Die erste Bundestags-Abstimmung zu verschärften Migrationsregeln am Mittwoch hatte für viel Ärger gesorgt - denn die Union setzte ihren Antrag mit Stimmen der AfD durch. Nun stand ein zweites Gesetzesvorhaben zur Abstimmung. Im Bundestag kam es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.
Update vom 31.01.2025, 17.25 Uhr: Bundestag lehnt Gesetz der Union zur Migrationsbegrenzung ab
Der Bundestag hat den auch aufgrund einer möglichen Unterstützung durch die AfD intensiv diskutierten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Beschränkung der Migration abgelehnt. Sitzungsleiterin Petra Pau teilte mit, das "Zustrombegrenzungsgesetz" habe in der zweiten Lesung keine Mehrheit erlangt. Daher entfiel die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung.
Nach Angaben von Pau gaben 693 Abgeordnete ihre Stimmen ab: 338 Ja-Stimmen, 350 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Zuvor hatten außer Vertretern von CDU/CSU auch Abgeordnete der AfD, der FDP, des BSW sowie Fraktionslose Zustimmung signalisiert. SPD und Grüne hatten die Pläne heftig kritisiert. Kritiker hatten gewarnt, dass die "Brandmauer" anderer Parteien zur AfD falle, wenn ein Gesetz verabschiedet werde, für das AfD-Stimmen maßgeblich gewesen wären. Wie die Abgeordneten im Einzelnen abgestimmt haben, soll noch mitgeteilt werden.
Am Mittwoch (29. Januar 2024) hatte ein Antrag der CDU/CSU für Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen, der keine bindende Wirkung hat, eine Mehrheit gefunden. Ihm hatten Vertreter von CDU/CSU, AfD, FDP sowie fraktionslose Abgeordnete zugestimmt, was Empörung auslöste.
Baerbock spricht von "Schande"
Zehntausende Menschen gingen allein am Donnerstag auf die Straße – unter anderem in Berlin, Freiburg und München, aber auch in Franken. Auch aus den eigenen Reihen bekam die Union Gegenwind: Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel schaltete sich ein und bezeichnete es als "falsch", erstmalig eine Mehrheit mit Stimmen der AfD zu ermöglichen.
Es gehe nun darum "die Schande von Mittwoch" zu korrigieren, hatte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in der Debatte am Freitag gesagt. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich rief Merz zu: "Der Sündenfall wird Sie für immer begleiten. Aber das Tor zur Hölle, ja, ich sage es, das Tor zur Hölle können wir noch gemeinsam schließen."
Die Debatte zum Gesetzentwurf begann mit einer Verspätung von dreieinhalb Stunden. Die FDP schlug zunächst vor, den Entwurf in die Ausschüsse zurückzuschicken und so einen möglichen erneuten Beschluss mit entscheidenden Stimmen der AfD zu verhindern. Es folgten hektische Beratungen zwischen CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP, die jedoch keine Einigung erbrachten. Die FDP verzichtete daraufhin auf ihren Vorschlag.
Hitzige Verhandlungen und gegenseitige Vorwürfe
FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte, er habe SPD und Grünen angeboten, dass die FDP einem rot-grünen Gesetzentwurf zur Migration zustimme, wenn diese im Gegenzug den Unions-Entwurf mittragen. Dieses Kompromissangebot sei jedoch abgelehnt worden. Dürr kündigte an, dass die FDP dem Unions-Gesetzentwurf zustimmen wolle.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz wies den Vorwurf einer Zusammenarbeit mit der AfD bei den Abstimmungen über eine restriktivere Migrationspolitik erneut strikt zurück. Zur Forderung von SPD-Fraktionschef Mützenich, er solle sich dafür entschuldigen, dass er der AfD die Hand gereicht habe, sagte der CDU-Vorsitzende und Unionskanzlerkandidat in der Debatte über den Gesetzentwurf seiner Fraktion: "Von meiner Partei aus reicht niemand der AfD die Hand."
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, warf der Union einen unglaubwürdigen Kurs in der Migrationspolitik vor. Baumann sagte im Bundestag, Merz wolle vorangehen, fange aber an zu zaudern und zu tänzeln und verhandle mit Rot-Grün. Zudem hätten Unions-Ministerpräsidenten bereits angekündigt, dem "Zustrombegrenzungsgesetz" im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Entwurf mit strengeren Regelungen
FDP-Vize Wolfgang Kubicki warf den Grünen eine unmoralische Migrationspolitik vor. "Wer glaubt, andere mit moralischen Appellen beeindrucken zu können, während er selbst nichts tut, um offenkundige Probleme im Land anzugehen, der zeigt nur eins: Es geht ihm nicht ums Land, es geht ihm nur um sich selbst", sagte Kubicki.
Kern des Gesetzentwurfs war eine Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe zählen in Deutschland viele Syrerinnen und Syrer. Außerdem sollten die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Sie sollte, wenn sie etwa an Bahnhöfen Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können. Die Union drängte in ihrem Entwurf zudem darauf, das Ziel einer "Begrenzung" des Zuzugs von Ausländern wieder ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.
Ursprungsmeldung vom 31.01.2025, 6.47 Uhr: Zweite Migrationsabstimmung steht an - Union von Kritik unbeeindruckt
Die Stimmung ist aufgeheizt: Zehntausende Menschen demonstrieren gegen eine gemeinsame Abstimmung von Union und AfD in der Migrationspolitik - dennoch könnte am Freitag (31. Januar 2025) ein Gesetz den Bundestag passieren, bei dem die Stimmen der AfD mit entscheidend sein könnten. In dem von CDU und CSU eingebrachten Entwurf geht es um konkrete Regelungen zur Eindämmung der Migration. Nach dem Bundestag müsste das Vorhaben aber noch durch die Länderkammer, den Bundesrat. Dort ist eine Zustimmung nicht sicher.
Bereits am Mittwoch (29. Januar 2025) hatte die Union mithilfe der AfD einen Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik im Bundestag durchgesetzt. Der Antrag hatte allerdings nur Appellcharakter. Die Empörung über das Vorgehen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU), der auch Spitzenkandidat von CDU und CSU zur Bundestagswahl ist, ist seitdem groß. Zehntausende Menschen gingen deshalb allein am Donnerstag auf die Straße - unter anderem auch in Nürnberg, Bamberg und Erlangen.
Union setzt Migrations-Vorhaben mit AfD-Stimmen durch - heftige Kritik
Kern des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion, zu dem die FDP, die AfD und das BSW Zustimmung signalisiert haben, ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland viele Syrerinnen und Syrer. Außerdem sollen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Sie soll künftig, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich - also etwa an Bahnhöfen - Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können. Die Union dringt in ihrem Entwurf überdies darauf, das Ziel einer "Begrenzung" des Zuzugs von Ausländern wieder ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Das hatte die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampel-Koalition gestrichen.
Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für sogenannt subsidiär Schutzberechtigte von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich insgesamt 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sah eigentlich vor, dass der Familiennachzug auch zu Menschen aus dieser Gruppe wieder unbegrenzt möglich werden soll. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben aber nicht.
Am Mittwoch war ein Antrag der Union zu umfassenden Zurückweisungen an der Grenze im Bundestag beschlossen worden, weil die AfD sowie zahlreiche Abgeordnete der FDP und einige Fraktionslose zugestimmt hatten. Politiker und Politikerinnen von SPD, Grünen und Linke kritisierten Unionsfraktionschef Merz dafür scharf und sprachen von einem Tabubruch. Anders als der am Mittwoch angenommene 5-Punkte-Plan hat der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf rechtliche Konsequenzen. Die Bundesregierung müsste die darin vorgeschlagenen Änderungen umsetzen, falls er denn beschlossen werden sollte.
"Zustrombegrenzungsgesetz" - Familiennachzug soll erheblich erschwert werden
Im Bundestag wird über das "Zustrombegrenzungsgesetz" namentlich abgestimmt. Bei diesem Verfahren wirft jeder Abgeordnete seine Stimmkarte ein - am Ende wird veröffentlicht, wie jeder Einzelne abgestimmt hat. Notwendig ist eine einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Die Union hat zusammen mit AfD, BSW und FDP eine Mehrheit im Bundestag.
Dem Gesetzentwurf müsste auch der Bundesrat zustimmen. Da bislang keine Bemühungen zu erkennen sind, die Länderkammer um Fristverkürzung zu bitten, würde der Bundesrat erst im März - nach der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl - entscheiden. Ob es für das Vorhaben im Bundesrat eine Mehrheit geben wird, ist allerdings fraglich. Sollte das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, will die SPD möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die von der Union angestrebten Verschärfungen der Migrationsregeln müssten in Teilen "absolut verfassungsrechtlich geprüft werden", sagte SPD-Generalsekretär Matthias Miersch der Deutschen Presse-Agentur. "Insofern halten wir uns diesen Weg auf alle Fälle offen."
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) warf Merz vor, man könne ihm bei der Frage einer möglichen Zusammenarbeit mit der AfD nicht mehr trauen. Merz habe mit Blick auf den Unionsgesetzentwurf gesagt, ihm sei egal, wer zustimme, sagte Scholz dem Sender RTL. "Das ist eine Politik, die nicht auf Konsens und Kooperation ausgerichtet ist, sondern die genau das will, nämlich die Zustimmung der AfD", sagte Scholz. Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz appellierte erneut an die SPD. "Ich gebe bis zum Schluss die Hoffnung nicht auf, dass die Sozialdemokraten die Kraft finden, dem Vorschlag von uns zuzustimmen", sagte er bei einem Wahlkampfauftritt in Dresden.
"Friss-oder-stirb-Manier" - Stimmung vor zweitem Votum angespannt
Der SPD-Innenpolitiker Dirk Wiese erteilte Merz eine klare Absage. Die Union habe ernsthafte und konstruktive Gespräche zur inneren Sicherheit und zu Migrationsfragen immer wieder abgelehnt, sagte er der Rheinischen Post. "Jetzt uns kurzerhand diesen unausgegorenen Gesetzentwurf präsentieren in Friss-oder-stirb-Manier? Da gehen wir ganz sicher nicht mit." Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnte die Union eindringlich davor, erneut mit der AfD abzustimmen. "Mittwoch war der Tabubruch. Freitag wäre die Wiederholungstat", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verteidigte das Vorgehen der Union. "Wir stimmen nicht gemeinsam mit AfD. Mir ist völlig egal, was sie machen", sagte Linnemann in der ZDF-Talkshow "Maybrit Illner". Wenn man aus Angst, "dass irgendjemand zustimmen könnte", nicht nach seiner Überzeugung handele, so Linnemann, "dann ist das kein Parlament mehr, kein demokratisches Parlament".
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