Großer Rückruf bei Kaufland: Stoff in berühmter Gewürzmischung verändert das Erbgut

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Bei Kaufland wird eine bekannte Gewürzmischung zurückgerufen. Der Grund: Der erhöhte Gehalt eines Giftstoffs, der verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.

Die Paprika-Gewürzzubereitung Aci Pul Biber der Marke Suntat wird zurückgerufen. Pul Biber ist in Deutschland den meisten Menschen als "scharfes Gewürz" bei Döner-Imbissen bekannt. Die Marke Suntat zählt zu den bekanntesten Herstellern südeuropäischer Lebensmittel, Das Produkt wurde bei Kaufland verkauft. Hintergrund ist laut Mitteilung eine mögliche Gesundheitsgefahr durch einen erhöhten Aflatoxingehalt im Produkt. Betroffen ist eine 100-Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.10.2027 und der Chargennummer L A06.

Wie aus der Warnung hervorgeht, ergab eine Kontrolle des Produkts "die Möglichkeit einer Verbraucherschädigung aufgrund erhöhten Aflatoxingehaltes in dem Produkt". Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind Aflatoxine Giftstoffe, die von zwei Schimmelpilzarten gebildet werden. Da sie nachweislich erbgutverändernd und krebserregend, sollte ihre Aufnahme über Lebensmittel so niedrig wie möglich gehalten werden, so die Behörde. 

Paprika-Chili-Gewürzmischung Pul Biber zurückgerufen - alle Details zum Produkt

  • Produkt: Paprika-Gewürzzubereitung Aci Pul Biber
  • Marke: Suntat
  • Inhalt: 100 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.10.2027
  • Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L A06
  • Hersteller / Inverkehrbringer: BLG Kardesler GmbH, Wattstr. 2-10, 68199 Mannheim
  • Vertrieb über: Kaufland

Als Grund der Meldung werden "gesundheitsschädliche Substanz Rückstände und Kontaminanten" genannt. Weiter heißt es, eine Kontrolle des genannten Produkts habe "die Möglichkeit einer Verbraucherschädigung aufgrund erhöhten Aflatoxingehaltes in dem Produkt" ergeben. Für Kundinnen und Kunden gilt eine klare Empfehlung: Das Produkt "soll nicht verzehrt werden". Wer das betroffene Produkt gekauft hat, erhält den Kaufpreis zurück. Dazu heißt es, der Verkaufspreis werde "selbstverständlich zurückerstattet". Außerdem bittet das Unternehmen darum, die Ware in der Verkaufsstelle abzugeben. Nach derzeitigem Stand sind folgende Bundesländer betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
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Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)