Immer wieder werden Fälle von Missbrauch innerhalb der Familie bekannt, bei denen Kinder schwer misshandelt oder gar getötet werden. Und das Jugendamt war augenscheinlich informiert. Wie kann das sein? Oft sind die Fälle viel komplexer, als sie scheinen.
Wenn ein Kind missbraucht, vernachlässigt oder gar getötet wird, ist die öffentliche Betroffenheit groß - vor allem, wenn Eltern oder Pflegeeltern verantwortlich sein sollen. Aktuell zeigt sich das bei dem Fall im nordrhein-westfälischen Lügde. Auf einem Campingplatz sollen mindestens 30 Kinder von drei Männern sexuell missbraucht worden sein. Unter den Opfern war auch das Pflegekind des Hauptverdächtigen. Das örtliche Jugendamt kannte den Mann.
Immer wieder gibt es solche Fälle, bei denen Jugendämter bereits involviert sind und dennoch ein Kind zu Schaden kommt: etwa das dreijährige Mädchen, das 2018 im norddeutschen Wolgast schweren Verbrühungen erlag oder die Zweijährige, die 2013 bei Berlin nach Misshandlungen starb.
Bestürzung über das Leid von Kindern führt zu Schuldzuweisungen
Die Bestürzung über das Leid von Kindern und Schuldzuweisungen an Verantwortliche bei den Jugendämtern müssten allerdings klar voneinander getrennt werden, sagte Heinz Kindler, Leiter der Fachgruppe Familienhilfe und Kinderschutz am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Bei allen Formen von Gefährdung handelt es sich um hochgradig verdeckte Ereignisse." Einige Hinweise erschlössen sich erst im Nachhinein, gingen zunächst unter oder würden falsch verstanden. Es könne auch vorkommen, dass die betroffenen Kinder und Menschen aus ihrem Umfeld aus unterschiedlichsten Gründen schweigen.
Oft gebe es eine Verkettung von Fehlern
"Das bedeutet nicht, dass Fachkräfte nichts falsch machen können", sagt Kindler. Allerdings sei es auch nicht immer ein Versagen des Jugendamtes, wenn eine Gefahr für ein Kind trotz Begleitung unentdeckt bleibt. Oft gebe es eine Verkettung von Fehlern.
Aus Sicht des Jugendamts in Bochum werden solche Hintergründe in den Medien oft zu vereinfacht dargestellt. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass zu sehr nach Fehlern gesucht wird und keiner auf die Möglichkeiten der Jugendhilfe und die Voraussetzungen in den Jugendämtern schaut", sagt Ruth Piedboeuf-Schaper, die Leiterin des Sozialen Dienstes Bochum.
Vor mehr als zehn Jahren wurde in der Ruhrgebietsstadt ein Baby misshandelt und starb. Das Amt kannte die Familie, räumte Fehler ein. Einige Kollegen hätten damals ihre Arbeit beim Jugendamt beendet, erinnert sich die Sozialarbeiterin. Sie hätten die Ereignisse nicht verarbeiten, mit dem Druck nicht mehr umgehen können.
"Enormer Eingriff in das Recht der Eltern"
Bei der Entscheidung, ob ein Kind aus einer Familie genommen werden muss oder nicht, entstehe immer ein Zwiespalt, erklärt Piedboeuf-Schaper. "So eine Inobhutnahme ist natürlich ein enormer Eingriff in das Recht der Eltern." Deshalb würden Unsicherheiten immer wieder in Teams beraten.