Ampel verschärft Maskenpflicht doch - ein Bereich bleibt aber verschont

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Die Maskenpflicht bleibt auch nach dem 19. März eine mögliche Maßnahme in einigen Bereichen. Laut der neuesten Einigung der Ampel sollen sogar noch Bereiche ausgeweitet werden, wo eine Maskenpflicht verordnet werden kann.

Die Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz gehen in die Endphase und scheinbar gibt es auf den letzten Metern noch Änderungen. Wie rnd.de aus Koalitionskreisen erfahren hat, hat die Ampelkoalition die Maskenpflicht nun doch noch etwas ausgeweitet. 

Dies geschah auf Druck von SPD und Grünen, die FDP wehrte sich jedoch gegen eine noch weitergehende Ausdehnung der Maskenpflicht nach dem 19.03.2022. Am 18. März (Freitag)  sollen Bundestag und Bundestag  über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes abstimmen.

Update 13 Uhr: Bundestag verabschiedet Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Ungeachtet hoher Infektionszahlen hat der Bundestag ein geändertes Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag 388 Abgeordnete für die Pläne der Ampelkoalition, 277 lehnten sie ab, 2 enthielten sich. Nach einem heftigen Schlagabtausch hatten in zweiter Lesung SPD, FDP und Grüne dafür gestimmt - alle anderen dagegen.

Mit den Neuregelungen sollte sich noch direkt am Nachmittag abschließend auch der Bundesrat befassen. Dort ist das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig. Zwar könnten die Länder theoretisch mit einer Mehrheit von 35 Stimmen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen, doch es herrscht Zeitdruck. Ohne das geänderte Gesetz gebe es ab Sonntag gar keine Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen mehr.

Ab Sonntag soll es nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen geben. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale sogenannte Hotspots kann es weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Dazu gehören zum Beispiel auch die Test- oder Impfnachweispflicht in bestimmten Bereichen.

Bundestag und Bundesrat entscheiden am Freitag: Wo bleibt die Maskenpflicht möglich?

Die umstrittenen Pläne der Ampel-Koalition für die künftigen Corona-Schutzregeln in Deutschland sollen heute besiegelt werden. Der plant neue Rechtsgrundlage für Alltagsauflagen beschließen.

Kurz danach (12.30 Uhr) soll sich der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend damit befassen. Die Gesetzespläne sehen nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können.

Für regionale «Hotspots» kann es jedoch weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Die neue Rechtsgrundlage soll von diesem Sonntag an gelten, da die jetzige am Samstag endet. Zahlreiche Bundesländer wollen aber noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis zum 2. April aufrechterhalten.

Maskenpflicht ab dem 20.03.2022: Wo darf sie verordnet werden?

Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes kann nach dem 19. März noch angeordnet werden. Das stand bisher schon fest, jedoch einigte sich die Koalition darauf, dies nur für Kliniken, Pflegeheime und den öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen. Das ging SPD und Grünen wohl nicht weit genug, wie aus Koalitionskreisen verlautet. 

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Auf den Druck der beiden Ampelpartner soll es jetzt auch möglich sein, in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, eine Maskenpflicht anzuordnen. 

Wo es definitiv nicht mehr möglich sein wird, eine allgemeine Maskenpflicht zu verordnen: im Einzelhandel. Das heißt, die Maskenpflicht im Supermarkt wird Geschichte sein. Auch in Zahnarzt-, Hebammen- oder Physiotherapeutenpraxen soll es künftig keine Maskenpflicht mehr geben. Das hat laut Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland die FDP in den Verhandlungen der Koalition durchgesetzt. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll noch in dieser Woche via Eilverfahren in Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.

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