Kassenbon soll ab 2028 digital werden

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Kassenbonpflicht
Ab 2028 sollen Kassenbons digital werden. (Symbolbild)
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Marijan Murat/dpa

Digitale Belege sollen bald Standard werden. Welche Regeln und Ausnahmen das Kabinett für die Kassenpflicht vorsieht.

Wer einkaufen geht, soll künftig häufiger einen digitalen statt einen gedruckten Kassenbon bekommen. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschlossen, wie das Ministerium mitteilte. Nach diesem sollen Papierbelege von 2028 an grundsätzlich durch digitale Belege ersetzt werden. 

«Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard», teilte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit. Das bedeute weniger Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, so der Minister. 

Maßnahme gegen Steuerhinterziehung

Noch gibt es in Deutschland häufig sogenannte offene Ladenkassen, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht erfasst werden. «Das kann Steuerhinterziehung begünstigen», teilte das BMF mit. Die Kassenpflicht solle Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Möglichkeiten erhöhen, Steuerhinterziehung aufzudecken. «Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind», sagte Klingbeil. So sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro von 2028 an elektronische Kassensysteme nutzen müssen.

Ausnahmen von der neuen Kassenpflicht sind vorgesehen. Wer im Jahr weniger als 12.000 Euro Barumsatz macht, soll keine elektronische Kasse nutzen müssen. Weitere Ausnahmen könnten etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder für die Direktvermarktung in landwirtschaftlichen Betrieben gelten.