Kühne ruft beliebte Süßspeise zurück: Krebserreger entdeckt

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Kühne ruft seine Rote Grütze zurück, nachdem darin ein krebserregender Stoff nachgewiesen wurde. Wir erklären, was Verbraucher*innen wissen müssen.
Rückruf von Kühne: Rote Grütze enthält Krebserreger
CARL KÜHNE KG (GmbH & Co.)

Kühne muss eine Charge "Rote Grütze" zurückrufen. In der Süßspeise wurde der krebserregende Stoff Ethylenoxid nachgewiesen. Das Produkt sollte auf keinen Fall mehr verzehrt werden.

  • Kühne ruft beliebte "Rote Grütze" zurück
  • Ethylenoxid: Krebserregender Stoff nachgewiesen
  • Was müssen Verbraucher jetzt wissen?

Der Hersteller Kühne muss eine beliebte Rote Grütze aktuell zurückrufen. Wie das Unternehmen am Donnerstag (12.08.2021) mitteilte, wurde in der beliebten Süßspeise Ethylenoxid nachgewiesen. Zuletzt war bekannt geworden, dass große Mengen an Johannisbrotkernmehl mit dem Schadstoff belastet sein können. Kühne hatte dies zum Anlass genommen, umfangreiche Eigenkontrollen durchzuführen. Dabei zeigte sich, dass in einer gelieferten Charge Johannisbrotkernmehl, die für die Rote Grütze benutzt wurde, Ethylenoxid enthalten war - und, dass die Belastung auch im Endprodukt nachgewiesen werden konnte.

Rote Grütze zurückgerufen: Ethylenoxid in Charge gefunden

Konkret betroffen ist das Produkt "Kühne Rote Grütze" im 375-Gramm-Glas mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.05.2022 und der Endcodierung ME26. Die betroffenen Gläser wurden in den folgenden Bundesländern verkauft:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Hamburg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Baden-Württemberg 

Andere Chargen der Roten Grütze sind nicht betroffen. Wer das Produkt gekauft und noch vorrätig hat, sollte es auf keinen Fall essen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft Ethylenoxid als potenziellen Krebserreger und erbgutschädigend ein. "Jegliche Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln gelten daher als unerwünscht", so das BfR

Die betroffenen Gläser können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Der Verkaufspreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückerstattet. Alternativ reicht es auch aus, die Produktdaten und Fotos der Verpackung inklusive Codierung und Mindesthaltbarkeitsdatum an den Kühne Verbraucherservice unter der Adresse verbraucherservice@kuehne.de zu schicken.

Johannisbrotkernmehl - auch als Zusatzstoff E410 bezeichnet - kommt in vielen Lebensmitteln als Verdickungsmittel zum Einsatz, wie die Organisation Foodwatch erklärt. In letzter Zeit gab es bereits einige Rückrufe aufgrund der Verunreinigung von E410, zum Beispiel von zahlreichen Eissorten des Herstellers Mars.