Erhöhung auch bei Hartz IV und Sozialhilfe
Die rund 3,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland dürfen im kommenden Jahr auf mehr Geld hoffen. Für alleinstehende Erwachsene steigt die Leistung ab Januar monatlich um 14 Euro – von 432 Euro auf 446 Euro, für Paare und Bedarfsgemeinschaften um 12 Euro von 389 Euro auf 401 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt der Beitrag um 45 Euro auf 373 Euro. Ebenfalls bekommen Personen mit Kindern bis fünf Jahren nun einen Beitrag von 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von lediglich einem Euro vorgesehen - diese Altersgruppe hatte nach Angaben des Sozialministeriums bei der letzten Neuberechnung jedoch überdurchschnittlich stark profitiert, berichtet mz-web.de.
Zusätzliche Infos zum Thema Hartz IV-Leistungen während der Corona-Pandemie finden Sie ebenfalls auf inFranken.de.
Grundrente
Nach dem Beschluss des Bundestags am 2. Juli 2020 tritt das Gesetz zur Grundrente am 1. Januar 2021 in Kraft. Davon dürfen 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen profitieren, wobei 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche davon betroffen sind. Wichtig zu wissen ist die gestaffelte Auszahlung. Der Grundrentenzuschlag wird nämlich nicht direkt zum 01. Januar ausgezahlt. Die Ansprüche gelten jedoch rückwirkend, sodass jeder seinen entsprechend Beitrag erhält, versichert das Bundesarbeitsministerium.
Genaueres zur Grundrente ab 2021 können Sie hier nachlesen.
Allgemeine Änderungen für Arbeitnehmer/innen
Kurzarbeitergeld
Damit den Konsequenzen der Corona-Pandemie entgegengewirkt werden kann, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung allerdings für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021, berichtet das Onlineportal von handwerksblatt.de. Bei der örtlichen Agentur für Arbeit ist für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes eine neue Anzeige des Arbeitgebers notwendig. Die Anzeige auf Verlängerung kann coronakonform per E-Mail an die lokale Arbeitsagentur gesendet werden.
Wichtig sind in der Anzeige für die Agentur für Arbeit die Dauer und die Gründe für die Verlängerung. Von Relevanz bleibt die Nichtanrechnung eines Minijobs bei Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021.
Wie es um die Zahlen der Kurzarbeiter im Jahre 2020 stand, können Sie hier herausfinden.
Corona-Bonus
Während der Corona-Krise 2020 waren Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer für besondere Leistungen für Beschäftigte aus allen Branchen bis zu 1.500 Euro steuerfrei. Bis Juni 2021 soll dieser Bonus bestehen bleiben. Dennoch gilt: die Corona-Prämie von 1.500 Euro gibt es nur ein einziges Mal.
Homeofficepauschale
Steuerliche Erleichterungen gibt es nun für diejenigen, die sich coronabedingt oft oder immer im Homeoffice befinden. Durch den Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hat der Finanzauschuss am 10. Dezember beschlossen, dass es eine entprechende Ergänzung des Jahressteuergesetzes geben soll. Die aktuelle Pauschale für die Arbeit im Homeoffice ist auf 600 Euro im Jahr begrenzt.
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Solidaritätszuschlag
Steuerzahler hergehört! Über 90 Prozent der derzeitigen Steuerzahler dürfen sich freuen. Der Solidaritätszuschlag, aus dem der "Aufbau Ost" seit 1995 finanziert wurde, wird ab 1. Januar 2021 komplett entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro (33.912 Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro wird eine Familie mit zwei Kindern keinen Soli mehr zahlen; Alleinstehende sind bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro vom Soli befreit, berichtet die verbraucherzentrale.nrw.
Pendlerpauschale
Ab dem 21. Kilometer gilt nun folgendes für Pendler: Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021. Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt bei 0,30 Euro. Wer weiter als 20 Kilometer von seinen Arbeitsplatz entfernt ist, darf sich nun über eine Pauschale von 0,35 Euro freuen. Für das Jahr 2024 ist eine weiter Erhöhung auf 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer geplant.
Bafög
Die Bundesregierung will beim Bafög eine Trendwende erreichen. Bis Herbst 2021 sollen bis zu 100.000 mehr Schüler/innen und Studierende BAföG bekommen. Schon ab dem Wintersemester 2021/2022 haben mehr Studenten und Schüler die Chance auf Bafög. Denn dann steigen die Einkommensfreibeträge für Eltern und Ehepartner. Das bedeutet: diese dürfen dann mehr verdienen, ohne dass ihren Kindern oder Partnern dadurch die Förderung verwehrt würde.
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Konkret darf das monatliche Nettoeinkommen von verheirateten Eltern dann bei 2.000 Euro liegen (bisher 1.890 Euro), bei getrennt lebenden Eltern sind es 1.330 Euro (bisher 1.260 Euro). Haben Eltern oder Ehepartner unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen, steigt der Einkommensfreibetrag. Statt um weitere 570 Euro dann auf zusätzliche 605 Euro pro Kind. Auch für die Schüler und Studenten selbst steigt ein Freibetrag. Wenn sie verheiratet sind, durften sie bisher 630 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne dass ihr Bafög dadurch sinkt, ab 2021 sind es 665 Euro, so t-online.de.
Auszubildende
Auch Auszubildende dürfen sich über ein positiveres Einkommen ab dem 1. Januar freuen. Ihr Gehalt steigt von derzeit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro. Der Azubi-Lohn steigt im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent – jeweils im Vergleich zum Einstiegsgehalt. Im anschließenden Jahr 2022 liegt die Mindestvergütung dann bei 585 Euro, 2023 bei 620 Euro. Der Mindestlohn gilt nur für Auszubildende in Berufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind. Er gilt damit zum Beispiel nicht für Erzieher oder bestimmte Berufe im Gesundheitswesen, so t-online.de.
Veränderungen im Gesundheitssystem
Krankenkassenwechsel
Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wird im neuen Jahr einfacher. Die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten wird zum Jahreswechsel auf 12 Monate reduziert.
Telefonische Krankschreibung
Am 3. Dezember hat sich der gemeinsame Bundesausschuss aufgrund der immernoch hohen Coronazahlen auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können bis zum 31. März 2021 telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung
Menschen, die eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung benötigen, haben es ab 1. Januar 2021 leichter. Der jeweilige Arzt kann die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse nun digitalisiert und elektronisch versenden. Der "gelbe Schein" muss von Versicherten dann nicht mehr wie bisher selbst an ihre Krankenkasse geschickt werden.
Digitale Verordnung: eRezept
Verschreibungspflichtige Medikamente benötigten bisher immer einen jeweiligen Rezept-Zettel, der von den Patienten zur Apotheke gebracht wurde, damit ein Medikament ausgehändigt werden konnte. Doch nun ist die Digitalisierung auch in der Pharmaindustrie angekommen. Alternativ zu der Papierversion wird ab 1. Juli 2021 das eRezept eingeführt.
Der gesetzlich Krankenversicherte kann in Zukunft mit Hilfe einer App die ärztlich verordneten Medikamente auf den Smartphone aufrufen und hat sogar die Möglichkeit bei einer Online-Apotheke die benötigten Medikamente zu erlangen. Der behandelnde Arzt erstellt das digitale eRezept und signiert es. Wie der Name einer solchen App heißen soll, steht bis dato nicht fest.
Kommunikation und Handel: Das gilt 2021
Personalausweis wird teurer
Der Personalausweis läuft Anfang 2021 aus? Dann sollten Sie bis Ende des Jahres noch einen neuen beantragen. Denn der Personalausweis wird teuer! Es wird erstmals eine Erhöhung um fast 30 Prozent geben. Für Personen über 24 Jahre steigt der Preis für einen Personalausweis von 28,80 Euro auf 37 Euro. Wer jünger als 24 ist, bezahlt weiterhin 22,80 Euro. Zusätzlich dazu gibt es eine datenschutzrechtliche Ergänzung. Es werden ab 2. August 2021 verpflichtend zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip des Ausweises gespeichert, so das Onlineportal handwerksblatt.de.
Post: Verfolgung der Sendungen via Code
Auch bei der Post wird es im Frühjahr 2021 zu einer digitalisierten Veränderung kommen. Mit Hilfe eines Data-Matrix-Codes, der seitlich an der Briefmarke angebracht wird, kann der Laufweg der Sendung beobachtet werden. Die Briefe werden zudem am Abgangs- und Empfängerort in den Sortierzentren erfasst, damit der individuelle QR-Code zur kostenlosen Sendungsverfolgung funktioniert. Durch eine App kann der Absender eines Briefes nachverfolgen, wo sich die jeweilige Post gerade befindet und ob es eine erfolgreiche Zustellung gab.
Für den individuellen Code ist die Versandart, das Motiv der Briefmarke und die Portohöhe von Interesse. Zudem werden die exklusiven Briefmarken gescannt und nicht mehr abgestempelt. Der Vorteil für die Post entspricht der schnelleren Recherche der Verlustreklamationen.
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Erstmals seit 2009 kommt es zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Im neuen Jahr soll der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich ansteigen. Der Grund dafür seien künftige finanzielle Schwierigkeiten der Sender, die durch die Erhöhung wegfallen würden.
Mehrwertsteuer
Alles auf Anfang: die vorübergehend gesenkte Mehrwertsteuer wird zum 1. Januar wieder auf 19 Prozent bzw. 7 Prozent erhöht. Im Jahr 2020 konnten Vebraucher im Zeitraum vom 1.Juli bis zum 31. Dezember von der geringen Mehrwertsteuersätzen profitieren.
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Veränderungen der Umwelt zuliebe
Elektro-Autos / Steuerbefreiung
Bis zum 31. Dezember 2025 gilt nun eine zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge und Umrüstungen. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt, so das handwerksblatt.de.
Elektro-Autos / Kaufprämie
Bis 2025 soll die Kaufprämie für Elektro-Autos verlängert werden. Dies wurde Mitte November auf dem Autogipfel in Berlin beschlossen. Beim Kauf eines reinen E-Autos gibt es aktuell über den Umweltbonus einen Zuschlag von 9.000 Euro. Ein Teil wird vom Autohersteller übernommen, der andere vom Staat.
Einwegplastik
Produkte aus Kunststoff, wie Kaffee-Rührstäbchen, Trinkhalme, Besteck und Teller werden künftig verboten. Im Fokus stehen dabei vor allem Fast-Food-Verpackungen, To-go-Getränkebecher und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor.
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Zudem werden auch Wattestäbchen und Luftballonstäbe mit Kunststoff verboten. Das Gesetz soll ab dem 3. Juli 2021 in Kraft treten. Das Verbot gilt primär für Einwegprodukte aus Kunststoff, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden und ebenfalls für Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten Materialien, berichtet das Onlineportal der tagesschau.de.
Emissionshandel
Das CO2-Emissionshandelssystem (EHS) startet Anfang Januar in Deutschland. Dies betrifft die wirtschaftlichen Bereiche der bWärme und Mobilität, die bisher nicht durch die Europäische EHS abgedeckt sind. Der Kauf von Zertifikaten für die Verschmutzungsrechte ist für die jeweiligen Betriebe vorgesehen. Wer eine Tonne CO2 produziert muss zunächst mit 25 Euro rechnen. Eine schrittweise Erhöhung bis 2025 auf 55 Euro ist geplant.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer ändert sich für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 . Der CO2-Wert fällt dabei stärker in den Fokus. Dabei gilt: je höher der CO2-Wert, desto höher die Kfz-Steuer, so das Onlineportal bundesfinanzminesterium.de.
Steigerung des Benzinpreises
Auch an den Tankstellen wird sich einiges tun. Nicht zuletzt, um für eine weitere Umweltentlastung zu sorgen werden Benzin und Diesel im kommenden Jahr teuer. Dafür hat der Bundestag extra ein Gesetzt veranlasst. Adac.de gibt an, dass der Benzinpreis im kommenden Jahr 7 Cent pro Liter steigen wird. Bei Diesel werden es ganze 8 Cent pro Liter.
Weitere neue Gesetze 2021
Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen
Ab Januar 2021 ist heimliches Fotografieren unter den Rock (sogenanntes "Upskirting") oder ins Dekolleté strafbar. Bisher wurden solche Aufnahmen nur verboten, wenn sie in einer Wohnung oder Umkleidekabine gemacht wurden. Auch wer Fotos oder Videos von Todesopfern bei Unfällen macht oder diese verbreitet, soll in Zukunft unter Strafe gestellt werden. Bisher waren lediglich lebende Menschen vor solchen Aufnahmen geschützt. Menschen, die gegen das ab Januar geltende Pesönlichkeitsschutzgesetz verstoßen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und mindestens eine Geldstrafe.
Online-Glücksspiel
Menschen, die bisher in Online-Casinos gespielt haben, bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone, so die Stiftung Warentest. Ab Sommer 2021 wird das Online-Glücksspiel in ganz Deutschland legalisiert - bisher war das nur in Schleswig-Holstein erlaubt. Betreiber von Casino-Onlineseiten können sich um eine Lizenz bewerben. Anbieter, die zukünftig keine deutsche Lizenz besitzen, dürfen sich nicht mehr an die deutschen Spieler richten. Das gilt auch für Anbieter aus dem Ausland. Jedweilige Verstöße werden in Zukunft konsequent rechtlich verfolgt. Bisher durfen sich Spieler selber Limits für die Einzahlungen und Einsätze setzen. Ab Sommer sind Einzahlungen auf maximal 1000 Euro im Monat beschränkt. Auch die Werbung für Online-Glückspiele soll stark eingeschränkt werden.