Das tragische Ende eines Vermisstenfalls: Am Freitag entdeckte ein Passant eine brennende Leiche an einem Weg im nordrhein-westfälischen Hamm. Bei der Leiche handelte es sich um eine vermisste 17-Jährige. Die Polizei hat ihren Ex-Freund inzwischen festgenommen.
In Hamm in Nordrhein-Westfalen ist am Freitag die Leiche einer jungen Frau entdeckt worden. Sie wurde Opfer einer Gewalttat, wie die Staatsanwaltschaft Dortmund mitteilte. Zum Zeitpunkt des Auffindens brannte die Leiche.
Bei der Toten handelt es sich wohl laut Staatsanwaltschaft um eine vermisste 17-Jährige. Inzwischen ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Es handelt sich um den Freund der jungen Frau.
Tötungsdelikt in Hamm: Wollte der Täter die Spuren beseitigen?
Die Polizei hatte berichtet, dass ein Radfahrer am Freitag gegen 5.30 Uhr eine Leiche im Naturschutzgebiet "Am Tibaum" an einem Weg entdeckte. Zu diesem Zeitpunkt brannte die Leiche, das Feuer war aber nicht die Todesursache. Auf in Medien veröffentlichten Bildern ist eine verkohlte Stelle am Fundort zu sehen.
"Wir gehen davon aus, dass sie schon mehrere Tage tot war und der Leichnam nur dort verbrannt wurde, um Spuren zu beseitigen», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zu Tatverdächtigen gab es zunächst keine Informationen. Es ermittelt eine Mordkommission.
Bei der Leiche handelt es sich offenbar um eine 17-jährige Vermisste. Die junge Frau aus dem Märkischen Kreis war demnach seit Dienstag vergangener Woche (14. Juni) verschwunden. Nachdem sie zu einer Schul-Abschlussfeier nicht erschienen war, wurde sie als vermisst gemeldet.
Festnahme: Ex-Freund unter Verdacht in Untersuchungshaft
Die Polizei hat nun den 26-jährigen Ex-Freund der toten 17-Jährigen festgenommen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, hätten mehrere Indizien zu dem Mann geführt. Er ist inzwischen in Untersuchungshaft - um welche Indizien es sich handelte, wollte die Staatsanwaltschaft bisher nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.
Grund war womöglich die Trennung des Paares: Eine Woche vor dem Verschwinden der 17-Jährigen sollen die beiden sich getrennt haben. Der 26-Jährige war nach dem Verschwinden des Teenagers bereits als Zeuge vernommen worden. Von seiner Festnahme sei er überrascht gewesen.
Solche Täter darf man nicht mehr einsperren. Wer einen anderen Menschen das Leben nimmt hat es nicht verdient auf dieser Welt weiter zu leben. Das ist die einzig logische und gerechte Schlussfolgerung. Ich will nicht wieder lesen müssen, dass der Täter nicht schuldfähig gewesen sei und in eine Nervenheilanstalt gebracht wird. Diese Standartausrede ist ein Verbrechen für sich.
Sie fordern also die Todesstrafe.
Ja, es gibt sicher Urteile, die ich auch nicht verstehe, aber wissen Sie, wie viele Menschen schon hingerichtet wurden, obwohl sie unschuldig waren?
Was sonst wird dabei rauskommen? Denk an Würzburg.
Dann bliebe aber nur die Einführung der Todesstrafe. Das wäre doch ein zu großer Schritt, da man dass leider nicht rückgängig machen kann, wenn sich dann rausstellt, dass es doch ein anderer Täter war. Das eigentliche Problem sind unsere überfüllten Gefängnisse und die "liebevollen" Richter/innen, die die fünfte Bewährungsstrafe aussprechen, selbst wenn das Strafregister die Länge einer Klopapierrolle erreicht hat. Völlig recht gebe ich Ihnen aber mit der unsäglichen Feststellung, dass der Täter wohl schuldunfähig war. Und das oft noch direkt nach der Festnahme, ohne dass ein Psychologe sich den Fall überhaupt eingehend ansehen konnte. Auch liest man unerträglich oft von jugendlichen Straftätern unter 14, die einfach an die Eltern übergeben werden. Dann passiert gar nichts mehr, obwohl es auch für minderjährige Straftäter Erziehungsmaßnahmen gäbe. Und da viele schon mit 12, 13 Jahren beweisen wollen, dass sie Männer sind, könnte man über eine Änderung des Strafrechts nachdenken. Keiner verlangt, dass ein fünfjähriges Kind eingesperrt wird, aber zwischen den heutigen dreizehnjährigen und denen vor 50 Jahren liegen himmelweite Unterschiede.