinen - muss ich jetzt Strafe zahlen?
Kurzfristig nicht zum Arzttermin erscheinen können - das ist sicherlich schon vielen passiert. In bestimmten Fällen hat die Arztpraxis allerdings das Recht dazu, ein Ausfallhonorar einzufordern, erklärt Gesundheitsrechtsexpertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine "allgemein gültige Rechtsgrundlage" existiert bislang nicht, jeder Fall wird vor Gericht unterschiedlich beurteilt. Entscheidend ist oftmals, ob es zu einem Verdienstausfall kommt. Wird ein Ersatzpatient gefunden, ist ein Ausfallhonorar nicht zulässig. Bei gewöhnlichen Arztpraxen findet sich aufgrund gut gefüllter Wartezimmer oft ein Ersatzpatient und es kommt zu keiner Lücke im Tagesablauf.
Bei spezialisierten Praxen ist das häufig anders: Termine werden schon weit im Voraus vergeben, kurzfristig kommt man nur sehr schwer noch in die Sprechstunde. Ein kurzfristiger Ausfall ist oft nicht zu ersetzen, es kommt zu einem Verdienstausfall. In einem solchen Szenario können Praxen ein Ausfallhonorar verlangen. Auch Arzttermine, für die spezielles Personal benötigt wird, solltest du aus diesem Grund nicht grundlos und ohne rechtzeitige Absprache verpassen.
Grundsätzlich gilt also: wenn du einen Arzttermin nicht wahrnehmen kannst, sage ihn so früh wie möglich ab. Somit gibst du der Praxis die Möglichkeit, den freigewordenen Zeitraum neu zu besetzen und einen Verdienstausfall zu vermeiden. Am besten versuchst du, deinen Termin einvernehmlich zu verschieben. In diesem Fall liegen "die Voraussetzungen für ein Ausfallhonorar nach Ansicht der Gerichte nicht vor", erläutert die Verbraucherzentrale.
Praxis nicht erreichbar - so handelst du richtig
Dürfen Arztpraxen eigentlich Patienten ablehnen? Das hängt ganz von den Umständen ab. Liegt ein Notfall vor, darf ein gesetzlich versicherter Patient nicht abgelehnt werden. Liegt kein Notfall vor, hingegen schon. In diesem Fall muss die Praxis allerdings einen triftigen Grund für diese Entscheidung vorweisen können. Dazu zählt insbesondere eine Überlastung der Praxis. Die kurzfristige Absage eines Patienten stellt nicht zwangsläufig einen triftigen Grund dar. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Neupatienten, die zum wiederholten Male unentschuldigt fehlen, werden anders bewertet als Langzeit-Patienten, die einmalig absagen. Eine kurzfristige, akute Erkrankung gilt ebenfalls als triftiger Grund und zieht keine Gebühr nach sich.
Da viele Arztpraxen heutzutage telefonisch oft schwerer erreichbar sind, gestaltet sich eine Absage manchmal schwierig. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Termine so früh wie möglich abzusagen - und dafür verschiedene Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Ist die Praxis telefonisch nicht erreichbar, können E-Mails weiterhelfen. Wenn es gar nicht anders geht, musst du zur Not Verwandte oder Freunde stellvertretend für dich den Termin absagen.