Die Länder wollen eine bundeseinheitliche Regelung für die Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Grünen signalisieren nun doch Zustimmung. Unklar bleibt vielerorts die konkrete Ausgestaltung der Karte.
Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber wird mit einem Bundesgesetz abgesichert. Das rot-grün-gelbe Kabinett stimmte zu, nachdem die Ampel-Regierung ihren internen Streit über das Thema beigelegt hatte. FDP-Fraktionschef Christian Dürr plädierte in der «Rheinischen Post» dafür, die neue Rechtslage schon in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags zu beschließen; diese beginnt am 11. März.
Es geht um eine bundesrechtliche Regelung für die Bezahlkarte, die die Länder für Asylbewerber einführen. Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber soll künftig als Guthaben auf dieser Bezahlkarte bereitgestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung ist vielerorts noch unklar - das Ausschreibungsverfahren für die Karte läuft noch.
Bedenken vor allem bei den Grünen
Grünen-Politiker hatten bislang erklärt, es brauche keine Änderung auf Bundesebene, um die Karte einzuführen - zudem gab es Befürchtungen, mit solchen Karten könne die Integration behindert werden. Die Länder pochten auf eine bundesweite Regelung, um Rechtssicherheit bei Klagen zu schaffen. Aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es dann am Donnerstagabend, dass die Bezahlkarte sinnvoll sei. Der Formulierungshilfe für eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage werde zugestimmt.
14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen. Mit der Karte soll etwa verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.
Konkrete Ausgestaltung der Karte vielerorts noch unklar
Bei dem Vergabeverfahren geht es etwa darum, welcher Dienstleister sich darauf bewirbt und wie die Karte technisch umgesetzt wird. Der Deutschlandchef des Finanzdienstleisters Mastercard, Peter Robejsek, hatte vor rund zwei Wochen der «Augsburger Allgemeinen» gesagt: «Welche konkrete Ausgestaltung eine Karte bekommen soll, kann sich theoretisch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und auch von Landkreis zu Landkreis».
Mancherorts kommt eine solche Karte schon zum Einsatz. In Thüringen starteten mehrere weitere Kreise heute damit. Die Details sind in den Thüringer Kommunen aber unterschiedlich - etwa bei der Bargeldabhebung. In Bayern startet dem Landesinnenministerium zufolge im März ein Pilotversuch zunächst in den drei Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing. Magdeburg will einen Testlauf mit 1000 Bezahlkarten machen. Dabei wird die Bargeldfunktion der Karte auf 50 Euro begrenzt.
Karteneinsatz für einzelne Bereiche ausschließen?
Eine Frage bei der Einführung der Karte dürfte künftig neben der Bargeldhöhe auch die Frage sein, ob die Karte für einzelne Bereiche nicht genutzt werden kann - Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nannte Ende Januar etwa die Glücksspielbranche.