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Immer mehr Restaurants erheben neue Strafgebühr: Was Gäste dazu wissen müssen


Autor: Gwendolyn Kaiser

Deutschland, Freitag, 19. April 2024

Wer eine vorgenommene Reservierung in einem Restaurant nicht rechtzeitig absagt, kann mit einer Strafgebühr rechnen. Immer mehr Restaurants führen diese ein. Dazu gehören auch fränkische Lokale, die die Änderung bereits umgesetzt haben.
Auf einem Computer steht die Reservierungsseite des Lokals bi:braud in Ulm, auf der über eine Stornogebühr informiert wird. Immer mehr Gastronomen gehen dazu über, von Gästen, die trotz Reservierung nicht kommen, eine Gebühr zu verlangen.


Immer mehr Restaurants führen bei Nichterscheinen trotz Reservierung eine Gebühr ein und bitten die Gäste, rechtzeitig abzusagen. Der Grund dafür sei laut Bericht der dpa, dass viele Wirte den wirtschaftlichen Verlust fürchten. Der Verbindlichkeit steht laut Christian Heller vom Deutschen Knigge-Rat die "Fear of a better option" gegenüber. Menschen scheuen sich, sich festzulegen und halten sich bis zur letzten Minute alle Optionen offen.

Ein weiterer Grund für die No-Show-Gebühr ist aber auch, die Stimmungslage beim Personal nicht zu verschlechtern, wie der Inhaber der Brauereigaststätte Schlenkerla in Bamberg mitteilt. So wird eine Strafgebühr von 10 Euro bei Nichterscheinen fällig.  In Coburg werden von der Künstler-Klause sogar 20 Euro gefordert, wenn man nicht rechtzeitig absagt. Was vielen Gästen nicht bewusst ist, dass besonders in der gehobenen Gastronomie die leer gebliebenen Plätze bei unangekündigten Abwesenheiten oft nicht an andere Gäste weitergegeben werden können.

"Besonders ärgerlich": Restaurants erheben Strafgebühren bei No-Shows

Auch das Sternerestaurant "bi:braud" in Ulm hat laut Bericht der dpa die "No-Show-Gebühr" eingeführt. "Es tritt vermehrt auf, dass Leute in mehreren Restaurants reservieren und kurzfristig entscheiden: Da gehen wir am Abend hin", erzählt Sommelier Holger Baier. Storniert werde in den anderen Restaurants dann auch nicht. "Wenn die Leute ein Menü vorbestellt haben, ist es irgendwann nicht mehr wirtschaftlich", erklärt er. Schließlich seien es einige Teller und hochwertige Lebensmittel, die in der gehobenen Gastronomie auf den Tisch kommen. Wenn ein Café einen reservierten Tisch mit Laufkundschaft gleich wieder belegen könne, sei das eine andere Sache.

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"Oft sind sich die Gäste, die ohne Absage einen reservierten Tisch nicht in Anspruch nehmen, nicht bewusst, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist", führt eine Dehoga-Sprecherin aus. "Insbesondere für Restaurants mit einer kleineren Anzahl von Tischen, mit einem besonders hochwertigen Speisenangebot, also mit einem hohen Wareneinsatz, mit langen Reservierungszeiten und fehlender Laufkundschaft sind leere Tische besonders ärgerlich." Den frei gewordenen Tisch an andere Gäste zu vergeben, sei oft nicht möglich.

Für die Gebühr kann es laut Anwalt Alexander Rilling eine Rolle spielen, ob Gäste ein Menü mitbestellt haben. "Darauf bereitet sich der Gastwirt konkret vor, kauft gezielt ein", sagt Rilling. Da könne man einen Teil dessen, was das Menü gekostet hätte, bei Nichterscheinen erheben, als eine Art pauschalen Schadenersatz. Das ist beispielsweise beim Nürnberger Gourmetrestaurant Essigbrätlein der Fall: Hier droht Gästen, die ihre Reservierung nicht rechtzeitig stornieren, eine Gebühr von 100 Euro. Schwieriger werde es für einen Gastwirt bei einer Reservierung ohne Menü. Denn da könne man zwar schätzen, was die Gäste konsumiert hätten, man wisse es aber nicht so genau wie bei einem Menü. 

Knigge-Empfehlungen: Absagen gehört "zum guten Anstand"

In jedem Fall müsse etwas wie eine No-Show-Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Außerdem sollten Gäste einen Hinweis auf die Gebühren bekommen und diesen auch bestätigen. Viele Restaurants, unter anderem auch das Bamberger Schlenkerla, weisen in der Reservierungsbestätigung auf die eventuell anfallenden Gebühren bei Nichterscheinen hin. Andere rufen ihre Gäste auch am Tag des Besuchs von sich aus noch einmal an und fragen nach, ob man kommt. Mit so einem persönlichen Gespräch wird das einfache Nichterscheinen schwieriger. Dass immer mehr Restaurants in Deutschland eine solche Gebühr erheben, ist laut Baier ein schon seit mehr als zehn Jahren laufender Prozess und eigentlich der neue Standard. "In der gehobenen Gastronomie und in anderen Ländern ist das normal."

Das sagt auch Heller vom Deutschen Knigge-Rat. "In den USA ist es in manchen Städten bereits üblich, dass die Gäste bei der Buchung ein Ticket für das Essen kaufen müssen." Wirtschaftlich sei es ein schwieriger Diskurs, meint Heller. "Im Deutschen Knigge-Rat sprechen wir über die Angst vor Beziehungsabbruch, die bei etlichen Profis dazu führt, auf eine Gebühr zu verzichten." Verbindlichkeit sei aber zweiseitig.  "Es gilt grundsätzlich die Empfehlung, eine Reservierung zu einer bestimmten Uhrzeit nicht länger als 15 bis 20 Minuten zu überziehen", sagt Heller.

"Es wird auch empfohlen, sich bei Verspätungen auch telefonisch zu melden." Und wenn dann doch einmal wirklich etwas dazwischenkommt, sollte man absagen, sobald man weiß, dass es nicht klappt, sagt Heller. "Es sollte aber auf jeden Fall abgesagt werden, das gehört zum guten Anstand."

mit Material der dpa